Darf der Mähroboter von Früh bis Spät laufen? Roboter vor deutschen Gerichten

Von Mittelbayerische Zeitung · 13. Juli 2025 um 17:00

Ob Rasenmäher, OP-Roboter oder Tesla: Wenn smarte Maschinen aus dem Ruder laufen, landen sie vor Gericht – stellvertretend mitunter auch ihre Besitzer. Der Neumarkter Rechtsanwalt und Kolumnist Geedo Paprotta über absurde Roboterprozesse, riskante Gutachten und eine überraschende Lektion in Langeweile.

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Unlängst war mir langweilig. Ein großartiger Luxus, den man heutzutage kaum noch erlebt. Ich hatte mein Smartphone im Auto vergessen. Echte Langeweile, wie wir Älteren sie als Kinder noch bisweilen in den Sommerferien erleben durften, soll übrigens ein geradezu perfektes Training für unser Gehirn sein.

Ich saß also im Wohnzimmer herum, da fiel mein gelangweilter Blick plötzlich auf einen klodeckelgroßen Mitbewohner, der wichtigtuerisch unter der Couch herumfuhrwerkte: der Staubsaugerroboter. In den folgenden Minuten vergaß ich die Zeit und sah gebannt zu, wie das kleine Gerät Bahn für Bahn Fussel und Krümel verputzte. Was für ein großartiger, technischer Unsinn. Danach war dann freilich Schluss mit Langeweile. Ich musste staubsaugen. Eine Riesensauerei hatte er hinterlassen.

Ich gebe zu, dass ich ein Fan solcher elektronischen Spielereien bin und deren Nachteile großzügig zu übersehen bereit bin. Zu solcher Großzügigkeit konnte sich ein Mann aus Siegen nicht durchringen, der vor dem dortigen Amtsgericht den Roboter seines Nachbarn verklagt hatte. Genau genommen hatte er den Nachbarn selbst verklagt, weil dieser eine emsige künstliche Intelligenz in seinem Garten freigelassen hatte: einen Rasenmäherroboter. So einen hätte ich auch gerne! Aber ich habe Igel im Garten, die haben Vorfahrt.

Operation an der Hüfte: Kunstfehler des Roboters?

Von früh morgens bis mittags jedenfalls surrte das Gerät über das „Green“, legte dann eine Mittagspause ein, um im Anschluss bis in den Abend weiter das Gras zu rasieren. Den Nachbarn trieb der immerwährende Lärm der Maschine in den Wahnsinn. Doch ein vom Gericht entsandter Gutachter (noch sind die aus Fleisch und Blut), der sich weit aus dem Fenster des genervten Nachbarn lehnte, als der Mähroboter raspelnd sein Werk verrichtete, konnte kaum etwas hören. Weit unterhalb der zulässigen Lärmgrenzen seien die Mähgeräusche und außerdem machte das Gerät ja sogar einen stillen Mittagschlaf. Maschine gegen Mensch – 1:0. Klage abgewiesen (Az. 118 C 97/13).

Eine Frau hatte einen medizinischen Operationsroboter sogar bis vor den Bundesgerichtshof gezerrt. Der Vorwurf: Bei einer Hüftoperation hatte der als Assistent eingesetzter Stromer die Frau an einem Nerv verletzt und bleibende Schäden verursacht. Die Anwälte der Frau trugen vor, man habe die Patientin im Vorfeld nicht ausreichend über die irrwitzigen Risiken des digitalen Metzgermeisters informiert.

Der Neumarkter Rechtsanwalt Geedo Paprotta - Foto: Paprotta

Dabei sei doch bekannt gewesen, dass sich der Robo-Doc auch in anderen Fällen bei Hüft-OPs schon schlimme Schnitzer geleistet hätte. Ganze Pobacken habe der blutrünstige Elektrostümper versehentlich abgelöst.

Das mag ja sein, räumte der BGH ein. Doch Nervenverletzungen seien bislang nicht vorgekommen und so hätte auch eine umfassende Belehrung zur Gesäßproblematik den Schaden der Klägerin nicht verhindern können. Klage in letzter Instanz abgewiesen (Az. VI ZR 323/04).

Tesla legt bei 140 auf der Autobahn Vollbremsung hin

Einen richtig großen Roboter hatte sich ein Kläger vor dem Landgericht Traunstein zum Feind gemacht: einen Tesla. Das mitdenkende Vehikel neigte dazu, auf der Autobahn ohne erkennbaren Grund stark zu bremsen. Die Richter beauftragten einen Sachverständigen, der 700 Kilometer mit dem Elektroflitzer unterwegs war und seine Testreihe schließlich aus Sorge um die eigene Sicherheit beendete. Laut Gutachten hatte die Wunderkiste bei 140 Sachen mitten auf der Autobahn den Gutachter ohne Anlass spontan gelehrt, was „Entschleunigung“ bedeutet.

Das Landgericht wiederum belehrte den kalifornischen Elektroautobauer, dass der Kläger beim Kaufvertrag für den Tesla ebenfalls eine Vollbremsung einlegen darf (Az. 6 O 918/23). Die Sache parkt nun in der Berufung beim Oberlandesgericht München.