Windenergie: Gemeinden pochen bei Ausweisung von Potenzialflächen auf Planungshoheit

Der Kreisverband Schwandorf des Bayerischen Gemeindetags pocht in Sachen Vorrangflächen für Windenergie auf die kommunale Planungshoheit der Städte, Märkte und Gemeinden. Bei der Mitgliederversammlung des Kreisverbands in Oberviechtach wurde laut einer Pressemitteilung mit großer Mehrheit beschlossen, den Regionalen Planungsverband Oberpfalz Nord dazu aufzufordern, bei der Ausweisung der Potenzialflächen für den Regionalplan stärker auf die von den Kommunen geäußerten Vorschläge und Bedenken einzugehen.
Darüber hinaus, so heißt es weiter, sollte die Privilegierung von Windkraftanlagen aufgehoben werden, bis das Regionalplan-Verfahren abgeschlossen ist. Beide Forderungen sollen auch an die Bundespolitiker der Region herangetragen werden.
„Vor allem beim Ausschluss von Flächen sowie bei den Mindestabständen zur Wohnbebauung sollte nichts über die Köpfe der Kommunen hinweg entschieden werden“, sagte Kreis- und Bezirksvorsitzender Martin Birner. Mit großer Mehrheit wurde ein Mindestabstand von 1000 Metern zur Bebauung gefordert, egal, ob es sich um potenzielle Standorte innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Bebauung handelt. Ein weiteres Thema, das nahezu alle Kommunen gleichermaßen betrifft, war bei der Versammlung das Thema „Kommunale Finanzen“. Aktuelle Informationen zu diesem sowie zu weiteren aktuellen Problemstellungen bekamen die anwesenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die ebenfalls teilnehmenden Verwaltungsleiter von Georg Große-Verspohl, Finanzreferent und stellvertretender Geschäftsführer des Bayerischen Gemeindetags.
Gemeinden leiden unter Rekordausgaben
Große-Verspohl sprach von Rekordausgaben der Gemeinden, die vor allem durch einen ständigen Aufgabenzuwachs, flüchtlingsbedingte Mehrausgaben, gestiegene Personalkosten sowie die Kosten für die Digitalisierung begründet seien. Vor diesem Hintergrund forderte er, „dass ein erheblicher Teil der Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes an die Kommunen gehen muss, weil diese auch 70 Prozent der öffentlichen Sachinvestitionen tätigen“.
Der Referent rief die anwesenden Kommunalvertreter dazu auf, zum Beispiel die Ersatzbeschaffung von Laptops oder Tablets für Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen trotz Fördermitteln abzulehnen. „Das ist Sache des Dienstherren“, so Große-Verspohl.
Informationen über Stabilisierungshilfen
Die in vielen Kommunen mehr als angespannte Finanzsituation nahm der stellvertretende Geschäftsführer des Gemeindetags auch zum Anlass, über die Voraussetzungen und Folgen von Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen zu informieren.
Weitere aktuelle Informationen der Geschäftsstelle betrafen den Umgang mit Widersprüchen gegen geänderte Grundsteuerbescheide, die ob des teilweise massiven Bevölkerungsrückgangs von vielen Kommunen mit Skepsis aufgenommenen Ergebnisse des Zensus 2022 sowie die weiteren Fördermöglichkeiten bei der Sanierung von Wasser- und Abwasseranlagen. Mit großem Interesse verfolgten die Versammlungsteilnehmer auch die Ausführungen zur verpflichtenden Ganztagsbetreuung für Grundschüler ab dem 31. Dezember 2027.