Im Kampf gegen Krach bei Alku setzt Bürger aus Birkenzell nun auf Künstliche Intelligenz

Ist die Alku GmbH, ein Fachbetrieb für Recycling von Elektronikschrott, Kabeln und Metallen, im Gewerbegebiet Birkenzell I zu Recht angesiedelt? Oder wäre die Firma in einem Industriegebiet nicht viel besser aufgehoben? Diese Fragen sorgen im Städtedreieck im Landkreis Schwandorf seit Jahren immer wieder für Schlagzeilen. Einer, der die Genehmigung für einen großen Fehler hält, ist Nachbar Adolf Rebler. Im Kampf für mehr Lärmschutz hat der 63-jährige Jurist nun einen neuen Unterstützer gefunden: Künstliche Intelligenz (KI). Im Landratsamt schüttelt man darüber offenbar nur den Kopf.
Wie berichtet, ist die Alku GmbH, die ursprünglich in Winkerling ansässig war, 2018 in das Gewerbegebiet Birkenzell umgezogen. Rein wirtschaftlich hat sich das Unternehmen dort prächtig entwickelt. Bürgermeister Rudolf Seidl (UWM) freut sich, mit Alku ein florierendes Unternehmen im Stadtgebiet zu haben, das nicht nur in einer wichtigen Branche agiert, sondern ein guter Gewerbesteuerzahler und Arbeitgeber ist.
Das ändert aber nichts daran, dass der Betrieb auch Gegner hat. Ursache sind vor allem die Schallemissionen. Obwohl Alku die Werte nach der Technischen Anleitung (TA) Lärm einhält, werden die Geräusche, die zum Beispiel durch das Zerlegen von Trafos oder das Umladen von Blechteilen entstehen, von Teilen der Anlieger als Belastung empfunden, die dauerhaft nicht zumutbar sei.
Rebler berichtete immer wieder von verstörenden Erlebnissen, die die Lebensqualität in seiner Siedlung massiv beeinträchtigten. Die Rede ist von „Donnerschlägen“ und anderen Geräuschen, die überraschend auftreten und das Nervenkostüm strapazieren.
Die Fronten sind verhärtet
Bisherige Bemühungen, dagegen vorzugehen, blieben weitgehend erfolglos. Die Baugenehmigung sei geprüft und rechtmäßig erlassen worden, heißt es seitens des Landratsamts. Der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags, an den sich Rebler vor einigen Jahren gewandt hatte, erklärte die Einwände für „nicht nachvollziehbar“, weil die Lärmimmissionen ja „eindeutig“ unter den Grenzwerten lägen.
Die Fronten sind also verhärtet. Doch ans Aufgeben denkt Rebler nicht. Schließlich gehe es um die Gesundheit – und ein Stück Gerechtigkeit. Vor wenigen Monaten machte sich der Jurist daran, den Fall durch ein neues Hilfsmittel prüfen zu lassen. Ein Hilfsmittel, das seit kurzem in aller Munde und kostenlos im Internet verfügbar ist: das von Künstlicher Intelligenz kreierte Computerprogramm ChatGPT.
Dieses funktioniert relativ einfach: Man speist das Modell mit einer möglichst konkreten Frage. ChatGPT analysiert diese Eingabe mit Hilfe bestimmter Techniken, um den Sinn zu verstehen. Basierend auf dieser Analyse und einem Trainingsdatensatz, den die Macher zur Verfügung stellen, wird eine Antwort generiert, und das auch noch verblüffend schnell.

Rebler wollte von der KI wissen, ob der „genehmigungsbedürftige Betrieb A“, bei dem es sich um eine „Anlage zur Lagerung und Behandlung von gefährlichen und ungefährlichen Metallabfällen“ handle, in einem Gewerbegebiet errichtet werden dürfe, das nur 100 Meter entfernt zu einem Wohngebiet liege. Als Hintergrundinformation reicherte er die Frage mit Angaben zur Betriebsgröße, zur Art der Gebäude, zu vorhandenen Maschinen und zu erwarteten Lärmentwicklungen an. Außerdem zitierte er aus bereits vorliegender Rechtsprechung zu einschlägigen Betrieben.
Das Ergebnis war in seiner Klarheit selbst für Rebler überraschend: ChatGPT kam zu der Überzeugung, dass die geplante Anlage in einem Gewerbegebiet zweifellos unzulässig sei, und lieferte dafür eine zweiseitige Begründung. Kernaussagen sind, dass Gewerbegebiete primär nicht für erheblich belästigende Betriebe vorgesehen seien. Dafür existierten Industriegebiete. Ferner sei bei der Einordnung eine typisierende Betrachtung maßgeblich. Das bedeute: Es komme nicht auf den konkreten Betrieb, sondern die „branchenübliche Störwirkung“ an. Im konkreten Fall sei schon durch bloße Lagertätigkeit mit „wesentlichen Belästigungen“ zu rechnen.
Ist die TA Lärm nicht längst überholt?
Rebler fühlte sich bestätigt und dadurch ermuntert, an die „liebe KI“ gleich weitere Fragen zu stellen. Vor allem interessierte er sich nun dafür, ob die erwähnte TA Lärm überhaupt noch zeitgemäß ist. In der Zeitschrift eines Umweltverbandes hatte er von Fortschritten aus der Lärmforschung erfahren. Eine der neueren Erkenntnisse sei, dass die Lästigkeit von Geräuschen nicht nur von deren Intensität und Dauer etwas zu tun habe. Sie hänge wesentlich auch von der Stördynamik ab. Auch schwächere Schallereignisse könnten daher ab zehn Dezibel (A) durchaus als sehr unangenehm empfunden werden.
Und wieder wurde Rebler von ChatGPT nicht enttäuscht. Seine Frage sei „absolut berechtigt“ und greife eine Schwachstelle der TA Lärm auf, die zunehmend diskutiert werde, hieß es in der Antwort. Insbesondere bei plötzlich auftretenden Einzelgeräuschen in ruhigen Umgebungen bilde die Technische Anleitung nicht mehr den Stand der Wissenschaft ab.
Neue Petition eingereicht
„Ich dachte nicht, dass die Ergebnisse so klar und die Erklärung so hochwertig sind“, resümiert Rebler. Vor wenigen Wochen hat er deshalb auf Basis der neuen Schützenhilfe eine zweite Petition eingereicht. Die erste, eingangs erwähnte Bewertung durch den Landtag hält er, ganz im Gegensatz zu dem, was die KI nun geliefert hat, für irreführend. Denn die Besichtigung von Alku habe seinerzeit bei ruhendem Betrieb stattgefunden. Die Eindrücke, die die Abgeordneten gewonnen hätten, seien also wertlos.
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Rebler ist überzeugt, dass ChatGPT nicht nur im „Fall Birkenzell“ hilfreiche Antworten liefern kann, sondern überall, wo es strittige Fragen gibt. Sogar juristische Laien hätten nun die Möglichkeit, Behörden bei fragwürdigen Entscheidungen Paroli zu bieten – und das, ohne dafür tief in die Tasche greifen zu müssen.
Kein Kommentar aus dem Landratsamt
Die Redaktion hat das Landratsamt mit dieser These konfrontiert und ihm die von Rebler kreierten KI-Analysen zukommen lassen. Die Reaktion von Pressesprecher Manuel Lischka war deutlich: „Erlauben Sie mir, dass ich Ihre Anfrage zu KI generierten Einschätzungen nach der Rechtmäßigkeit erteilter Baugenehmigungen nicht kommentieren werde“, sagte er.
Auch ein Mitglied der Geschäftsführer von Alku lehnte es ab, sich mit der Bewertung durch ChatGPT zu befassen. Dies koste nur Zeit. Und Zeit habe man im Streit mit Adolf Rebler schon zu viel investiert. Alku habe eine rechtmäßige Betriebsgenehmigung und halte sich an sämtliche Vorschriften, wurde betont. Man sei mittlerweile ratlos, wie man den kritischen Nachbarn zufriedenstellen könnte. Wenn Rebler einen neuen Vorstoß wagen wolle, möge er sich direkt an den Rechtsanwalt des Unternehmens wenden.