Jäger aus Bruck ließ Waffen offen herumliegen – und klagte gegen die Beschlagnahmung

Von David Santl · 13. Juni 2025 um 05:00

Ein Jäger aus dem Gemeindegebiet Bruck (Landkreis Schwandorf) soll seine Waffen nicht ordnungsgemäß aufbewahrt haben – und hatte daraufhin einige Konsequenzen zu tragen. Dagegen klagte er am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Regensburg.

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Wie eine Sprecherin des Gerichts auf Anfrage der MZ mitteilt, wurde beim Kläger routinemäßig kontrolliert, ob dieser seine Waffen ordnungsgemäß aufbewahrt. Die Waffenbehörte am Landratsamt habe dabei festgestellt, dass der Mann seiner Pflicht zur sicheren Aufbewahrung nicht nachkam.

Revolver in der Tasche

Laut der Sprecherin soll eine Flinte offen auf einem Schreibtisch gelegen haben. Einen Revolver soll der Mann zudem in der Hosentasche getragen haben. Außerdem seien weitere nicht verschlossene Kurzwaffen entdeckt worden.

Das hatte Folgen: Nicht nur die Waffen wurden eingezogen, sondern auch der Jagdschein. Außerdem wurde von behördlicher Seite die Erlaubnis zum Waffenbesitz widerrufen.

Gegen diese Anordnungen ging der Jäger schließlich vor und zog vor das Verwaltungsgericht Regensburg. Aussichten auf Erfolg hatte er damit offenbar nicht. Jedenfalls zog er laut der Sprecherin seine Klage zurück. Das Verfahren ist somit eingestellt.