Wegen massiver Alkoholprobleme: Zeitsoldat misshandelte sein einmonatiges Baby

Von Friedrich Gluth · 3. Juli 2025 um 19:00

Mit dem Vorwurf, seinen eigenen, einmonatigen Sohn misshandelt zu haben, sah sich ein ehemals im südöstlichen Landkreis und nun in Regensburg wohnender 38-jähriger Zeitsoldat bei der Verhandlung vor dem dreiköpfigen Schöffengericht beim Amtsgericht in Schwandorf konfrontiert.

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Staatsanwältin Jasmin Hertel trug die Anklageschrift vor. Demnach soll der Angeklagte zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt am 16. Januar 2023 massiv körperlich auf den im Dezember 2022 geborenen Säugling eingewirkt haben. Dadurch erlitt das Baby, wie vom Angeschuldigten zumindest billigend in Kauf genommen worden sei, multiple Hämatome im Gesicht, einen Einriss am Oberlippenbändchen, drei Schwellungen an der linken Kopfseite, Hautunterblutungen am linken Augenlid sowie eine Rötung und Einblutung am linken Auge. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete auf Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Debatte über das Strafmaß

Zunächst erklärte der Angeklagte, dass er keine Aussage machen wolle. Vor Beginn der Beweisaufnahme schlug dessen Verteidiger, Rechtsanwalt Jörg Sodan aus Burglengenfeld, ein Rechtsgespräch vor.

Rund eine Dreiviertelstunde später erklärte Sodan, dass es seiner Meinung nach beim Urteil bei einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr, ausgesetzt auf Bewährung, bleiben müsse.

Die Vorsitzende entgegnete, dass dieses Strafmaß nicht mit der Forderung der Staatsanwaltschaft übereinstimme, diese sich vielmehr für eine Freiheitsstrafe im nicht mehr bewährungsfähigen Bereich ausspreche.

Posttraumatische Belastungsstörung durch Kriegseinsatz

Anschließend erläuterte der Verteidiger, dass sein Mandant zugebe, auf das Kind eingewirkt zu haben. Zum Zeitpunkt der Tat habe er an einer posttraumatischen Belastungsstörung gelitten, verursacht durch schlimme Erfahrungen in Afghanistan, wo er im Kriegseinsatz gewesen sei. Er selbst könne sich die bei ihm erfolgte Wesensänderung nicht erklären, da er davon ausgegangen sei, dass die Erlebnisse mit der Zeit in den Hintergrund treten würden, was jedoch nicht der Fall gewesen sei.

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Zur Tatzeit habe sein Mandant sehr viel Alkohol getrunken, so der Rechtsanwalt, da er diesen als Medizin gesehen habe. Heute sehe er ein, dass dies der falsche Weg gewesen sei, vielmehr hätte er sich in ärztliche Behandlung begeben sollen. Es schmerze ihn sehr, dass durch sein Fehlverhalten sein Kind zu Schaden gekommen sei. Zwischenzeitlich habe er den Alkoholkonsum komplett eingestellt und befinde sich seit der Tat in psychologischer Behandlung. Zudem müsse er sich monatlich einmal bei der Truppenärztin vorstellen.

Dank Medikamenten wieder auf gutem Weg

Dazu ergänzte der Angeklagte, dass ihm zugleich Medikamente geholfen hätten, wieder gewaltfrei und im Familienverband mit seiner Frau und seinem Sohn leben zu können.

Sein Mandant, sagte Sodan, habe die Tat nicht aus Gefühllosigkeit begangen, sondern unter dem Einfluss von Alkohol. An die Tat selbst habe der 38-Jährige keine Erinnerung.

Während des Tatzeitraums habe er, so der Beschuldigte, 14 bis 15 Flaschen Bier am Tag getrunken. Zwei davon vor der Arbeit, zwei zur Brotzeit, drei bis vier mittags, den Rest bei der Heimfahrt und abends. Die tägliche Menge sei davon abgehangen, wie viel Stress er zu bewältigen gehabt habe. Zu der Tat wäre es nicht gekommen, wenn er keinen Alkohol getrunken hätte. Er bedauere sehr, was passiert sei.

Paar lebt nach Trennung wieder zusammen

Daraufhin fragte Richterin Heitzer ihn, wie es seinem Sohn gehe. Er habe sich gut entwickelt, so der Angeklagte. Von seiner Frau sei er etwa ein halbes Jahr getrennt gewesen. Jetzt wohne die Familie wieder zusammen. Seine Frau sei wieder schwanger.

Staatsanwältin Hertel wollte von dem Zeitsoldaten wissen, wie er auf Stress reagiere. Dazu führte er aus, dass er früher aus dem Raum gegangen sei, um sich mit Alkohol zu beruhigen. Dies mache er jetzt nicht mehr.

In den Zeugenstand wurde zuerst die Ehefrau des Angeschuldigten gerufen, die jedoch von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte. Die Hebamme hatte bei ihren Besuchen nichts Ungewöhnliches bemerkt.

Der nächste Zeuge war ein Cousin des Täters. Ihn hatte die Ehefrau nach der Misshandlung des Babys angerufen, damit er sie und das Kind in die Hedwigs-Klinik bringe. An der Sprache und am Verhalten des Beschuldigten habe er sofort erkannt, dass dieser betrunken gewesen sei.

Pause von mindestens vier bis sechs Monaten nötig

Als der Beschuldigte die Schilderung der Jugendamtsmitarbeiterin hörte, brach er förmlich zusammen und musste vorübergehend den Saal verlassen. Landgerichtsarzt Dr. Miedel wurde gebeten, sich des Angeklagten anzunehmen. Miedel erklärte, dass an eine Fortsetzung der Verhandlung wegen des Gesundheitszustandes des 38-Jährigen derzeit nicht zu denken sei. Es müsse eine Pause von mindestens vier bis sechs Monaten eingelegt werden, sonst würden die bisherigen psychologischen Fortschritte zunichte gemacht. Infolge der früheren Alkoholabhängigkeit und seiner depressiven Phase sei der Angeklagte emotional sehr schnell überfordert. Daraufhin schloss die Richterin die Sitzung.