„Zum Gutshof“ in Hohenwarth ist insolvent – oder doch nicht?

Von Stefan Weber · 25. Juni 2025 um 05:00

Die Liste der Einträge auf der Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de ist lang. Hier kann jeder täglich – aufgeschlüsselt nach den zuständigen Amtsgerichten – einsehen, welche Privatperson oder welche Firma zahlungsunfähig geworden ist. Am Dienstag taucht eine Ferienappartments-Unternehmergesellschaft (UG) auf, die Zimmer im „Zum Gutshof“ in Hohenwarth vermittelt hat. Was das für Feriengäste bedeutet, fördert eine Recherche zutage.

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Wichtige Unterscheidungen

Wichtig sind dabei einige Unterscheidungen, wobei die erste schon beim „Zum“ beginnt. Denn auch einen „Gutshof“ gibt es in der Gemeinde, und der hat mit dem „Apart Ferienhotel Zum Gutshof“ erst einmal gar nichts zu tun.

Die Ferienappartments Unternehmergesellschaft hatte kein Eigentum an den Appartments.

Dr. Michael Burkert, vorläufiger Insolvenzverwalter der Ferienappartments Unternehmergesellschaft

Denn das Ferienhotel ist eine eigene Anlage, die zudem nicht nur einen Besitzer hat. Das Aparthotel wurde nach unseren Informationen vor rund drei Jahrzehnten errichtet und soll – wie auch zahlreiche Feriendörfer in der Region ähnlichen Alters – eines der vielen klassischen „Steuersparmodelle“ gewesen sein. Bedeutet, dass es viele Eigentümer einzelner Unterkünfte in der Anlage gibt.

Die nun zahlungsunfähige UG habe nur dem Zweck gedient, im Auftrag von Eigentümern die Räume an Feriengäste zu vermieten, erklärt Rechtsanwalt Michael Burkert aus Bad Kötzting, der zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden ist, auf Nachfrage unseres Medienhauses. 10 bis 14 Appartments – soweit habe er sich bis Dienstagvormittag einen Überblick verschafft – habe die UG im Portfolio angeboten. Was die Insolvenz der Gesellschaft für die Gäste quasi folgenlos mache, seien zwei Faktoren, wie Burkert erklärt: Zum einen habe die UG keine eigene Anteile an den Unterkünften gehabt, und zum anderen „wären die Verträge Ende Juli ohnehin ausgelaufen“.

Das bedeutet, dass ab August wohl auch ohne das eingeleitete Insolvenz-Verfahren die Ferienappartments Unternehmergesellschaft nicht mehr für die Vermietung zuständig gewesen wäre. Dass gegen die UG ein Insolvenzverfahren eröffnet worden sei, liege wohl vor allem daran, dass der bisherige Geschäftsführer mit Corona-Hilfen gerechnet habe, die nie geflossen seien, so Burkert.

Auch Frühstück gibt es weiter

Letztlich werde sich diese Insolvenz aber kaum bemerkbar machen, außer beim Geschäftsführer selbst und bei den Vermietern, die sich nun selbst um die Belegung kümmern müssten. Wer aktuell in der Unterkunft eingebucht sei, könne das auch weiter bleiben: „Die Miete geht jetzt eben an mich, und ich zahle das Frühstück“, sagt Michael Burkert.

Was ist eine UG?

Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine Rechtsform einer Kapitalgesellschaft in Deutschland. Sie wurde 2008 als „kleinere Variante“ der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) geschaffen.

Eingeführt wurde diese Form vor allem, um eine Alternative zur Rechtsform der britischen Limited anbieten zu können. Entsprechend stellte die UG eher eine Variante der GmbH dar, die mit einem geringeren Stammkapital als dem für die GmbH vorgeschriebenen Mindeststammkapital von 25 000 Euro auskommt.