Der Wald im Gemeindebereich Arnschwang soll neu vermessen werden

In Zukunft Grundstücksgrenzen im Wald rechtssicher machen, darum ging es bei einer Informationsveranstaltung im Wasserschloss in Arnschwang. Geladen hatte das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Cham (ADBV) sowie Bürgermeister Michael Multerer.
Der Arnschwanger Rathauschef beschrieb das Dilemma gleich zu Beginn der Veranstaltung. Der in der Bevölkerung als Kötztinger Straß’l bekannte Weg beim Dorf Grub wird unter anderem von Waldbauern, Radfahrern und Wanderern genutzt. Inzwischen befindet er sich in einem beklagenswerten Zustand. Eine Sanierung war bisher aber nicht möglich, da die anschließenden Grundstücksgrenzen nicht rechtssicher ausgemessen sind. Eine Aktion des ADBV, das die Kosten für Waldbesitzer erheblich senkt, könnte da jetzt Abhilfe schaffen.
49 Flurstücke sind betroffen
Dazu müssen mindestens 20 Hektar in das Programm aufgenommen werden. Der Waldanteil muss bei 75 Prozent liegen. Der Bereich rund um den besagten Weg hat rund 25 Hektar. 49 Flurstücke tangieren den Weg, 400 Grenzpunkte müssen gesetzt werden. Das soll laut Multerer der Versuchsballon für insgesamt 500 geplante Hektar sein. Der Zeitraum für Schritt eins ist auf ein Jahr geplant. Mit der Katasterneuvermessung im Wald ist Arnschwang im Landkreis Vorreiter. Multerer war nach eigenen Aussagen selbst überrascht, dass das rechtssichere Abstecken der Grundstücksgrenzen quasi noch in den Kinderschuhen steckt.
Stephan Zgonina ist Leiter des ADBV Cham. Er betonte, dass alle Grenzsteine überprüft werden und wo nötig neu gesetzt werden sollen. Häufig sei es so, dass spätere Erben die Region verlassen und erst nach 20 Jahren zurückkehren. Dann sei häufig kaum mehr nachvollziehbar, wie der Grenzverlauf ganz genau war. Die Rechtssicherheit brauche man aber. Seine Beispiele: Wer ist für die Beseitigung von Schadensbefall verantwortlich? Wer darf Bäume fällen? Wer soll Neuanpflanzungen vornehmen? Bei der Veräußerung von Grundstücken oder bei Erbschaften ist die Gewissheit ebenfalls notwendig. Wer als Einzelperson einen Antrag auf Vermessung stellt, zahlt 50 Prozent mehr Gebühren, als bei diesem Programm, das nur von Kommunen oder Verbänden aus dem Forstbereich beantragt werden kann. Die Arnschwanger Verwaltung setzt noch einen drauf. Laut Multerer hat man es durchgerechnet und hat festgelegt, dass pro Grenzstein lediglich 30 Euro berechnet werden. „Ich sehe überhaupt keinen Grund, das nicht zu tun“, findet der Bürgermeister. Voraussetzung für die Durchführung der Maßnahme ist, dass es sich um ein zusammenhängendes Gebiet handeln muss. Sollten sich Grundbesitzer weigern, mitzumachen, und es entsteht ein Flickenteppich, könnte das Vorhaben scheitern. Mit Blick auf die 500 Hektar sagte der Vermessungsamtsleiter: „Es muss ein zusammenhängendes Gebiet sein, deswegen hoffen wir, dass Sie einsteigen.“
Zgoninas Stellvertreter Johannes Bayer ging auf die technische Seite ein. Grundsätzlich beruhen die Kartierungen auf ersten, einfachen Grenzflächen-Berechnungen ab dem Jahr 1837, im Jahr 1900 wurde das Grundbuch aufgelegt. Die Digitalisierung und private Vermessungen kommen dazu. Aus all diesen Daten entsteht ein Bild der tatsächlichen Grenzverläufe. „Kann schon sein, dass es einen Grenzstein gibt, der sich bewegt hat“, sagte Mayer sehr zum Vergnügen der zahlreich erschienen Interessierten. „Ich dachte, es kommen vielleicht fünf Leute“, freute sich Multerer beim Anblick des vollständig gefüllten Saals im Wasserschloss.
Was Mayer damit andeutete: Es kann durchaus zu Veränderungen der Grundstücksgrößen kommen. Etwas, das die Nachbarn untereinander klären müssen. Wie die beiden Amtsleiter mehrfach wiederholten: Sie stellen mit der exakten Vermessung und Steinlegung nur Rechtssicherheit her. „Mit der Katasterneuvermessung passiert primär die Herstellung der eigentlichen Grundstücksgrenzen“, sagte Zgonina. Auch wenn er aufgrund des unschlagbar guten Angebots keinen einzigen Grund sah, warum man es ausschlagen sollte, befürchtete Arnschwangs Bürgermeister: „Kann schon sein, dass es mal Ärger gibt, aber das nehmen wir in Kauf.“
Alle sollten mitmachen
Im Fragenteil machten die beiden Amtsleiter noch einmal deutlich: Nach Abschluss der Maßnahme wird es weder einen alten, noch einen neuen Besitzer geben, sondern nur einen Eigentümer. Überall, wo ein Stein überprüft wird, muss er auch bezahlt werden. Das gilt auch bei privat angeforderte Vermessungen bis zu einem bestimmten Stichtag. Wenn sich ein Eigentümer weigert, wird die Vermessung in diesem Bereich schwierig.
