Superfood oder Verbrauchertäuschung? Neumarkter Anwalt beleuchtet Gerichtsprozesse

Von Mittelbayerische Zeitung · 27. April 2025 um 11:00

In der Verpackung muss nicht unbedingt das drin sein, was außen drauf steht. Der Neumarkter Anwalt Geedo Paprotta erzählt von Beispielen, in denen Gerichte Herstellern vermeintlich super gesunder Lebensmittel die Grenzen aufgezeigt haben.

Irgendwie leben wir doch alle so, als hätten wir das ewige Leben gepachtet. Es hilft ja auch nicht wirklich, jeden Tag über die eigene Sterblichkeit zu grübeln. Wenn man dann aber doch einmal darüber grübelt, wird einem siedend heiß deutlich, wie rasant 30 Jahre eigentlich an einem vorbeiziehen können. Das ganze Leben, nur ein Tag. Und dabei gibt es noch so viel zu tun! So viele großartige Pläne und Wünsche hatten wir doch? Alles immer wieder aufgeschoben.

Und ein paar Fehler aus der Vergangenheit, die würden wir ja schon auch gerne irgendwann wieder ausmerzen. Wir brauchen einfach mehr Lebenszeit, das ist die Lösung. Multimilliardäre tun sich da leichter, deshalb sehen viele von denen auf dem Oberdeck ihrer Yachten mit Mitte 50 auch immer noch aus, als wären sie Anfang 30. Die haben die besten Ärzte und nehmen Substanzen zu sich, die so teuer sind, dass sie mit Gold aufgewogen werden. Unsereiner muss da kleinere Beeren pflücken – wobei das vielleicht ein ziemlich cleverer Ansatz ist! Das, was unsere Großeltern noch unbedacht vom Busch gezupft haben, gilt heute als lebensverlängerndes Superfood. Das hat natürlich auch die Nahrungsmittelindustrie bemerkt und versucht uns, das ewige Leben aus dem Supermarktregal anzudrehen. Doch die Gerichte achten penibel darauf, uns vor dieser Lebenslüge zu schützen.

Geedo Paprotta ist Anwalt in Neumarkt. - Foto: Paprotta

Verwaltungsgericht entzog Beere die Lizenz zum Superfood

Das Oberlandesgericht Celle zum Beispiel hat einem Lebensmittelunternehmen verboten, Produkte wie Ananas, Cranberries oder Datteln als besonders eisenhaltig, den Stoffwechsel unterstützend oder der stressbedingten Übersäuerung entgegenwirkend zu bewerben, weil gar so viele gesunde Stoffe drin sind. Das Werbeverbot erfolgte nicht etwa, weil das mit den Wunderstoffen vielleicht nicht stimmt, sondern vielmehr, weil man schon die ganze Packung auf einmal auffuttern müsste, um sich die angepriesenen Mengen der Lebenselixiere einzuverleiben. Und so was macht doch kein Verbraucher! (Az. 13 U 2/19).

Auch das Verwaltungsgericht Würzburg entzog einer Beere die Lizenz zum Superfood. Ein Nahrungsergänzungsmittel mit Maquibeeren-Extrakt versprach einen 238fach höheren Anthocyangehalt als normale Beeren. Klar, argumentierten die Richter. Dieses Zeug hat mit normalen Beeren ja auch nichts mehr zu tun, weil es massiv verarbeitet ist. Sonst hätte es nicht diesen hohen Wirkgehalt. Es handle sich hier vielmehr um ein gänzlich neuartiges Nahrungsmittel und das besitze in der Europäischen Union noch überhaupt keine Zulassung. Also zunächst den Papierkram ausfüllen, dann erst das Leben verlängern (Az. W 8 E 23.186).

Traubensaft war ein flüssiges Würzmittel

Das Oberlandesgericht Zweibrücken wiederum zog einen „edlen Saft aus grünen Trauben“ aus dem Verkehr, weil es gar kein Traubensaft war. Tatsächlich war es vielmehr ein flüssiges Würzmittel, das bereits seit dem Mittelalter bekannt ist. Ein Sachverständiger teilte dem Gericht mit, dass nach einer Umfrage dennoch 67 Prozent der befragten Konsumenten das Zeug für Traubensaft halten und vermutlich pur trinken würden. Das Gericht konstatierte eine Irreführung des Verbrauchers (Az. 1 SsRs 33/10). Gold essen verlängert übrigens nach meinem Dafürhalten die Lebensqualität ebenso wenig, wie es das Leben verlängert. Sport schon eher!