Stellplatzpflicht und Co: Stadt Burglengenfeld arbeitet ab sofort an drei neuen Satzungen

Mit den sogenannten Modernisierungsgesetzen möchte die Staatsregierung in vielen Bereichen die Entbürokratisierung vorantreiben. Was sich positiv anhört, hat auch Schattenseiten: Satzungen, mit denen eine Kommune wie Burglengenfeld beispielsweise sicherstellen wollte, dass bei Bauvorhaben genügend Stellplätze nachgewiesen werden, verlieren bald ihre Gültigkeit. Die Verwaltung sah deshalb akuten Handlungsbedarf und bat den Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss jetzt um Unterstützung – mit Erfolg.
Die Sachlage: Seit der Novellierung der bayerischen Bauordnung gibt es keine Pflicht mehr, bei Dachgeschossausbauten oder Nutzungsänderungen für „Wohnen“ Stellplätze anzulegen, heißt es in einem Papier des Bauamts. Und: Die Zahl der Parkplätze werde vom zuständigen Ministerium festgesetzt. Die Kommune habe allerdings die Möglichkeit, über eine neue Satzung doch wieder eine Stellplatzpflicht anzuordnen.
Bestimmte Formulierungen sind nicht mehr erlaubt
Ähnlich ist die Situation bei Spielplätzen: Die Vorgabe, bei Errichtung von Mehrfamilienhäusern ab vier Einheiten einen Spielplatz anzulegen, existiert im Baurecht nicht mehr – die Stadt hat aber das Recht, über eine neue Satzung genau das wieder vorzuschreiben. Und drittens greift die Novellierung der Bauordnung auch bei der Einfriedungssatzung: Durch das Modernisierungsgesetz wurde die Basis, die Gestaltung von Vorgärten zu beeinflussen, abgeschafft. Auch hier ist eine neue Satzung zwar erlaubt, darf aber bestimmte Formulierungen nicht mehr enthalten. Beispiel: „Vorgärten sind zu begrünen“ würde beanstandet. Denn Vorgaben sind nur in Form konkreter Verbote statthaft.
2. Bürgermeister Josef Gruber (CSU), der um die Brisanz von Satzungen weiß, schickte der Debatte voraus, dass es aktuell nicht um die detaillierte Ausgestaltung von Satzungen gehe, sondern nur um die Frage, ob überhaupt wieder welche erlassen werden sollten. Bernhard Krebs (SPD) erklärte, seine Fraktion sei sehr dafür, dass für alle genannten Bereiche Satzungen formuliert würden. Hinsichtlich der Stellplätze und der Spielplätze „gern auch noch schärfer“ als bisher. Die Einfriedungssatzung gelte es indes mit Fingerspitzengefühl auszustatten, um den Interessen möglichst vieler Bürger gerecht zu werden.
Man sollte den Leuten zutrauen, dass sie mit ihren Gärten das Richtige tun.“
Thomas Hofmann, Stadtrat der CSU
„Man muss niemandem diktieren, wie er seinen Garten zu gestalten hat“, erklärte Josef Schießl das „Nein“ der Freien Wähler Land zur Einfriedungssatzung. Auch die CSU-Räte Peter Singerer und Thomas Hofmann äußerten Bedenken. Laut Singerer sei eine Einfriedungssatzung völlig sinnlos. Sie werde nämlich nicht kontrolliert und dort, wo sich Nachbarn nicht verstünden, habe sie nur für böses Blut gesorgt. Hofmann erklärte, man solle den Leuten zutrauen, dass sie „mit ihren Gärten das Richtige tun“. Sollte es wieder eine Mehrheit für eine Einfriedungssatzung geben, so müsse diese mit „größtmöglicher Freiheit“ verbunden sein.
Gregor Glötzl (BWG) erwiderte, im Prinzip gehe es nur um die Eindämmung einiger weniger Dinge: hohe Mauern und Schottergärten. Stadtbaumeister Franz Haneder bat um einen Auftrag, für alle Teilbereiche Satzungen erarbeiten zu dürfen. Intention der Verwaltung sei es nicht, Bürger zu gängeln, sondern Chancen aufzuzeigen und zu beraten.
Letztlich erteilte der Ausschuss für die Stell- und die Spielplatzsatzungen jeweils einstimmig den Auftrag. Für die Einfriedungssatzung lautete das Votum 8:5. Die neuen Satzungen sind spätestens bis Ende September zu erlassen, denn dann treten die Inhalte der bisherigen außer Kraft.
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