Stadt zahlt seit drei Jahren drauf: In Parsberg steigen die Grabgebühren

Von Markus Rath · 19. Mai 2025 um 14:59

Friedhof, Stellplätze, Spielplätze – drei städtische Satzungen standen im Stadtrat am Donnerstagabend auf dem Prüfstand. Sie wurden geändert, aufgehoben und angepasst. Die Folgen spüren die Parsberger Bürger in ihrem Geldbeutel.

■ Friedhofsgebühren: Friedhöfe sind eigentlich ein Ort des Gedenkens. Kommunalrechtlich sind sie für die Stadt Parsberg aber eine sogenannte gebührenrechnende Einrichtung, wie zum Beispiel auch die Abwasserbeseitigung. Das hat zur Folge, dass die Grabgebühren die Kosten für die Friedhöfe im Stadtgebiet decken müssen. Genau das war mit den zuletzt 2020 angepassten Gebühren in den vergangenen drei Jahren nicht der Fall.

„Wir hatten eine Unterdeckung von insgesamt 100 000 Euro“, berichtete der Geschäftsleiter der Stadt, Stefan Schmidmeier, dem Stadtrat. Deshalb habe der Bayerische Kommunale Prüfungsverband diese Gebühren geprüft und neu berechnet. Das hat teilweise massive Preissprünge zur Folge, obwohl in die Berechnung laut Schmidmeier auch mit eingeflossen ist, dass Friedhöfe nicht nur der Bestattung dienen, sondern auch eine Funktion als Aufenthaltsorte erfüllen. Ohne diesen Aspekt wären sie wohl noch höher ausgefallen, berichtete der Geschäftsleiter.

Friedhöfe: Kuriose Preisschwankungen bei Urnengräbern

So steigen die Preise für Reihen-, Familien- und Tiefengrab im Großen und Ganzen linear an. Das Reihengrab kostet künftig 24 Euro pro Jahr (vorher 18,55 Euro), das Familiengrab 73 Euro (vorher 55,64 Euro) und das Wahlgrab 42 Euro (vorher 27,82 Euro).

Kuriose Sprünge gibt es bei den Urnengräbern. So kostet die Urnennische statt 71,09 Euro nur noch 43 Euro, während das Erdurnengrab von 39,12 Euro auf 80 Euro steigt. Auch beim anonymen Urnenreihengrab verdoppelt sich der Preis von 9,54 Euro auf 25 Euro.

Stadtrat Friedrich Loré (Bündnis 90/Die Grünen) verstand diese Systematik nicht und fragte nach den Gründen. Schmidmeier berichtete von sehr umfangreichen und komplizierten Berechnungen des Prüfungsverbandes, in die auch die Abschreibungen der einzelnen Friedhofsanlagen eingeflossen seien. Er räumte ein, dass die Berechnungen deshalb nur sehr schwer nachzuvollziehen sind.

■ Spielplatzsatzung: Der Stadtrat ist hier der Vorberatung im Bau- und Umweltausschuss gefolgt und hat die Satzung aufgehoben. Bisher hatte sie verlangt, dass bei einem Neubau ab drei Wohnungen ein Kinderspielplatz angelegt werden muss. Zudem hatte sie geregelt, wie groß dieser sein muss und wie er gestaltet werden soll. Außerdem war festgelegt, wie hoch die Ablöse ist, die der Bauherr zahlen muss, wenn er keinen Spielplatz anlegen will.

Jetzt hat die Bayerische Staatsregierung aber über das Modernisierungsgesetz die Spielregeln geändert. Die Satzung dürfte nur noch bei Neubauten und nicht mehr bei Umnutzungen angewendet werden. Sie wäre nur in Gebieten ohne Bebauungsplan gültig, dürfte erst ab fünf Wohnungen einen Spielplatz fordern und auch nicht vorschreiben, wie dieser gestaltet werden soll. Sprich: Das einst scharfe Schwert wäre stumpf, und aus Sicht der Stadtverwaltung wäre sie angesichts des damit verbundenen großen Verwaltungsaufwands sinnlos.

SPD will neue Spielplatzsatzung für Parsberg beantragen

Dieser Einschätzung folgte der Stadtrat, wenngleich der Spielplatzbeauftragte Josef Hierl (SPD) und Martin Beiderbeck (SPD) die Meinung vertraten, dass Parsberg weiterhin eine Satzung haben sollte, da sie auch in der abgespeckten Form dazu führe, dass ein Bauträger zumindest eine kleine Spielecke schaffen muss, die ja vor allem auch als Treffpunkt für die Bewohner dient. Beiderbeck kündigte deshalb an, dass die SPD-Fraktion einen entsprechenden Antrag einbringen werde. Jetzt sei die Satzung aber aufzuheben, weil sie in der bestehenden Form sowieso ihre Gültigkeit verlieren würde.

■ Stellplatzsatzung: Ebenfalls vom Modernisierungsgesetz betroffen ist die Stellplatzsatzung der Stadt Parsberg, für die der Bau- und Umweltausschuss eine Anpassung vorschlug, damit sie nicht ab dem 30. September außer Kraft gesetzt wird. In der nun geänderten Satzung, die der Stadtrat mit großer Mehrheit abgesegnet hat, wird festgelegt, dass sich die Stellplatzanzahl nach der Garagen- und Stellplatzverordnung Bayern richtet und nicht mehr nach Wohnungsgrößen festgelegt wird. Aktuell werden hier zwei Stellplätze pro Wohneinheit gefordert. Bisher hatte Parsberg bei Wohnungen ab 100 Quadratmetern drei Stellplätze pro Wohnung verlangt.

Modernisierungsgesetz verändert Vorgehensweise in Parsberg

Zudem kann künftig bei Bauvorhaben ab zwei Wohneinheiten einer der Pkw-Stellplätze als Fahrradstellplatz für mindestens sechs Fahrräder verwendet werden. Außerdem dürfen die Stellplätze nicht nur auf dem Baugrundstück selbst errichtet werden. Auch ein naheliegendes Grundstück ist unter gewissen Voraussetzungen zur Erfüllung der Stellplatzpflicht geeignet. Ob eine Stellplatzablöse in Betracht kommt, liegt in der Entscheidungskompetenz des Bau- und Umweltausschusses. Die Ablösehöhe wird einheitlich auf 10 000 Euro festgelegt. Die alte Satzung sah je nach Zone Beträge zwischen 5000 und 15 000 Euro vor.

Baugebiet Hackenhofen IV – So geht es weiter

• Vergabe: Der Stadtrat hat die Tiefbauarbeiten für das Baugebiet „Hackenhofen IV“ (siehe Grafik) vergeben. Den Zuschlag erhielt die Pusch Bau GmbH & Co. aus Kinding zum Angebotspreis von 2.618.737,72 Euro und damit 255 811,46 Euro unter der Kostenschätzung. Der teuerste Anbieter hatte 3,3 Millionen Euro kalkuliert. Baubeginn soll der 23. Juni sein. Die Fertigstellung ist für Ende Mai 2026 geplant. Grund für die hohen Erschließungskosten sei zum einen die umfangreiche Regenwasserentwässerung, die allein schon rund eine Million Euro kostet. Zudem besitzt das Baugebiet einen felsigen Untergrund.

• Feuerwehrfest: Das anstehende Feuerwehrfest ist von den geplanten Bauarbeiten nicht betroffen.

• Grundstücke: Der Grundstücksverkauf soll laut Stadtverwaltung 2025 erfolgen.

• Straßenbau: Der Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße von der Zufahrt Fa. Martin bis zur Einmündung in das neue Baugebiet soll bis Herbst 2025 geplant und zur Förderung eingereicht sein. Die Bauarbeiten sind im Frühjahr 2026 vorgesehen. Eine Baufreigabe für die Einfamilienhäuser kann laut Stadtverwaltung voraussichtlich ab August 2026 erfolgen.