Gebühren bleiben im neuen Kita-Jahr gleich – Velburg führt Verspätungsgebühr ein

Bei der Sitzung des Velburger Stadtrats (Landkreis Neumarkt) am Donnerstag führten die Räte eine „Verspätungsgebühr“ ein. Diese wird fällig, wenn wiederholt Verspätungsabholungen von Kindergartenkindern vorgenommen werden und somit beim Personal Überstunden anfallen.
Ein Neuerlass zur Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen bei der Stadt Velburg wurde durch den zusätzlichen Natur- und Waldkindergarten „Jura-Wichtel Kindergarten“ notwendig, da dieser mit Beginn des neuen Kindergartenjahres im September 2025 seinen Betrieb aufnehmen soll.
Bei der Sitzung des Velburger Stadtrats am Donnerstag erfolgte nun die Neufassung auf Vorlage der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages und wurde nun auch in Absprache mit den Leitungen und Elternbeiratsgremien der städtischen Kindergarteneinrichtungen vorgenommen, wie Bürgermeister Christian Schmid ausführte.
Hygieneartikel im Kindergartenbetrieb werden teurer
In diesem Zusammenhang wurde nun auch eine „Verspätungsgebühr“ eingeführt. Man wolle nicht kleinlich verfahren, so der Hinweis des Bürgermeisters, aber diese Fälle häuften sich. Die Folge für das Personal: Nach KiTa-Ende müssen bei einer verspäteten Abholung immer mindestens zwei Mitarbeitende bis zur Abholung des Kindes zusätzlich in der Einrichtung bleiben. Dies verursache eine große Menge Überstunden, die im Umkehrschluss zu den Kernzeiten wieder abgebaut werden müssten.
Durch die Verspätungsgebühr erhoffe man sich, dass die Erziehungsberechtigten die Kinder pünktlich zum Ende der gebuchten Betreuungszeit abholen. Deshalb legte der Stadtrat fest, dass ab dem dritten Verstoß und für alle weiteren Verstößen während eines KiTa-Jahres nun pro angefangener Viertelstunde eine Gebühr in Höhe von zehn Euro verlangt werden soll.
Auch für die einheitliche Beschaffung und Aufbewahrung von Hygieneartikeln für den Kindergartenbetrieb werden ab dem neuen Kindergartenjahr Gebühren fällig. 13 Euro auf zwei Raten aufgeteilt sind hier zukünftig je Kind zu bezahlen.
Gebührenbefreiung für Alleinerziehende werden zurückgenommen
Ein Weiteres betrifft die bisherige Regelung der grundsätzlichen Gebührenbefreiung bei allein erziehenden Elternteilen, diese werde nun abgeschafft. Begründet wurde dies mit dem Hinweis auf zwei Erziehungsberechtigte, die sich ebenfalls in finanziellen oder persönlichen Belastungssituationen befinden könnten. Finanzielle Unterstützung könne hier von den Betroffenen über die Antragstellung beim Jugendamt erwirkt werden, argumentierte Bürgermeister Schmid. Zudem wurde darauf verwiesen, dass in allen drei nun vorgenommenen Änderungspunkten, was Kosten und Gebühren anbelangt, andere Kindergarteneinrichtungen ebenso verfahren würden, wie Nachfragen bestätigt hätten. In Kraft treten alle diese Änderungen ab dem 1. September.
Nicht mehr hinnehmen will die Stadt Velburg unerlaubte Wasserentnahmen aus dem öffentlichen Versorgungsnetz, in den meisten Fällen aus Hydranten, wie immer häufiger festgestellt werde, sagte der Bürgermeister. Dies erfülle den Sachverhalt einer Straftat und werde zukünftig nun auch so gehandhabt, sagte Bürgermeister Schmid weiter.