Gewehr bei Schwandorf bleibt verschwunden – Jäger hängt sein Hobby an den Nagel

Seit Ende 2024 fehlt von einer scharfen Langwaffe, die ein Jäger auf der Pirsch in seinem Revier im Schwandorfer Stadtsüden verloren haben will, jede Spur. Der betroffene Waidmann hat nun Konsequenzen gezogen.
Wie Landkreissprecher Manuel Lischka auf Anfrage der MZ mitteilte, hat der Jäger inzwischen „freiwillig auf seine waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnisse verzichtet“. Auch seine restlichen Waffen habe er abgegeben. Damit hat er de facto sein Jagdhobby an den Nagel gehängt.
Mit seiner Entscheidung kam der Waidmann dem Abschluss einer Zuverlässigkeitsprüfung zuvor, die bereits in Gang war. Eine solche wird bei Waffenbesitzern routinemäßig, zum Beispiel beim Verlust einer Schusswaffe, eingeleitet. Fällt die Überprüfung zum Nachteil des Betroffenen aus, kann das laut Landratsamt zum Widerruf der waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnisse unter Verhängung einer Sperrfrist für eine etwaige Neuerteilung zur Folge haben.
Jagdgewehr soll in einem Wassergraben untergegangen sein
Zurück zum aktuellen Fall: Das verschwundene Gewehr soll seit vergangenem Dezember in einem Wassergraben im Stadtsüden liegen. Der Waidmann gab gegenüber den Behörden an, dass er gestolpert sei und die Waffe daraufhin derart unglücklich im Wasser gelandet und „nicht bergungsfähig untergegangen“ sei.
Taucher der Wasserwacht suchten kurz darauf den betreffenden Graben ab. Doch obwohl der vermeintliche Verlustort genauestens beschrieben und durch einen Jagdsitz in der unmittelbaren Nähe nicht zu verfehlen war, blieb das Gewehr verschwunden.
Polizei Schwandorf zweifelte die Version des Jägers an
Die Polizei Schwandorf zweifelte daraufhin die Version des Jägers an. „Aufgrund der Art des Gewässers“ hätte man die Waffe finden müssen, legte sich Vize-Polizeichef Florian Meier fest. Ferner berichtete er Mitte Januar, dass man bei einer Kontrolle der restlichen Waffen des Jägers feststellen musste, dass Munition „nicht fachgerecht“ gelagert wurde.
Für den betroffenen Waidmann sollte das nicht der letzte Kontakt mit der Polizei bleiben. Wie nun erst bekannt wurde, rückten Beamte vor einiger Zeit im Zuge der Ermittlungen erneut an und hatten dieses Mal sogar einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss dabei.
Doch weder die Hausdurchsuchung noch die Auswertung eines sichergestellten Handys ergaben laut Vize-Polizeichef Meier Hinweise darauf, dass eine Straftat vorliegt. Man müsse folglich davon ausgehen, dass der Jäger sein Gewehr „in irgendeiner Form“ verloren hat. Für die Polizei sind die Ermittlungsakten damit geschlossen, erklärte der Hauptkommissar abschließend gegenüber der MZ.