Spielplatz-Pflicht soll wegfallen – Darum soll der Stadtrat diese Regel aufheben

Nach kontroversen Diskussionen hatte die Stadt Parsberg 2021 eine Spielplatzsatzung beschlossen. Jetzt hat der Bau- und Umweltausschuss dem Stadtrat empfohlen, diese Regelung nur knapp vier Jahre später wieder abzuschaffen. Ausgelöst wurde dieser Schritt durch den Freistaat Bayern, weil er die Bürokratie – unter anderem im Baurecht – verringern möchte.
Hintergrund: Bisher stand in der Bayerischen Bauordnung, dass jeder, der ein Gebäude mit mehr als drei Wohnungen errichtet, für einen Kinderspielplatz sorgen muss. Was jedoch fehlte, war eine Nachweispflicht sowie eine Definition darüber, was unter einem ausreichend großen Kinderspielplatz zu verstehen ist.
Das führte in der Praxis dazu, dass sich Bauherren wie die Stadt Parsberg selbst beim sozialen Wohnungsbau an die Regelung hielten, während andere diese einfach nach dem Motto „Wo kein Kläger, da kein Richter“ übergingen. Diese Lücke wurde durch die Spielplatzsatzung geschlossen.
Ziel: Weniger Bürokratie – Freistaat Bayern hat beim Baurecht umgedacht
Nun kam es jedoch zu einem Umdenken der Staatsregierung mit dem ersten und zweiten Modernisierungsgesetz, die auch das Steingarten-Verbot aus der Bauordnung kegelten. Damit sei die Satzungsgrundlage nicht mehr im Baurecht verankert. Zuständig sei jetzt allein die Kommune, berichtet Wolfgang Erdinger vom Bauamt der Stadt. Somit bestehe auch keine Pflicht mehr, eine solche Satzung zu haben, zumal diese künftig nur noch für Neubauten ab fünf Wohneinheiten angewendet werden dürfte. Bisher hatte die Stadt einen Spielplatz bereits ab drei Wohneinheiten gefordert.
Außerdem dürfe die Satzung nicht mehr festlegen, welche Beschaffenheit der Spielplatz haben müsse. Seine Prognose): „Es wird in Parsberg wahrscheinlich im Höchstfall ein oder zwei Fälle im Jahr geben, auf die die Satzung anzuwenden wäre.“ Dem gegenüber stehe ein großer Verwaltungsaufwand, den man sich sparen könne. Deswegen habe die Stadtverwaltung vorgeschlagen, die bestehende Spielplatzsatzung aufzuheben.
Instrument hat durch Modernisierungsgesetz an Schärfe verloren und soll weichen
Dem pflichtete auch Bürgermeister Josef Bauer bei, der davon sprach, dass dem Instrument durch die neue rechtliche Lage „die Schärfe genommen wurde“. Sie dürfe weder beim Dachgeschossausbau noch bei Nutzungsänderungen angewendet werden, mit denen neuer Wohnraum geschaffen wird. Dem Vorschlag die Satzung ganz abzuschaffen widersprach der SPD-Stadtrat Martin Beiderbeck, der schon bei der Einführung der Spielplatzsatzung zu den vehementen Befürwortern gezählt hatte. Er schlug vor, die Aufhebung zu überdenken, und stimmte als Einziger des Gremiums gegen die Empfehlung an den Stadtrat, die Satzung aufzuheben.
Ebenfalls vom Modernisierungsgesetz betroffen ist die Stellplatzsatzung der Stadt Parsberg, für die der Bau- und Umweltausschuss eine Anpassung vorschlug, damit sie nicht ab dem 30. September außer Kraft gesetzt wird. Denn der Gesetzgeber sieht vor, dass nur noch maximal zwei Stellplätze pro Wohneinheit gefordert werden dürfen.
Künftig kann ein Fahrradstellplatz einen Parkplatz ersetzen
Zudem wurde der Betrag, mit dem ein Stellplatz abgelöst werden kann, gedeckelt. Auch hier gilt – wie bei der Spielplatzsatzung –, dass die Anwendung nur bei Neubauten möglich ist. Parsberg hatte bisher bei Wohnungen ab 100 Quadratmetern drei Stellplätze pro Wohnung gefordert. Zudem gibt es Ausnahmen beim Bau von Sozialwohnungen, bei denen maximal 0,5 Stellplätze pro Wohnung verlangt werden dürfen.
Neu in der Satzung ist, dass der Bauherr einen der zu errichtenden Stellplätze in sechs Fahrradstellplätze umwandeln kann.