Die Stadt reagiert: Ramadan-Plakat hängt derzeit rechtswidrig am Ex-Kaufhof in Regensburg

Für das riesige Plakat mit der Aufschrift „Happy Ramadan“ an dem Gebäude, in dem einmal die Galeria Kaufhof untergebracht war, liegt der Stadt Regensburg kein Antrag für eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis vor. Jetzt hat der Eigentümer zwei Möglichkeiten.
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Nachdem das meterlange Banner mit der Aufschrift „Happy Ramadan“ am Montagmorgen am Balkongeländer der Alten Wache über dem Neupfarrplatz aufgetaucht war, hatte es schnell für Gesprächsstoff gesorgt. Sowohl Brücke-Stadtrat Florian Rottke, der auch den Kiosk neben dem Gebäude betreibt, als auch Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer (SPD) bezeichneten es als Provokation: Weil es nicht nur wenige Tage vor Beginn des islamischen Fastenmonats aufgespannt wurde, sondern auch kurz vor Donnerstag und damit just vor der Entscheidung im Stadtrat darüber, ob die Stadt ihr Vorkaufsrecht bei der Immobilie ziehen soll, die seit Anfang des Jahres für Schlagzeilen sorgt, weil ein Investor ankündigen ließ, ein islamisches Kulturzentrum darin unterbringen zu wollen.
Auf die Frage, ob es in Ordnung sei, Plakate wie dieses anzubringen, antwortete die städtische Pressesprecherin Juliane von Roenne-Styra am Montag noch, dass diese Prüfung gerade laufe. Jetzt betont die Pressesprecherin, dass die Alte Wache als Baudenkmal in die Bayerische Denkmalliste eingetragen sei. Maßnahmen an Baudenkmälern bedürfen ihrer Auskunft nach aber einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis nach Artikel 6 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes.„ In vorliegendem Fall wurde kein Antrag gestellt“, sagt sie. Grundsätzlich sei die Plakatierung derzeit also rechtswidrig. Die Stadt habe die Eigentümer aufgefordert, das Banner zu entfernen oder es über einen nachträglichen Antrag die Zulässigkeit prüfen zu lassen. Es gebe nun die Gelegenheit zur Stellungnahme bis Donnerstag für die Eigentümer. „Es wurde zudem auf die Rechtslage und die mögliche förmliche Durchsetzung des Abnahmeverlangens (per Bescheid) nach Ende der Frist hingewiesen“, so von Roenne-Styra. Um Bezugsfälle zu vermeiden, müsse eine zügige Klärung erfolgen. Am Dienstagmittag hing das Plakat noch.