Liebesbotschaft neben der B85 bei Pittersberg sorgt für Aufsehen – Romantiker droht Bußgeld

Da gingen wohl jemandem die Gefühle durch: Seit Wochenbeginn stehen zwei große Schilder neben der zweispurigen B85 zwischen Schafhof bei Ebermannsdorf und Pittersberg, kurz vor der Schwandorfer Landkreisgrenze.
In auffälliger Schrift wird eine gewisse Bianca angehimmelt. Doch so romantisch die Geste auch gemeint sein mag, erlaubt ist sie nicht. Dem unbekannten Amor droht nun Ärger.
Vielen Autofahrern dürften die beiden Schilder bereits aufgefallen sein, die in wenigen Hundert Metern voneinander aufgestellt wurden. „Bianca I love you. Du bist mein Traum“, steht von Amberg kommend auf dem ersten geschrieben, garniert mit einem großen Herz. Auf dem zweiten macht der Romantiker keinen Hehl daraus, dass Bianca ihm den Verstand raubt.
Nicht wenige dürften gerätselt haben, wer für die derart großen Liebesbeweise neben der Bundesstraße bei Pittersberg verantwortlich ist. Auch das Landratsamt Amberg-Sulzbach weiß darauf keine Antwort.
Schilder lenken Verkehrsteilnehmer ab
Doch eine Anfrage der Mittelbayerischen veranlasste die Behörde, etwas genauer hinzusehen. Das Ergebnis: So romantisch die beiden Plakate auch sein mögen, erlaubt sind sie nicht. „Es heißt ja oft, in der Liebe ist alles erlaubt, das trifft in diesem speziellen Fall allerdings nicht zu“, schildert Pressesprecherin Christine Hollederer. Denn gemäß Paragraph 33 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sei Werbung und Propaganda durch Bild, Schrift, Licht oder Ton außerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn dadurch Verkehrsteilnehmer abgelenkt oder belästigt werden könnten.
Das, so hat eine Überprüfung in Absprache mit dem Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach ergeben, sei bei diesen beiden Schildern entlang der B85 der Fall. Diese würden durch ihre auffällige Gestaltung den Verkehr nämlich erheblich beeinflussen. „Nachdem die Fahrgeschwindigkeit außerorts erheblich höher ist, stellt diese Ablenkung eine abstrakte Gefährdung der Verkehrssicherheit dar und ist deswegen unzulässig“, so Hollederer.
Plakate sollen wohl noch am Donnerstag beseitigt werden
Es kann gut sein, dass die Liebesbeweise am Freitag, 28. Februar, schon nicht mehr zu sehen sind. Denn wie das Landratsamt am Donnerstagmittag weiter ankündigte, würden die Schilder zeitnah, wahrscheinlich noch im Laufe des Tages, entfernt, um eine Ablenkung der Verkehrsteilnehmer und mögliche Unfälle zu verhindern. Die Verantwortung für die Entfernung liegt beim jeweiligen Grundstücksbesitzer, in diesem Fall beim Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach und den Bayerischen Staatsforsten.
Doch damit nicht genug: Dem Aufsteller droht nun zu allem Überfluss auch noch mächtig Ärger. Denn wie Hollederer weiter bekanntgab, ist das Aufstellen solcher Plakate auch eine Ordnungswidrigkeit und kann folglich mit einem Bußgeld geahndet werden.
„Schon allein aus diesem Grund raten wir davon ab, Schilder mit Botschaften entlang von Straßen außerhalb von Ortschaften aufzustellen. Als Alternative, um den Gefühlen Ausdruck zu verleihen, regen wir potenzielle Nachahmer dazu an, lieber einen romantischen Liebesbrief an den oder die Angebetete zu schreiben“, rät die Pressesprecherin abschließend.
