Maifeier im Landkreis Neumarkt eskalierte: Betrunkener schlug zwei Frauen mit Flaschen

Von Peter Romir · 28. Mai 2025 um 17:00

Ein böses Erwachen gab es für einen 34-Jährigen aus dem westlichen Landkreis: Am 1. Mai vergangenen Jahres war er zur Maifeier ins Nachbardorf gefahren, um beim Aufstellen des Baumes zu helfen. Am nächsten Morgen wachte er im Krankenhaus auf – mit einer Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung.

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„Ich habe einen kompletten Filmriss“, sagte er vor dem Neumarkter Amtsgericht. Er wisse noch, dass er um 17 Uhr ein Wurstbrötchen gegessen und dann angefangen habe, verschiedene alkoholische Getränke zu sich zu nehmen.

Aber dass er um 5 Uhr morgens zwei Frauen hinter der Theke mit leeren Flaschen auf den Kopf geschlagen habe – daran konnte er sich nicht erinnern. Richter Benedikt Niedermayer nahm sich viel Zeit, um herauszufinden, was in jener Nacht wirklich geschah. Im Lauf von vier Stunden kamen sieben Zeugen und eine Gutachterin zu Wort.

Am Ende ergab sich folgendes Bild: Gegen 23 Uhr sei der Mann das erste Mal aufgefallen, als er eine abfällige Bemerkung über das Aussehen einer der ehrenamtlichen Helferinnen hinter der Bar gemacht hatte. Einige Zeit später versuchte er, einer anderen an die Taille zu fassen, wurde aber abgewiesen. „Wir haben ihm böse Blicke zugeworfen und hofften, dass das reicht“, erzählte die Betroffene im Zeugenstand.

Er reagierte auf nichts. Vor mir stand nur eine leere Hülle.

Polizist im Zeugenstand über den Angeklagten

Gegen 5 Uhr sei die Situation eskaliert. Der Mann sei plötzlich hinter der Bar aufgetaucht und habe begonnen, Schnaps auszuschenken. Dann habe er zwei leere Flaschen genommen und diese den beiden Frauen über die Köpfe gehauen. Sofort griffen andere Gäste ein und machten den Mann dingfest. Die Polizei stellte bei ihm über zwei Promille Alkohol im Blut fest: „Ich habe schon viele Betrunkene erlebt, aber so etwas noch nicht“, sagte der Polizist im Zeugenstand. „Er reagierte auf nichts. Vor mir stand nur eine leere Hülle.“

Hohe Geldstrafe für Neumarkter Schläger

Die Frauen trugen erhebliche Verletzungen davon – unter anderem ein gebrochenes Nasenbein. „Sie können von Glück sagen, dass nicht mehr passiert ist“, meinte Richter Niedermayer. „Die Frauen hätten auch blind oder tot sein können.“ Am nächsten Tag entschuldigte sich der Täter telefonisch. Und auch vor Gericht zeigte er Reue und zahlte den beiden Frauen ein Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro. Diese Aktion und die Tatsache, dass er noch nie negativ aufgefallen war, bewahrten ihn letztlich vor dem Gefängnis: Der Richter verurteilte ihn stattdessen zu einer Geldstrafe von 12 000 Euro.