Mountainbiker müssen draußenbleiben: Radler scheitert mit Klage gegen Verbot bei Weltenburg

Von Patrik Stäbler · 8. Juli 2025 um 05:00

Im Naturschutzgebiet rund um den Donaudurchbruch bei Kelheim sind Radler nicht mehr überall willkommen – ein Mountainbiker wollte das nicht hinnehmen und zog vor Gericht. Doch dort wurde ihm rasch klar, wie die Erfolgsaussichten wirklich stehen.

Video ansehen

Dass der Donaudurchbruch ein besonderes Stückchen Bayern ist, das hat der König höchstselbst schon vor 185 Jahren erkannt. Damals erhob Ludwig I. die Weltenburger Enge zum ersten Naturschutzgebiet seines Landes – vor allem, um es vor einer Zerstörung durch Steinbruchbetriebe zu bewahren.

Regierung von Niederbayern erlässt 2022 Verordnung

Heutzutage bedrohen die dortige Flora und Fauna eher andere Dinge – nämlich vor allem Erholungssuchende, die wandernd, spazierend oder radfahrend im „Naturschutzgebiet Weltenburger Enge, Hirschberg und Altmühlleiten“ unterwegs sind. Um einer Zerstörung dieses Reservats vorzubeugen, hat die Regierung von Niederbayern 2022 eine Verordnung erlassen, die unter anderem das Radfahren abseits dafür freigegebener Wege untersagt.

Dieses Verbot stößt gerade bei vielen Mountainbikern auf Unverständnis, und einer von ihnen ist sogar gerichtlich dagegen vorgegangen – per Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München. Im Laufe der mündlichen Verhandlung am Montag zog der Mann aus Regensburg seinen Antrag nun jedoch wieder zurück. Der Grund: Der Senat unter Vorsitz von Richterin Theresia Koch hatte zuvor deutlich gemacht, dass er in zentralen Punkten die Kritik des Mountainbikers nicht teilt.

„Leider hält sich hartnäckig das Gerücht vom bösen Radfahrer, der die Natur zerstört.

Anwalt Matthias Ruckdäschel

Oder wie es dessen Anwalt Matthias Ruckdäschel nach der Verhandlung formulierte: „Leider hält sich hartnäckig das Gerücht vom bösen Radfahrer, der die Natur zerstört. Das hat sich auch heute wieder gezeigt.“ Angesichts des Verlaufs der mündlichen Verhandlung habe sein Mandant entschieden, „dass wir das nicht mehr weiter verfolgen müssen“, so Ruckdäschel. Infolge des zurückgezogenen Antrags stellte das Gericht das Verfahren ein. Die Kosten muss nun der Mountainbiker tragen.

Ungleichbehandlung von Mountainbikern und Wanderern

Dieser hatte in der Verhandlung beklagt, dass zahlreiche Wege im Naturschutzgebiet, die eigentlich für Fahrräder geeignet seien, aufgrund der 2022 erlassenen Verordnung nicht mehr genutzt werden dürften. „Wir werden dadurch aus einem sehr großen und sehr schönen Naturareal ausgesperrt.“ Überdies kritisierte er eine Ungleichbehandlung von Mountainbikern und Wanderern, schließlich dürften Letztere bestimmte Wege weiterhin nutzen.

Lesen Sie dazu auch: Über 100 Kilometer neuer Trails bei Kelheim: Zum Genießen, nicht für „Adrenalin-Fraktion“

Demgegenüber betonte die Anwältin der Regierung von Niederbayern: „Man hat sich entschieden, die Wege so auszuweisen, dass Beeinträchtigungen des Naturschutzgebiets weitgehend ausgeschlossen werden.“ Und es sei nun mal so: „Spaziergehen ist weniger beeinträchtigend als Fahrradfahren.“ Dieser Einschätzung widersprach der Anwalt des Regensburgers vehement – allein den Senat konnte er nicht überzeugen. So betonte Richterin Koch: „Aus unserer Sicht ist es allgemeinkundig, dass Mountainbiker wegen ihrer Geschwindigkeit und ihres Gewichts ein größeres Störpotenzial innehaben können als Wanderer.“

Regelmäßiger Konflikt

Überdies sei es in der Vergangenheit regelmäßig zu Konflikten zwischen diesen zwei Gruppen gekommen, berichtete ein Mitarbeiter der Regierung von Niederbayern. Dieser Streit sei im Jahr 2020 eskaliert, als ein Unbekannter ein Nagelbrett auf einer illegalen Mountainbike-Strecke ausgelegt habe. „Das zeigt, wie groß das Konfliktpotenzial war. Aus unserer Sicht hat es Regelungsbedarf gegeben.“

„Aus unserer Sicht hat es Regelungsbedarf gegeben.“

Anwältin der Regierung von Niederbayern

Auch deshalb habe man sich für ein Radfahrverbot auf bestimmten Wegen entschieden, so der Behördenmitarbeiter. „Wenn es zu Begegnungen zwischen Mountainbikern und Wanderern kommt, dann weicht einer aus – und in der Regel ist das der Radfahrer.“ Das wiederum führe zu einer Verbreiterung der Wege und letztlich zur Zerstörung der Natur.

Das Kloster Weltenburg rechts am Eingang des berühmten Donaudurchbruchs: Auf einer Zille setzen Mountainbiker über. Sie dürfen im Naturschutzgebiet nicht fahren. - Foto: Michael Gumtau, wikimedia

Und genau dieser Aspekt sei im Naturschutzgebiet ent-scheidend, sagte die Richterin: „Vom Grundsatz her sehen wir hier als Schutzzweck nicht die Erholung an, sondern den Schutz der Natur.“ Nicht zuletzt diese Worte sowie die Einschätzung des Gerichts zum unterschiedlichen „Störpotenzial“ von Wanderern und Mountainbikern dürften dem Mann aus Regensburg deutlich gemacht haben, dass seine Erfolgsaussichten vor dem VGH nur gering sind. Und so zog sein Anwalt den Antrag nach einer kurzen Sitzungspause zurück.

„Vom Grundsatz her sehen wir hier als Schutzzweck nicht die Erholung an, sondern den Schutz der Natur.“

Richterin Theresia Koch

„Ich wünsche Ihnen trotzdem viel Spaß beim Genießen der Natur“, sagte die Richterin nach der Verhandlung in Richtung des Mountainbikers. Worauf dieser hörbar enttäuscht erwiderte: „Dann halt woanders.“