Verschwundenes Gewehr bei Schwandorf: Jagdverbands-Bezirkschef spricht von Einzelfall

Von Martin Kellermeier · 6. Juni 2025 um 05:00

Dass eine scharfe Jagdwaffe noch immer im Schwandorfer Stadtsüden liegen soll, sorgt nicht nur unter Jägern weiter für Gesprächsstoff.

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Wie berichtet, will ein Waidmann im Dezember 2024 das Gewehr auf der Pirsch verloren haben. Alexander Flierl, der Bezirksvorsitzende des Bayerischen Jagdverbands, blickt im Interview auf den aktuellen Fall und mahnt zu einem sorgfältigen Umgang mit Schusswaffen.

Das bei Schwandorfer verschwundene Gewehr bewegt die Menschen. Wie haben Sie davon erfahren?

Alexander Flierl: Von dem Vorfall habe ich – wie viele andere – aus der Presse erfahren. Zum konkreten Hergang oder den Umständen liegen mir keine eigenen oder zusätzliche Informationen vor, deshalb kann und möchte ich mich zu diesem Einzelfall nicht im Detail äußern. Wichtig ist mir jedoch zu betonen, dass jeder Fall individuell zu betrachten ist und die zuständigen Behörden in der Regel sorgfältig prüfen, wie der Verlust zustande kam. Eine vorweggenommene Schuldzuweisung gegenüber dem Betroffenen wäre nicht angebracht, zumal auch unverschuldete oder nachvollziehbare Ursachen denkbar sind.

Wie spricht man unter den Jägern im Landkreis über den Vorfall?

Flierl: Der Vorfall wird selbstverständlich unter den Jägerinnen und Jägern durchaus vielfältig diskutiert – vor allem im Hinblick auf die genauen Umstände und mögliche Konsequenzen, aber auch mit dem Bewusstsein, dass solche Ausnahmefälle verantwortungsvoll und ohne Vorverurteilung betrachtet werden sollten. Dabei steht häufig die Frage im Raum, wie mit solchen Situationen umzugehen ist – sowohl aus rechtlicher Sicht als auch im Hinblick auf die persönliche Verantwortung im Umgang mit Waffen und Munition.

Sie sind in Ihrer Funktion als Bezirksvorsitzender des Jagdverbands viel unterwegs. Können Sie bei Ihren Austauschen vor Ort feststellen, dass den Jägern die von Ihnen angesprochene Verantwortung im Umgang mit Waffen und Munition auch bewusst ist?

Flierl: In der Jägerschaft wird der sichere und verantwortungsvolle Umgang mit Waffen äußerst ernst genommen. Die Einhaltung waffenrechtlicher Vorschriften ist für uns selbstverständlich und Teil der jagdlichen Ethik und Verpflichtung. Generell zeigt die Berichterstattung auf, wie relevant ein sorgfältiger und gesetzeskonformer Umgang mit Waffen und Munition ist – nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus gesellschaftlicher Verantwortungsperspektive.

Der betroffene Jäger hat laut Landratsamt nun freiwillig auf seine jagd- und waffenrechtlichen Erlaubnisse verzichtet. Könnte er diese wieder erwerben oder gehen Sie davon aus, dass er nie wieder auf die Jagd gehen wird?

Flierl: Da die genauen Umstände des Vorfalls nicht vollständig bekannt sind und der Sachverhalt nicht abschließend geklärt ist, verbietet sich jede Vorwegnahme möglicher Bewertungen oder Konsequenzen – insbesondere mit Blick auf die Frage, ob und wann der Betroffene erneut jagd- oder waffenrechtliche Erlaubnisse beantragen kann. Spekulationen dazu wären nicht angemessen, zuständig sind für diese Entscheidungen allein die Behörden.

Hintergrund: Seit Dezember 2024 fehlt eine Jagdwaffe

• Vorfall:Seit Ende 2024 fehlt von einer Langwaffe, die ein Jäger auf der Pirsch in seinem Revier im Schwandorfer Stadtsüden verloren haben will, jede Spur. Der Waidmann gab gegenüber den Behörden an, dass er gestolpert sei und die Waffe daraufhin derart unglücklich im Wasser gelandet und „nicht bergungsfähig untergegangen“ sei.

• Suche: Taucher der Wasserwacht suchten kurz darauf den betreffenden Graben ab, jedoch ohne Erfolg. Die Polizei hat inzwischen die Ermittlungsakten geschlossen. Der betroffene Jäger zog persönliche Konsequenzen. Er hat laut Landratsamt „freiwillig auf seine waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnisse verzichtet“.

Welche Regeln und Sicherheitsvorkehrungen gelten bei der Jagd, damit ein solcher Verlust erst gar nicht passieren kann?

Flierl: Nach dem Waffengesetz und der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung ist der Jäger verpflichtet, die Waffe jederzeit unter unmittelbarer Kontrolle zu haben. Waffen dürfen niemals unbeaufsichtigt oder ungesichert zurückgelassen werden. Diese Vorschriften verpflichten Jäger ebenso dazu, Waffen und Munition getrennt und in zertifizierten Sicherheitsbehältnissen zuhause aufzubewahren. Beim Transport muss eine Waffe entladen und in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt werden. Auf dem Weg von und zur Jagd darf die Waffe keinesfalls schussbereit sein, bei der Jagd selbst ist sie stets körpernah zu führen und nie unbeaufsichtigt zu lassen. Zudem sind die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft bei der Ausübung der Jagd einzuhalten. Der vorliegende Fall zeigt, wie wichtig es ist, in Ausbildung und Praxis immer wieder auf Sicherheitsstandards und Sorgfaltspflichten hinzuweisen. Diese Grundsätze sind für die Glaubwürdigkeit und Sicherheit der Jägerschaft unerlässlich. Die übergroße Mehrheit der Jägerinnen und Jäger handelt verantwortungsvoll – einzelne Vorfälle dürfen das nicht verzerren.

Wenn ein Jäger trotz aller Vorsicht eine Waffe verliert – wie verhält er sich dann richtig? Welche Schritte sollte er nacheinander abarbeiten?

Flierl: Ungeachtet dessen muss bewusst sein, dass es – wie in anderen Lebensbereichen auch – zu unvorhergesehenen oder bedauerlichen Einzelfällen, wie einem Verlust, kommen kann. Das Abhandenkommen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe, von Munition oder von Erlaubnisurkunden wie Jagdschein oder Waffenbesitzkarte ist ein sehr ernstzunehmender Vorgang, der gesetzlich klar geregelt ist. In derartigen Fällen ist der Waffenbesitzer verpflichtet, den Vorfall unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern – mithin sofort –, der zuständigen Waffenbehörde anzuzeigen. Ebenso empfiehlt es sich, den Verlust auch der örtlichen Polizeidienststelle zu melden.

Und wenn er die Meldung nicht abgibt?

Flierl: Wird die notwendige Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder verspätet erstattet, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit bis zu 10 000 Euro Geldbuße geahndet werden kann. Im weiteren Verlauf prüfen die Behörden, unter welchen Umständen es zum Verlust kam und ob die waffenrechtliche Zuverlässigkeit weiterhin gegeben ist. Je nach Ergebnis können verwaltungsrechtliche Maßnahmen folgen.

Sie sind selbst leidenschaftlicher Waidmann mit eigenem Revier und jahrzehntelanger Erfahrung. Haben Sie selbst auf der Jagd auch schon mal etwas verloren?

Flierl: Wer regelmäßig draußen im Revier unterwegs ist, kennt das: Kleinere Ausrüstungsgegenstände, eine Mütze, ein Handschuh oder auch mal ein Fernglasdeckel gehen schnell verloren – das ist nichts Ungewöhnliches, das passiert einfach mal. Eine Waffe oder Munition dagegen ist eine ganz andere Sache. Mir persönlich ist das zum Glück noch nie passiert. Verhindern kann man nicht alles, aber mit Erfahrung, Aufmerksamkeit, festen Abläufen und dem gebotenen Maß an Vorsicht kann man das Risiko deutlich minimieren.