Rätsel um die Bürgerfest-Brückenspringer vom Grieser Steg in Regensburg: Verboten oder nicht?

Das ganze Bürgerfest-Wochenende über war der Grieser Steg in Regensburg ein viel benutzter Sprungturm. Doch hätten die Behörden hier nicht mehr mehr eingreifen müssen?
Es waren „Vorführungen“, die nicht im Programmheft des Bürgerfestes standen: Unzählige Besucher verweilten am Wochenende allerdings für ein paar Minuten am Grieser Steg und schauten den waghalsigen Brückenspringern zu, die sich hier regelmäßig aus mehreren Metern Höhe in die Donau stürzten.
Viele Menschen suchten Abkühlung
Die Temperaturen stiegen ab Freitag kontinuierlich an. Besonders am Sonntag, bei mehr als 30 Grad, suchten viele Menschen in der Innenstadt eine Abkühlung. Auf aufsehenerregende Art und Weise taten dies die Brückenspringer vom Grieser Steg. Vor allem junge Menschen kletterten hier in der Badehose oder im Badeanzug auf die Brüstung der Brücke und sprangen vor dort in die Donau. Sie wurden dabei ein viel fotografiertes Motiv und tauchten das gesamte Wochenende über in den sozialen Netzwerken auf. Manche Beobachter fragten sich dann aber: Ist das eigentlich erlaubt?
Jürgen Kaltenhäuser, der die Regensburger Wasserschutzpolizeigruppe leitet, teilt dazu auf Anfrage mit, dass das Springen von Brücken nicht grundsätzlich verboten ist. Auf Bundeswasserstraßen wie der Donau ist 100 Meter ober- und unterhalb von Brücken allerdings das Schwimmen verboten. Badende und Schwimmende hätten sich in der Donau auch allgemein so zu verhalten, dass in Fahrt befindliche Fahrzeuge nicht ihren Kurs ändern oder ihre Geschwindigkeit herabsetzen müssen.
Die Situation am Grieser Steg sei nun aber durchaus komplex, nicht zuletzt, weil dieser über zwei Gewässer führt. Eines ist der Brandner-Kanal aus der Donau heraus, der nicht als Bundeswasserstraße mit den entsprechenden Verordnungen gilt.Tauchen die Brückenspringer nun aber in den oberhalb verlaufenden Donau-Nordarm hinein, wäre dies im Grundsatz eine Ordnungswidrigkeit. Weil im Nordarm aber keine Schifffahrt stattfindet und dort nur Ruderboote fahren, „wird das Schwimmen seitens der Polizei in diesem Bereich in aller Regel nicht beanstandet“, sagt Kaltenhäuser. Die Fahrer der Ruderboote würden den Bereich vor ihrem Bug schließlich in der Regel ohne größere Probleme überblicken können.
Polizei schritt in mindestens vier Fällen ein
Je nach Situation werde von der Polizei bei Bedarf aber sehr wohl eingeschritten, um Gefahren zu vermeiden. Etwa, wenn durch Brückenspringer andere Badende gefährdet werden. „Dies war am vergangenen Wochenende mehrfach der Fall“, teilt Kaltenhäuser mit. In mindestens vier Fällen seien Polizeibeamte eingeschritten. Es wurden dabei aber keine Anzeigen erstattet oder Verwarnungen ausgesprochen.
Die Stadt teilt mit, dass sie erst noch klären müsse, ob die am Wochenende eingesetzten Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsservice von dem Geschehen Kenntnis hatten. Grundsätzlich sei das Phänomen, dass im Sommer am Grieser Steg Menschen in die Donau springen, „nicht neu und der Stadt bekannt“, sagt Sprecherin Juliane von Roenne-Styra. Von einer Brücke in ein fließendes Gewässer zu springen sei aber „ein lebensgefährlicher Leichtsinn“. Die Stadt appelliere deshalb eindringlich, dies unbedingt zu unterlassen.