35-Jähriger aus dem Landkreis Schwandorf betrog seine Mutter um mehr als 20.000 Euro

Von Friedrich Gluth · 6. März 2025 um 15:00

In der Zeit von Januar bis Juni 2023 hat ein im Städtedreieck im Landkreis Schwandorf wohnender lediger Mann seine Mutter um Geld betrogen. Mittels Überweisungen, auf denen er die Unterschrift gefälscht hatte, transferierte er mehr als 20.000 Euro vom Konto seiner Mutter auf sein Konto und das Konto seiner damaligen Freundin.

Als seine Mutter den Betrug bemerkte, verlangte sie von ihrer Hausbank, der Commerzbank, den Ausgleich des ihr entstandenen Schadens. Aufgrund rechtlicher Bestimmungen erstattete die Bank den Verlust und brachte den Fall zur Anzeige.

Nun hatte sich der 35-Jährige wegen Betrugs in Tateinheit mit Urkundenfälschung vor dem Amtsgericht Schwandorf zu verantworten. Die detaillierten Schuldvorwürfe im Verfahren gegen den gelernten Lageristen deutscher Staatsangehörigkeit trug Staatsanwalt Michael Döring vor. Nach seinen Ausführungen handelte es sich um insgesamt 13 Überweisungen, auf denen der Angeklagte die Unterschrift gefälscht hatte. Er habe in der Absicht gehandelt, sich durch sein Verhalten eine Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer zu verschaffen.

Schulden gehabt

Sodann listete Döring die einzelnen Fälle auf, aufgrund derer der 35-Jährige beschuldigt wird, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft und somit einen anderen durch Vorspiegelung falscher Tatsachen finanziell geschädigt zu haben. Sein Verhalten nannte der Staatsanwalt strafbar als Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung.

Gleich zu Beginn der Verhandlung erklärte die Pflichtverteidigerin, Rechtsanwältin Stephanie Bauer aus Regensburg, dass ihr Mandant alle vorgeworfenen Taten eingestehe. Ausgangspunkt für die Straftaten sei gewesen, dass er zu der Zeit, als er begann, sich rechtswidrig zu verhalten, Schulden gehabt habe, die er nicht bezahlen konnte. Zudem sei er damals krank gewesen und habe deshalb keine Arbeit aufnehmen können. Mit dem Geld seiner Mutter habe er sich aus der Notlage retten wollen. Es stehe aber für ihren Mandanten außer Frage, so die Rechtsanwältin, dass er den von ihm angerichteten Schaden auf seine Kosten wieder gut machen müsse.

Eine in den Zeugenstand gerufene Mitarbeiterin der Commerzbank erklärte, dass der Vorgang durch ihr Haus zur Anzeige gebracht worden war, nachdem die Mutter des Beklagten von der Bank Schadenersatz verlangt und die Bank dieser Forderung gemäß den rechtlichen Bestimmungen auch entsprochen hatte. Auch der Sachbearbeiter der Polizei, der mit dem Fall befasst war, trat als Zeuge auf und erklärte, dass die Mutter des Angeklagten erst im Juni tätig geworden sei, obwohl es bereits seit Januar unberechtigte Überweisungen von ihrem Konto gegeben habe, weil sie über Monate ihre Kontoauszüge nicht angesehen und somit den Schaden nicht bemerkt habe.

Mutter habe es dem Sohn einfach gemacht

Die Vorsitzende zitierte im Zuge der Beweisaufnahme auch aus dem Bundeszentralregister. Dort sind für den Angeklagten sechs Eintragungen unter anderem wegen Diebstahls mit Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Unterschlagung in Tateinheit mit Betrug aufgelistet.

In seinem Plädoyer führte der Staatsanwalt aus, dass sich im Verfahren der Vorwurf des Betrugs in Tateinheit mit Urkundenfälschung bestätigt habe. Vorteilhaft für den Beschuldigten sei, dass er die Taten eingestanden habe und sich auch willig zeige, den Schaden wiedergutzumachen. Nachteilig für ihn sei, dass er bereits früher wegen Urkundenfälschung verurteilt worden sei. Seiner Einschätzung nach werde der Beschuldigte sein zukünftiges Leben ohne Straftaten führen. Diese Sozialprognose bilde die Grundlage, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Er fordere daher eine Freiheitsstraße von einem Jahr und vier Monaten, ausgesetzt auf Bewährung, und eine Geldauflage in Höhe von 3000 Euro.

Verteidigerin Bauer sprach sich für eine Strafe von einem Jahr bis zu einem Jahr und zwei Monaten aus. Man müsse ihrem Mandanten sein Geständnis und seinen Willen zur Wiedergutmachung anrechnen. Ebenso sei zu berücksichtigen, dass er sich durch seine Schulden in einer Zwangslage befunden habe, als er erstmals in unzulässiger Weise eine Überweisung getätigt habe. Außerdem habe die Mutter ihrem Sohn die Gesetzesverstöße dadurch leicht gemacht, dass sie über Monate ihre Kontoauszüge nicht kontrolliert habe. Von einer Geldauflage sollte ihrer Meinung nach Abstand genommen werden. Diese erschwere dem Beklagten die Wiedergutmachung des angerichteten Schadens.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Richterin Strauß verkündete dann das Urteil. Sie verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, wegen der positiven Sozialprognose ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Als Geldauflage hat er den Betrag von 3000 Euro an den Bund Naturschutz zu bezahlen, außerdem hat er die Verfahrenskosten zu tragen.

Der Beklagte und seine Verteidigerin erklärten sofort den Verzicht auf Rechtsmittel und die Verlesung der Rechtsmittelbelehrung, die Staatsanwaltschaft legte sich hinsichtlich der Rechtsmittel noch nicht fest. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.