Sturz im Stadtbus Neumarkt: Gericht entscheidet Fall einer schwer verletzten Seniorin

Vier Operationen und viele Wochen im Krankenhaus waren nötig, bis der Oberschenkelhalsbruch einer Seniorin aus Neumarkt versorgt war. Erlitten hatte sie den in einem Stadtbus. Nun musste sich der Busfahrer vor dem Amtsgericht Neumarkt verantworten. Die zentrale Frage: Trägt er eine Mitschuld an dem Sturz?
Die Seniorin war damals 83 Jahre alt. Der Angeklagte kannte sie schon von früheren Fahrten, als er sie am 5. September wieder an der Bushaltestelle stehen sah. Samt Rollator. Er stoppte den noch komplett leeren Bus vor dem Museum Lothar Fischer und ließ die Frau zur hinteren Tür einsteigen.
Wie immer sei die Seniorin zu den Klappsitzen unweit der hinteren Tür gegangen. „Ich dachte, sie sitzt. Im Spiegel habe ich sie nicht mehr gesehen“, so der Fahrer. Also sei er losgefahren, allerdings ohne besondere Eile, wie er betonte, wenngleich er an diesem Tag mit einigen Minuten Verspätung unterwegs war.
Zum Hintergrund: Folgenschwerer Unfall: Hat sich der Fahrer eines Neumarkter Stadtbusses strafbar gemacht?
Die Frau stürzte. Das habe der Fahrer gehört, sofort angehalten und sei der Seniorin zu Hilfe geeilt. Zunächst bemerkten beide nur eine Schürfwunde am Arm, die der Fahrer versorgte. Und er half ihr auf. Der fatale Beinbruch fiel erst auf, als Notarzt und Rettungsdienst schon vor Ort waren. „In dem Moment waren wir beide im Schock“, gab der Fahrer zu bedenken.
Bei der Polizei hatte die Neumarkterin erklärt, sie habe nach ihrer Fahrkarte suchen und sie dem Fahrer zeigen wollen. In dem Moment müsse der Bus losgefahren sein. Ungewöhnlich wäre das nicht, bestätigte der Fahrer. „Sie ist häufiger plötzlich während der Fahrt aufgestanden und zu mir gekommen, um ihre Monatskarte zu zeigen.“ Obwohl sie das gar nicht müsse. Man kenne sie ja.
Richter: Grundsätzlich sind Fahrgäste selbst für sicheren Halt verantwortlich
Diese Information war für Richter Marcel Dumke eine ganz entscheidende. Die zentrale Frage war nämlich, wie weit die Verantwortung eines Busfahrers reicht. Grundsätzlich sei jeder Fahrgast selbst dafür verantwortlich, sicheren Halt zu finden. Besondere Sorgfalt müsse der Fahrer bei Passagieren mit erhöhtem Sturzrisiko an den Tag legen, verwies Dumke aus dem Urteil eines anderen Gerichts. Das treffe zum Beispiel auf blinde oder beinamputierte Menschen mit Gehhilfen zu.
Nicht aber per se auf Nutzer von Rollatoren. Damit sei die Frau zuvor stets sicher unterwegs gewesen, sogar während der Fahrt. Eine besondere Sorgfalt hätte der Fahrer bei ihr nicht an den Tag legen müssen. Dumke ging davon aus, dass die Seniorin eine Mitschuld trifft. Fahrlässige Körperverletzung sei dem Fahrer nicht anzulasten. Das Verfahren wurde eingestellt.
Angeklagter gibt sich nach Verhandlung unbeeindruckt
Allerdings nicht ohne klare Worte des Richters, denn der Busfahrer ist kein unbeschriebenes Blatt. Mehrfach war er beim Rasen erwischt worden. „Lassen Sie es ruhiger angehen, ihre berufliche Zukunft hängt davon ab“, warnte Dumke. Das aber beeindruckte den Mann nicht sonderlich. Grinsend verließ er das Amtsgericht. Die Knöllchen seien alle privat gewesen und da sei es ja egal.