Happig: In der Lorenz-Zierl-Straße in Furth im Wald kann falsch Parken 55 Euro kosten

Von Alexander Frimberger · 6. Juni 2025 um 14:28

Aufreger der Woche: Im Ordnungsamt hat man sich laut seines Leiters Toni Lauerer beschwert, dass in der Lorenz-Zierl-Straße Knöllchen für 55 Euro hinter der Windschutzscheibe klebten. Die Stadt ist in diesem Fall aber nicht zuständig.

Ein Anruf bei der Polizei gibt Aufschluss: Josef Weindl, Erster Polizeihauptkommissar und stellvertretender Leiter der Polizeiinspektion (PI) sagt, dass am 4. Juni gegen 13.40 Uhr ein Mann bei der PI angerufen und sich beschwert habe, weil in der Lorenz-Zierl-Straße Fahrzeuge nicht ordnungsgemäß parkten, sprich Autos auf dem Gehsteig standen.

Weindl weiter: „Vor Ort stellten die Kollegen dann drei Pkws fest, die außerhalb der gekennzeichneten Parkplätze parkten.“ Erschwerend hinzu kam demnach, dass die Autos in dem Bereich abgestellt waren, wo sich kein Geländer zur Pastritz hin befindet.

„Da durch diesen Parkvorgang die für Fußgänger benutzbare Restbreite des Gehweg nicht mehr gegeben war, lag eine Behinderung vor.

Vor Ort stellten die Kollegen dann drei Pkws fest, die außerhalb der gekennzeichneten Parkplätze parkten.

Josef Weindl, Erster Polizeihauptkommissar und stellvertretender Leiter der Polizeiinspektion Furth im Wald

Die Fahrzeuge wurden deshalb gebührenpflichtig verwarnt.“ Der Regelsatz bei Parken auf Gehweg mit Behinderung beträgt demnach 55 Euro. Ohne Behinderung komme man mit 25 Euro davon.