Wollten zwei junge Männer in Neunburg Polizisten spielen? Vor Gericht gab es Zweifel

Zwei 19-Jährige sollen ein Auto in der Innenstadt von Neunburg (Landkreis Schwandorf) mit einem Megafon angehalten – und sich als Polizei ausgegeben haben. Weil vor allem zwei Sachen unklar blieben, gab es schließlich eine Wende – und ein schnelles Urteil.
Kurz mal in die Rolle eines Polizisten schlüpfen, wenn das Auto vor einem viel zu langsam fährt: Das mag der eine oder andere vielleicht verlockend finden, in der Realität ist das allerdings Amtsanmaßung – und damit strafbar. Ein 19-Jähriger aus dem Landkreis Schwandorf landete wegen eines solchen Vorwurfs am Mittwoch auf der Anklagebank des Schwandorfer Amtsgerichts. Letzten Endes blieb von der ganzen Sache allerdings nicht viel übrig.
Es war ein sommerlicher Abend im Juli des vergangenen Jahres: Der junge Mann soll laut Anklage gegen 21.30 Uhr mit seinem ebenfalls 19-jährigen Freund auf dem Beifahrersitz durch die Neunburger Innenstadt gefahren sein. In der Hauptstraße fuhr dann ein 18-Jähriger mit seinem Auto vor ihnen her. Viel zu langsam allerdings nach dem Geschmack der beiden Freunde.
Was ertönte durchs Megafon?
Nun hatte der Angeklagte in seinem Auto zufällig ein Megafon liegen. Der Beifahrer nahm es, spielte laut Anklage ein Sirenensignal ab und forderte den 18-Jährigen im Auto vor ihnen mit den Worten „Rechts einhalten, Polizei!“ zum Stehenbleiben auf, was dieser auch tat. Die beiden überholten daraufhin. Der Beifahrer musste sich deswegen gesondert verantworten. Weil er eine Geldauflage in Höhe von 1000 Euro zahlte, wurde sein Verfahren eingestellt. Nachdem die Anklage beim Megafon-Streich der beiden aber von einem „gemeinsam gefassten Tatentschluss“ ausging, stand nun auch der Fahrer vor Gericht.
Zuerst einmal interessierte Richterin Michaela Frauendorfer, warum er denn überhaupt ein Megafon im Auto hatte. Er und sein Freund hätten Fußball geschaut, gab der Angeklagte an. Darum sei es zufällig im Auto gelegen. Weiterhin erzählte der junge Mann, dass sie zu dritt im Auto waren und dass die Stimmung sehr gut gewesen sei. Dass sie das andere Auto dann quasi ausgebremst hat, hätte sie etwas geärgert. Also habe der Beifahrer das Megafon genommen. Dass dann über den Lautsprecher die Worte „Rechts einhalten, Polizei“ gefallen sind, stritt der Angeklagte ab. Sein Freund habe lediglich „Schau, dass Du weiterkommst!“ gerufen. Außerdem hätte sein Megafon kein Sirenensignal abgespielt, sondern nur ein Geräusch, das sich wie Fan-Jubel im Fußballstadion anhört.
Eigentlich ist das ein sehr großer Unterschied zur „echten“ Polizei. Der 18-Jährige, der auf diese Art zum Anhalten aufgefordert wurde, sah das in seiner Zeugenaussage anders – und machte im Gerichtssaal sogar das Sirenensignal nach, das er gehört haben will. Zunächst habe er zwar auch gedacht, nur „veräppelt“ zu werden, sein Beifahrer wiederum vermutete aber die Zivilpolizei hinter der Aktion. Außerdem berichtete der Zeuge, dass ihm jemand aus dem Auto des Angeklagten den Mittelfinger gezeigt habe. Und überhaupt sei er gar nicht so langsam gefahren. Nun wollte Richterin Michaela Frauendorfer vor allem wissen, ob denn tatsächlich das Wort „Polizei“ durch das Megafon gerufen wurde. Ganz sicher war sich der Zeuge da allerdings nicht. Für das Gericht sei diese Frage jedoch wesentlich, erklärte Frauendorfer.
Also musste der 19-jährige Beifahrer, dessen Verfahren wegen Amtsanmaßung gegen Geldauflage bereits eingestellt wurde, noch einmal Stellung zur Sache nehmen – dieses Mal als Zeuge. Was genau er durchs Megafon gerufen hat, wusste der Mann zwar nicht mehr – das Wort „Polizei“ habe er aber definitiv nicht benutzt, erklärte er. Auch der Ton, den das Megafon abgespielt hat, sei sicher keine Polizei-Sirene gewesen – und den Mittelfinger habe er ebenfalls nicht gezeigt.
Nur warum hat er dann die Geldauflage in Höhe von 1000 Euro bezahlt, fragte ihn die Richterin verdutzt. Er habe im Fall einer Verurteilung berufliche Nachteile befürchtet und darum lieber gleich gezahlt, antwortete der Zeuge.
Angeklagter kein Mittäter
Blieb nur noch eine Frage: Kam es vor dem Megafon-Streich zu einem Wortwechsel zwischen ihm und dem Angeklagten? Hat ihn der Angeklagte vielleicht dazu angestiftet? Nein, die Sache mit dem Megafon sei allein eine Spontan-Idee von ihm gewesen, erklärte der Zeuge.
Nun warfen sich Richterin Frauendorfer und der Vertreter der Staatsanwaltschaft vielsagende Blicke zu. Sie hatten nämlich große Zweifel, ob der Angeklagte dann überhaupt Mittäter war und ob es einen gemeinsamen Tatentschluss gab. Beide sahen dafür keine Anhaltspunkte mehr und so fällte Frauendorfer ein ziemlich schnelles Urteil: Sie sprach den 19-Jährigen frei. Der zeigte sich zufrieden. „Basst, danke!“, lautete seine Reaktion.