Sanierung der Regensburger Uni-Tiefgarage: Mistol kritisiert Auskünfte zu Schadensersatz

Die Sanierung der Tiefgarage der Regensburger Universität sorgte wegen des starken Anstiegs der Kosten für Schlagzeilen. Das staatliche Bauministerium hatte dabei mehrmals darauf verwiesen, dass es durch Schadensersatzklagen womöglich noch Rückzahlungen geben könnte.
Der Grünen-Landtagsabgeordnete Jürgen Mistol fragte deswegen nun bei der Regierung nach. Von den Antworten ist er enttäuscht, wie er der Mittelbayerischen sagte.
Für die Sanierung waren einst 49 Millionen Euro angesetzt. Letztlich wurden es mehr als 80 Millionen. Und das, obwohl im Ursprungsetat enthaltene Teile des Projekts – wie etwa die Tiefgarage Ost – nachträglich gestrichen wurden. Das Projekt schaffte es mit dieser Bilanz sogar ins Schwarzbuch vom Bund der Steuerzahler.
Wurden alle Möglichkeiten ausgeschöpft?
Mistol wollte vom Bauministerium nun wissen, ob „alle rechtlichen und tatsächlichen Optionen umfassend geprüft wurden, um eine finanzielle Entlastung für die öffentliche Hand zu erreichen“. Zu den undichten Stellen, die am Ende der Sanierung oberhalb der Tiefgarage auftraten, teilte das Ministerium mit, dass hier die Beteiligten ihre jeweiligen Verursachungsbeiträge selbst getragen hätten. Für die Zukunft sollen aber durch eine Stärkung des allgemeinen Projektmanagements Qualität und Kosten noch stärker als bisher im Blick behalten werden.
Mistol zeigt sich mit den Auskünften unzufrieden: „Die Antworten der Staatsregierung werfen mehr Fragen auf, als sie beantworten. Es bleibt völlig unklar, warum bei möglichen Schadensersatzansprüchen auf eine umfassende juristische Prüfung verzichtet wurde.“ Er habe den Eindruck, dass sich die Staatsregierung damit zufrieden gebe, dass die Beteiligten ihre jeweiligen Verursachungsbeiträge selbst tragen: „Doch wer genau trägt welche Kosten, und warum wird die öffentliche Hand hier nicht stärker entlastet?“ Er bewertet es auch als „besonders irritierend, dass im Vertrag mit den ausführenden Firmen keine Vertragsstrafen für Mängel oder Verzögerungen vorgesehen waren“.
Eberwein: Es muss daraus gelernt werden
Der CSU-Landtagsabgeordnete Jürgen Eberwein teilt auf Anfrage mit, „dass bei einem Betonbau aus den 1960er-Jahren mit Überraschungen gerechnet werden muss“. Dennoch müsse aus dem Verlauf der Sanierung gelernt werden. Er nennt Versäumnisse bei der Vorfelduntersuchung des Objekts, bei der Auftragsvergabe und Vertragsgestaltung und beim Projektmanagement und der Baubegleitung.
Er fordert etwa, dass Verträge mit den Auftragnehmern Schlechtleistungen entsprechend sanktionieren, damit Nachbesserungen nicht der öffentlichen Hand zur Last fallen und langwierige Rechtsstreitigkeiten möglichst ausgeschlossen werden können: „Das war hier offenbar nicht zufriedenstellend der Fall.“