Brüder aus Lohberg wegen Drogenhandels vor Gericht

Von Stefan Weber · 16. Juni 2025 um 18:00

Vor dem Amtsgericht in Regensburg mussten sich am Montag zwei Brüder aus Lohberg verantworten, die im November vergangenen Jahres über Wochen für Aufsehen gesorgt hatten. Nach dem Fund von Marihuana im zweistelligen Kilobereich hatten sich die beiden nach Prag abgesetzt, wo sie aufgegriffen und nach Deutschland zurückgebracht worden waren.

Einer der beiden jeweils 23-jährigen Brüder hatte am 14. November bei einem familieninternen Streit zunächst zu einer Axt gegriffen und war dann geflohen. Als die Polizei am Tag darauf einen 19-jährigen Autofahrer in der Gemeinde kontrolliert hatte, wobei der drogentypische Ausfallerscheinungen gezeigt haben soll, wurde das Fahrzeug durchsucht und zwei Kilogramm Marihuana aufgefunden.

Beleidigung per Brief

Mit im Wagen hatte der Bruder des flüchtigen 23-Jährigen gesessen. Als die gemeinsame Wohnung der beiden Brüder anschließend durchsucht wurde, war eine Aufzuchtanlage für Marihuana sowie bereits geerntete Pflanzen mit einem Gewicht von mehreren Kilogramm festgestellt worden. Während der 19-Jährige festgenommen werden konnte, befanden sich nun die beiden Brüder auf der Flucht. Sie konnten erst zehn Tage später in Prag festgenommen werden und warteten seither in Haft auf ihre Verhandlung.

Angeklagt wegen des Anbaus von Marihuana sind alle drei Männer – verhandelt wurde an diesem Tag allerdings nur gegen die beiden Brüder. Der Fall des 19-Jährigen wurde von diesem Verfahren abgetrennt. Vorgeworfen wurde den Brüdern, dass sie mit den angebauten Drogen Handel betreiben wollten. Dafür spreche, dass der 19-Jährige am Tag der Polizeikontrolle eben rund zwei Kilogramm im Fahrzeug mit sich geführt habe und weitere knapp sechs Kilogramm noch auf Lager gehalten hatte. Einem der beiden Brüder wurde außerdem noch zur Last gelegt, dass er aus der Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt in Weiden einen Brief an die zuständige Ermittlungsrichterin verfasst habe, in dem er sie unflätig beleidigt haben soll.

Mehr als zwei Jahre Haft

Das Verfahren endete am Nachmittag mit einem Urteil: Wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte, sind die beiden Angeklagten wegen unerlaubten Anbaus von Cannabis und unerlaubtem Besitz von Cannabis schuldig gesprochen worden. Der Bruder, der den Brief verfasst hatte, wurde zusätzlich auch noch wegen Beleidigung verurteilt.

Handel wurde nicht nachgewiesen

Der weitergehende Vorwurf des Handeltreibens mit Cannabis ist nach der Beweisaufnahme nach Ansicht des Gerichts allerdings nicht nachweisbar gewesen. Somit wurde der eine Bruder zu zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, und der andere zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten. Die Freiheitsstrafen wurden jeweils nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig: Sowohl der Staatsanwaltschaft als auch den Angeklagten steht jeweils der Weg frei, Rechtsmittel einzulegen, wofür eine Frist von einer Woche gilt. Das könnte mit Blick auf die Forderung der Staatsanwaltschaft auch für deren Vertreter angezeigt sein. Schließlich hatte die drei Jahre beziehungsweise drei Jahre und fünf Monate in ihrer Schlussrede gefordert. Die Verteidiger der Angeklagten wiederum hatten für beide jeweils einen Teilfreispruch und geringere Strafen beantragt.