Illegale Beschäftigung: Ukrainerin ohne Aufenthaltserlaubnis in Hotel im Lamer Winkel angestellt

Eine ewig lange Liste von Wochentagen zwischen März 2022 und Anfang 2024 las die Staatsanwältin beim Vortrag der Anklageschrift im Fall eines Hotelangestellten aus dem Lamer Winkel vor. Er musste sich wegen der Beschäftigung einer Frau aus der Ukraine, die für Deutschland keinen Aufenthaltstitel besaß, am Chamer Amtsgericht unter Vorsitz von Richter Wolfgang Voit verantworten.
Insgesamt 528 Arbeitstage kamen so zusammen, die die Frau, die in Tschechien wohnt, in dem Hotel im Zimmerservice gearbeitet hat. Zu viele, um ohne Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu sein.
Warum sein Mandant nicht der richtige Ansprechpartner in diesem Verfahren sei, versuchte dessen Verteidiger damit zu erklären, dass es in dem Hotel verschiedene Aufgabenbereiche gebe und der Angeklagte nicht direkt für die Personalangelegenheiten zuständig sei. Da seien zwei Damen – seit vielen Jahren in dieser Position, erfahren und zuverlässig –, welche die Vorstellungsgespräche führen und die geeigneten Kandidaten einstellen. Sein Mandant sei nur dafür zuständig gewesen, die nötigen Papiere für eine Anstellung der Bewerber in Deutschland herbeizuschaffen und den Arbeitsvertrag zu unterschreiben.
So hatte die betreffende Servicekraft dem Hotel ihren Pass und eine Aufenthaltsgenehmigung für Tschechien vorgelegt, eine Kranken- sowie die Sozialversicherungen sollte sie bei einer Einstellung in Deutschland bekommen. Da der Angeklagte von dem fehlenden Aufenthaltstitel der Frau nichts gewusst habe, könne seine Verfehlung nicht vorsätzlich sein.
Überhaupt sei die Ukrainerin von einer tschechischen Angestellten mitgebracht worden, so dass der Angeklagte davon ausgegangen sei, dass auch sie Tschechin sei. Den Arbeitsvertrag für die künftige Angestellte habe die Personalabteilung gefertigt. Er habe ihn nur unterschrieben, ohne ihn zu prüfen, da er davon ausging, dass die rechtlichen Fragen wie bisher auch geklärt waren. Zumal die arbeitsrechtlichen Anforderungen und ein Datenschutzblatt am Vertrag angeheftet waren. Die Lohnbuchhaltung, bei der das fehlende Dokument auch hätte auffallen können, mache eine externe Firma für das Hotel.
Ermittlungsverfahren gegen Ukrainerin
Der Verteidiger führte auf die Frage des Richters, wer denn in dem Betrieb für die Überprüfung des Aufenthaltsstatus zuständig sei, an, dass die beiden Damen der Personalabteilung inzwischen eine Fehleranalyse des Vorfalls mit der ukrainischen Bediensteten gemacht hätten und das Vorgehen bei der Anstellung von Arbeitskräften von außerhalb der EU nachjustiert hätten, um solche Fehler nicht mehr möglich zu machen.
Die Ukrainerin selbst, gegen die ebenfalls ein Ermittlungsverfahren läuft, sagte aus, dass sie durch die Tochter einer Bekannten zu dem Job in dem Hotel gekommen sei. Den Einstellungsbogen habe sie mit nach Hause zum Ausfüllen bekommen, damit die Freundin ihr helfen konnte. Ob ihr Aufenthaltsstatus abgeklärt wurde, wusste sie nicht. Und mit dem Angeklagten habe sie weder bei der Anstellung noch sonst etwas zu tun gehabt, auch weil sie kein Deutsch könne. Sie kenne ihn nur vom Sehen im Hotel.
Geldbuße für den Angeklagten
Nach dieser Aussage bat Richter Voit zu einem Rechtsgespräch, in dessen Folge er die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße für den Angeklagten anregte, was Verteidigung und Staatsanwältin billigten. So kam es zur Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage von 1200 Euro. Eine bewusste Täuschung der Behörden konnte dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden, vielmehr habe das Einstellungsverfahren in dem Hotel offenbar Lücken gehabt und sei nicht eindeutig organisiert gewesen, nannte Richter Voit als Begründung.
chi