Razzien wegen Kinderpornografie im Kreis Kelheim: Zugriff mit Hilfe des FBI

Von Martin Rutrecht · 23. Juli 2025 um 19:00

Es zählt zu den abscheulichsten Verbrechen: Kinderpornografie. Im Landkreis Kelheim gab es jüngst erneut Wohnungsdurchsuchungen bei mutmaßlichen Besitzern von Material mit derartigem Inhalt – zum vierten Mal innerhalb eines Jahres. Hinter den Zugriffen steht auch eine Zusammenarbeit der Ermittler mit der US-Behörde FBI.

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Bei 17 Tatverdächtigen griffen Beamte am 17. Juli 2025 in den Landkreisen Dingolfing-Landau, Landshut und Kelheim in deren Wohnungen zu. Den 16 Männern und einer Jugendlichen wird vorgeworfen, kinderpornografische Inhalte über Messenger-Dienste verbreitet zu haben. „Schon der Besitz ist strafbar“, erklärt Pressesprecher Günther Tomaschko vom Polizeipräsidium Niederbayern.

Wie viele Wohnungen bzw. Beschuldigte es konkret im Kreis Kelheim waren, verrät er nicht. „Ein Tatverdächtiger ist bereits strafrechtlich einschlägig in Erscheinung getreten“, sagt der Kriminalhauptkommissar zu den Durchsuchungen. Die Ermittler stellten Beweismaterial sicher, darunter Handys, Computer und andere Datenträger. Diese werden nun ausgewertet.

Tatverdächtige sind bis zu 80 Jahre alt

Weitere Zugriffe in der Region erfolgten am 27. März 2025 sowie am 24. Juli und 28. November 2024 – in Summe gingen Polizei und Staatsanwaltschaft dabei gegen 19 Verdächtige vor. Die Altersspanne der Beschuldigten liegt einschließlich des jüngsten Zugriffs zwischen 15 und 80 Jahren. Teils suchten sie über Chatgruppen und einschlägige Messenger-Dienste Videos und Bilder mit kinderpornografischem Inhalt bzw. verschickten solche.

Vier konzertierte Polizei-Aktionen binnen eines Jahres seien nicht ungewöhnlich, sagt Tomaschko. Im Landkreis Kelheim „ist auch kein Schwerpunkt auszumachen“, hält er fest. Die Ermittler gehen aber konsequent Hinweisen oder Verdachtsfällen nach. „Kampf gegen Kinder- und Jugendpornografie ist allgegenwärtig. Dagegen wird stetig vorgegangen“, so der Polizeisprecher. Bis zum Alter von 14 Jahren spricht man von Kinder-, darüber bis unter 18 Jahren von Jugendpornografie.

Bilder und Videos kursieren im Netz auf entsprechenden Seiten oder werden ohne nachzudenken von Kindern und Heranwachsenden über soziale Medien geteilt.

Günther Tomaschko, Polizeipräsidium Niederbayern

An die verbotenen Inhalte gelange man relativ einfach. „Bilder und Videos kursieren im Netz auf entsprechenden Seiten oder werden ohne nachzudenken von Kindern und Heranwachsenden über soziale Medien geteilt“, erläutert Tomaschko. Die Jagd auf Kinderpornografie setzt bei den Internetdiensten an: „Sie sind verpflichtet, Meldungen und Hinweise auf Straftaten an die Behörden zu geben.“ Teilweise würden auch Anzeigen durch Bürger erstattet.

Zentrum für ausgebeutete Kinder in den USA

Die Hinweise laufen häufig beim BKA (Bundeskriminalamt) auf – sehr oft auch aus den USA. „Dort gibt es ein Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder. Die amerikanischen Messenger-Dienste und Social-Media-Plattformen müssen inkriminierte Inhalte an dieses Zentrum melden“, so der Polizeisprecher. Das europäische Pendant ist der DSA (Digital Service Act) mit ähnlichem Meldeprinzip.

Die Fälle werden dann von US-Behörden an das BKA übermittelt. Das FBI (Federal Bureau of Investigation) als zentrale Sicherheitsbehörde der Vereinigten Staaten ist meist involviert. Das BKA informiert die zuständigen Landeskriminalämter. „Dieser wiederum beauftragen die örtlichen Kriminalpolizeidienststellen mit den weiteren Ermittlungen.“ Eingeschaltet wird auch die zuständige Staatsanwaltschaft.

In welchen Ländern kinderpornografische Filme und Fotos vor allem erstellt werden, lässt Tomaschko offen. Auch Deutschland ist ein Täterland. Das BKA registrierte in 2023 – jüngere Zahlen liegen nicht vor – 11.900 Tatverdächtige, davon 94 Prozent männlich

Strafmaß: Bis zu zehn Jahre Haft

Bei einer Verurteilung droht ein drastisches Strafmaß, auch nur bei Besitz und Verbreitung. „Wer kinder- und jugendpornografische Inhalte, etwa in Form von Fotos oder Videos herstellt, versendet, empfängt, weiterleitet oder speichert, macht sich strafbar“, erläutert das BKA. Nach dem Strafgesetzbuch droht eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

Der Herstellung kinderpornografischer Inhalte liege häufig ein schwerer sexueller Missbrauch zugrunde. Die Zahl der Fälle in Deutschland ist in 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 5,5 Prozent auf 16.375 gestiegen. Insgesamt wurden 18.497 Opfer festgestellt (davon 75,6 Prozent weiblich).

Anonyme Hilfsangebote

Bei www.hilfe-portal-missbrauch.de können Geschädigte oder andere Personen anonym und kostenfrei anrufen (0800/22 55 530) oder anonym eine Nachricht schreiben.