Lärmschutz ist wichtig – Direkt an der Staatsstraße in Neustadt sollen Neubauten entstehen

Von Jochen Dannenberg · 4. März 2025 um 15:00

Die Stadt hat schon größere Bauprojekte gesehen. Doch bei diesem wollte es das Landratsamt Kelheim ganz genau wissen. Für einen Bebauungsplan, der vier Bauplätze enthält, gab es etliche Anmerkungen.

Es geht um vier Wohnhäuser, die im Ortsteil Mauern entstehen sollen. Jedes Gebäude hat zwei Wohngeschosse, in jedem Haus sollen vier Wohnungen eingerichtet werden. Die Fläche für die Grundstücke misst 0,5 Hektar und schließt im Bereich Brückenweg und Marterlweg an die bestehende Bebauung an. Trotzdem kann hier nicht einfach so gebaut werden. Für die Grundstücke ist ein eigener Bebauungsplan erforderlich. Dieser wurde jetzt mit dem Namen „Brückenweg – Marterlweg“ vom Stadtrat einstimmig beschlossen.

Bevor es soweit war, musste sich das Gremium und davor schon die Mitglieder des Bauausschusses mit zahlreichen Stellungnahmen befassen, wobei die meisten vom Landratsamt Kelheim kamen. Der Behörde stieß insbesondere die Lage der Grundstücke auf. Sie befinden sich in unmittelbarer Nähe zur Staatsstraße 2233, der Bundesstraße 299 und der Bahnlinie Ingolstadt – Regensburg. Außerdem gibt es in Sichtweite auch noch die Bayernoil-Raffinerie.

Lärmschutz ist deshalb ein wichtiges Thema, weshalb war der Bebauungsplan auch gleich um ein schalltechnisches Gutachten ergänzt war, doch die Landkreisbehörde fand immer noch Mängel. So sei u.a. die zweieinhalb Meter hohe Schallschutzwand nicht ausreichend. Loggien und Wintergärten stellten ein weiteres Problem für den Immissionsschutz dar.

Die Stadtverwaltung beauftragte das Sachverständigenbüro, das das schalltechnische Gutachten gefertigt hatte, deshalb um eine weitere Prüfung. Außerdem wurden einschlägige Vorschriften nochmals gesichtet und Gerichtsurteile bis hinauf zu höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts geprüft.

Am Ende waren aus Sicht des Stadtrats nicht alle Einwände stichhaltig. Um die künftigen Bewohner nicht womöglich doch zu starken Geräuschbelästigungen auszusetzen, wurden aber einige ergänzende Maßnahmen festgelegt. Danach müssen Aufenthaltsräume, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden, mit Belüftungsanlagen ausgestattet werden, damit auch bei geschlossenen Fenstern ein ausreichender Luftwechsel gegeben ist. Ferner soll in „besonders verlärmten Fassaden“ keine zum Öffnen eingerichteten Türen und Fenster verwendet werden.