Sonderfall: Reichenbach ist die wahlfaulste Gemeinde im Landkreis – doch der Schein trügt

Von Tanja Fenzl · 2. März 2025 um 19:00

Die schlechteste Wahlbeteiligung aller Gemeinden im Landkreis Cham: Ein deutlicher Ausreißer bei der Bundestagswahl vor einer Woche war Reichenbach. Nur 66 Prozent der Wahlberechtigten gaben laut amtlichem Endergebnis ihre Stimmen ab – deutlich weniger als im Landkreis-Schnitt (83,5). Der Grund dafür ist auf dem Klosterberg zu finden.

Das bestätigt auch die Gemeindeverwaltung. Die wenigsten wissen, dass im Jahr 2019 das Wahlrecht reformiert wurde. Seither dürfen ausnahmslos alle Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft wählen – Ausnahmen gibt es nur noch im Justizvollzug. Bedeutet: Seit 2019 dürfen auch alle betreuten Bewohner in den großen Einrichtungen der Barmherzigen Brüder Reichenbach wählen.

Auswirkung auf Statistik

Das macht sich zunächst schon einmal bei der offiziellen Zahl der Wahlberechtigten in der Statistik bemerkbar. So registrierte die Gemeinde Reichenbach bei der Bundestagswahl 2021 auf einmal 270 Wahlberechtigte mehr als noch vier Jahre zuvor bei der vorherigen Bundestagswahl. Allerdings gaben am Ende nur 23 Wähler mehr tatsächlich ihre Stimme ab – nämlich 620 im Vergleich zu 597 im Jahr 2017.

Das schlug sich dann auch erstmals bei der Wahlbeteiligung nieder: Hatten die Reichenbacher 2017 noch mit 75,09 Prozent Wahlbeteiligung das Landkreis-Ergebnis (74,29) knapp übertroffen, lag die Gemeinde 2021 bereits ziemlich genau 20 Prozentpunkte unter der landkreisweiten Wahlbeteiligung (58,2/78,3 Prozent).

Viele Betreute sind durchaus in der Lage, ihr Wahlrecht auszuüben

„Wir begrüßen es grundsätzlich sehr, dass jetzt alle wählen dürfen“, sagt Michael Kiefl, Bereichsleiter Wohnangebote bei den Barmherzigen Brüdern Reichenbach. Denn trotz der Vielzahl an Einschränkungen, die etliche der behinderten Betreuten in den verschiedenen Einrichtungen haben, seien darunter doch viele, die durchaus körperlich und geistig fit genug sind, um ihr Wahlrecht ausüben zu können.

Auf der anderen Seite gebe es aber eben auch viele Behinderte, die ihren politischen Willen nicht kundtun könnten. „Deshalb finden wir es auch gut, dass es zwar ein Wahlrecht gibt, aber keine Wahlpflicht“, sagt Kiefl.

Vor 2019 sei das Wahlrecht so definiert gewesen, dass diejenigenMenschen, die für sämtliche Belange einen rechtlichen Betreuer zur Seite gestellt hatten, eben nicht wählen durften. „Dagegen gab es Klagen, und daher wurde das Gesetz geändert.“ Konkret habe es auch in Reichenbach Fälle gegeben, wo Betreute schon gerne wählen gehen wollten, und nicht durften.

„Ob die dann eine gute oder schlechte Entscheidung treffen, ist dahingestellt. Das ist aber ja auch bei anderen Leuten so“, rückt Kiefl die Sachlage ins rechte Licht.

Im Ausnahmefall darf bei der Wahl assistiert werden

In der Praxis läuft die Wahl in Reichenbach so ab, wie es der Gesetzgeber vorsieht: Einer Person, die wählt, darf allenfalls assistiert werden, wenn sie ihren Willen äußert. Im Fall, dass es körperliche Einschränkungen gibt, darf ein ausgewählter Helfer für den Wähler das Kreuzchen dort machen, wo er das möchte.

„Wir haben das so gelöst, dass auch nur ein Betreuer jeweils einem Wählenden als Assistenz zur Seite stehen darf, und nicht mehreren.“ Diese Helfer wurden auch genau instruiert, wie sie sich verhalten müssen. Beispielsweise natürlich, dass sie Stillschweigen bewahren müssen über die Wahlentscheidung ihres Betreuten.

Informationen zur Wahl: Versammlung war gut besucht

Bereits im Vorfeld fand in Reichenbach eine Wahlveranstaltung statt, die über den Werkstattrat und die Bewohnervertretung organisiert wurde. Zwei Mitarbeiter der Barmherzigen Brüder vom Fachdienst informierten Heimbewohner, externe Beschäftigte der Werkstätten und Leute aus der Förderstätte über Allgemeines zur Wahl.

„Natürlich wurde da keine Parteiempfehlung gegeben“, betont Kiefl. In diesem Jahr sei die Veranstaltung sogar ziemlich gut besucht gewesen. „Wir sprechen hier von ein paar Dutzend Besuchern. Sonst waren es manchmal auch nur um die zehn“, erläutert er.

Diejenigen, die dann wählen, könnten dies wie jeder Bürger per Briefwahl machen – „was in der Regel die Mehrheit tut“, sagt Kiefl. Für diejenigen Bewohner, die noch in den wenigen Zweibettzimmern leben, werde ein Raum zur Verfügung gestellt, in dem sie ungestört ihr Kreuzchen machen könnten. „Das nutzt aber kaum jemand, weil die meisten doch ein eigenes Zimmer haben, oder der Mitbewohner halt in der Zeit kurz rausgeht“, sagt Kiefl. Einige Bewohner würden auch direkt die 200 Meter den Berg hinunter zum Wahllokal im Gemeindehaus gehen.

Viele üben ihr Wahlrecht trotz der Möglichkeit nicht aus

Letzten Endes könne man aber an der Wahlbeteiligung innerhalb der Gemeinde ablesen, dass nicht allzu viele der Bewohner ihr Wahlrecht tatsächlich ausüben – weil sie es nicht können, oder weil sie es nicht wollen.

„Im Grunde ist es ja ein gutes Zeichen, dass die Wahlbeteiligung in der Gemeinde niedriger ist. Dadurch sieht man, dass das neue Recht nicht ausgenutzt wird“, meint Kiefl. Denn natürlich wurde seit der Einführung der neuen Regelung Bedenken laut, dass Betreuer oder Vormunde für ihre Schützlinge einfach wählen könnten, auch wenn diese dazu gar nicht in der Lage wären. „Uns ist bisher nichts bekannt, dass Mitarbeiter da etwas falsch gemacht hätten“, betont Kiefl.

Die Barmherzigen Brüder in Reichenbach

Die Barmherzigen Brüder unterhalten in Reichenbach in der Klosteranlage verschiedene Einrichtungen für Menschen mit geistiger, psychischer oder mehrfacher Behinderung, unter anderem Wohnunterkünfte in Wohngemeinschaften oder Einzelappartements, ambulante Dienste, eine Förderstätte, Werkstätten für Menschen mit psychischer Behinderung sowie für Menschen mit geistiger Behinderung beziehungsweise im Autismus-Spektrum, eine Tagesstätte für Senioren mit Behinderung, eine integrative Kindereinrichtung sowie Fachschulen für Heilerziehungspflege und Heilerziehungspflegehilfe. Rund 325 Menschen mit Behinderungen wohnen in den Unterkünften und sind damit in der Gemeinde als Wahlberechtigte registriert.

Das besagt das neue inklusive Wahlrecht

Der Bundestag hat 2019 für die Einführung eines inklusiven Wahlrechts gestimmt. Vorausgegangen war ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, demzufolge Menschen, die auf eine gerichtlich bestellte Betreuung in allen Angelegenheiten angewiesen sind, sowie in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter nicht pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden dürften.

Begrüßt das neue Wahlrecht: Michael Kiefl von den Barmherzigen Brüdern Reichenbach.