Der Gaudiwurm in Neustadt darf nicht kiffen – Alkohol ist nur in Plastikflaschen erlaubt

Die Bayern mögen dem Klischee nach sittsam und diszipliniert sein, aber einmal im Jahr ist zumindest ein Teil der Bevölkerung außer Rand und Band. Dann ist Fasching, die „fünfte Jahreszeit“. Doch auch dann ist nicht alles erlaubt. In Neustadt a.d. Donau (Landkreis Kelheim) gelten einige besondere Regeln.
Ultimativer Höhepunkt des Neustädter Faschings ist der Faschingszug und anschließend die Party in der Altstadt. Damit hat sich zuletzt auch der Stadtrat beschäftigt und einen wichtigen Beschluss gefasst: Alkohol ist beim Faschingszug am 2. März erlaubt. Wer also am Gaudiwurm teilnimmt oder einfach nur zuschaut, darf auch Alkohol trinken. Die Erlaubnis gilt auch für die anschließende Party am Stadtplatz.
Was selbstverständlich erscheint, ist das Ergebnis eines früheren Beschlusses des Stadtrats. Seit dem 24. Mai 2007 ist es nämlich nicht mehr erlaubt, in Neustadt a.d. Donau in der Öffentlichkeit eine Flasche Bier zu trinken oder sonstigen Alkohol zu konsumieren. Eine Ausnahme gilt insoweit nur für Freisitze vor Gaststätten.
Alkoholverbot seit 2007
Anlass für die bald 20 Jahre alte Regelung war der Umstand, dass sich seinerzeit Jugendliche gerne am Stadtwall und öffentlichen Plätzen aufhielten, alkoholische Getränke konsumierten, möglicherweise noch eine Pizza oder einen Döner aßen und anschließend den Müll liegen ließen. Es soll daneben auch zu Geräuschbelästigungen gekommen sein.
Und weil ein Beschluss nur durch einen Beschluss geändert werden kann, hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung das Alkoholverbot für den Faschingszug und die Party hernach einstimmig aufgehoben.
Nicht erlaubt hat er den Konsum von Cannabis. Genauso wenig sind Messer oder andere Waffen erlaubt. Beides, heißt es im Stadtratsbeschluss, sei jedoch auf die Partyzone am Stadtplatz beschränkt. Also gilt: Der Faschingszug ist damit zutiefst bayerisches Brauchtum. Alkohol ist bei der Party erlaubt, Kiffen aber nicht. Früher hat ja auch keiner gekifft.
Vereine und Gastronomen dürfen Verkaufsstände betreiben
Lustig soll es dennoch werden. Für Spaß und gute Stimmung sorgen bei der Party am Stadtplatz wieder die beiden DJs John Taylor und Tommy Loco. Ergänzt wird das närrische Treiben mit den städtischen Buden, einem kleinen Zelt und einem Grillwagen für die Bewirtung der Gäste. Die Faschingsgesellschaft Spumantia übernimmt die Bewirtung, „grundsätzlich ist aber allen örtlichen Vereinen und Gastronomen die Möglichkeit für Verkaufsstände geboten“. So wird es auch einen Crepes-Stand geben.
Darüber hinaus, sagte Bürgermeister Thomas Memmel, soll auch in diesem Jahr wieder die Höhenbeschränkung für Faschingswagen aufgehoben werden. Die Lampen über der Herzog-Ludwig-Straße hängen, werden abgenommen. Damit ist die Durchfahrt von Fahrzeugen auch 4,50 Meter Höhe möglich.
Wettbewerb neu gestaltet
Anders als in früheren Jahren wird heuer die Prämierung der schönsten Gruppen und Wagen durchgeführt: Während des Umzugs wird von allen Gruppen ein Foto erstellt. Im Anschluss an die Veranstaltung findet via Internet eine Abstimmung statt, die über die Sieger entscheiden soll, teilt die Stadt mit. Auch sonst wandelt sich der Faschingszug. Die teilnehmenden Gruppen erhalten die Süßigkeiten, die sie während des Zuges verteilen, nicht mehr von der Stadt. Stattdessen gibt es Bares, mit dem die Gruppen die Süßigkeiten eigenhändig kaufen.
Um die Sicherheit beim Faschingszug zu gewährleisten, wird die Herzog-Ludwig-Straße bis zum Ende des Umzugs gesperrt bleiben. Zudem ist während des Gaudiwurms die Einfahrt auf den Stadtplatz nicht möglich. „Hier sind an allen Seiten Terrorsperren angebracht“, stellte Bürgermeister Thomas Memmel in der Stadtratssitzung fest. Der Stadtplatz selbst wird voraussichtlich bis Montagvormittag für die Aufräumarbeiten gesperrt bleiben.