Faustschlag am Gäubodenfest: 21-Jähriger muss nach Ausraster 1200 Euro an Chamer Tafel zahlen

Das Fest war vorbei, Jugendliche bewegten sich Richtung Parkplatz, um nach Hause zu fahren. Dabei kam es zwischen zwei Gruppen zu Pöbeleien, die sich hochschaukelten, in Schubsereien mündeten. Soweit ist das nichts Besonderes nach einem Volksfest, bei dem die Kontrahenten nicht mehr nüchtern sind. Auch nicht außergewöhnlich ist es, dass es zu Körperverletzungen kommt. So auch letztes Jahr am Straubinger Gäubodenfest, weswegen sich nun ein knapp 21-jähriger Bursche sich vor Richter Wolfgang Voith wegen seines Ausrasters verantworten musste.
Den ganzen Abend hätten sie fröhlich gefeiert und sich dann gegen Mitternacht gut gelaunt auf den Weg zum Auto gemacht, um zurück in die mittelfränkische Heimat zu fahren, erzählte der 31-jährige Geschädigte. Er sei mit ein paar Kumpels auf dem Gäubodenfest gewesen, sei auf dem Weg zum Parkplatz ein paar Schritte vor denen gegangen.
Da er der Fahrer gewesen sei, habe er den ganzen Abend nichts getrunken. Seine Nüchternheit bestätigte später ein Münchner Polizist, der während des Festes seine Straubinger Kollegen unterstützt hatte und zu dem Gerangel gerufen worden war.
Kräftiger Hieb aufs Auge
Der Geschädigte schilderte, wie er mitbekommen habe, dass seine Kumpel hinter ihm mit anderen in Streit geraten waren. Als sich diese gegenseitig schubsten und beschimpften, sei er dazwischen gegangen, um sie zu trennen und zu beruhigen. Da traf ihn unerwartet ein kräftiger Faustschlag des Angeklagten aufs Auge, so dass an der Braue eine stark blutende Platzwunde entstand und er zu Boden ging. Da waren wohl beide Seiten erschrocken und hörten mit ihrer „Diskussion“, wie es der 31-Jährige nannte, auf. Zudem erschienen schnell Sanitäter, die den Verletzten ins Krankenhaus brachten, und die Polizei.
Der Angeklagte behauptete, dass seine Freunde und er von den anderen beim Heimweg ohne Grund beleidigt worden seien, weswegen er zu denen hin sei und gefragt habe, was diese Provokationen denn sollen. Als die anderen dann mit Beleidigungen und Beschimpfungen weitergemacht hätten und sich auch seine Gruppe nicht mehr zurückhalten wollte und als die anderen ihn beim Pullover gepackt und gedroht hätten, sei es zu gegenseitigem Schubsen gekommen, und er habe dem Geschädigten den Faustschlag versetzt, weil er glaubte, der greife seinen Kumpel an. Die anderen seien ja auch schon körperlich auf seine Gruppe losgegangen.
Richter Voith stellte klar, dass der Faustschlag einmal recht kräftig gewesen und zudem direkt über der Augenhöhle des Geschädigten gelandet sei. Und wenn dieser auch keine dauerhaften Schäden davontrug, so sei der Schlag doch recht gefährlich gewesen und hätte das Augenlicht auf Dauer schädigen können. Der Angeklagte gab seine Schuld zu, relativierte diese aber immer wieder, indem er eine Provokation der anderen Gruppe behauptete. Warum er gerade den Unschuldigsten an dem Streit zusammenschlug, konnte er aber nicht sagen. 1,3 Promille hatte der Angeklagte gehabt, sich aber nicht volltrunken gefühlt.
Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe stellte in ihrem Bericht eine gewisse Unselbstständigkeit des Angeklagten fest, da er noch bei seiner Mutter wohnt – die neben ihm auf der Anklagebank Platz genommen hatte – und in Ausbildung ist, also seinen Lebensunterhalt, unter anderem mit einem nicht billigen Auto, noch nicht alleine bestreitet. Sie habe ihm im Gespräch geraten, solche Situationen wie auf dem Fest zu vermeiden und einfach wegzugehen und sich nicht einzumischen. Als Strafe schlug sie eine Geldbuße vor, die eventuell erzieherisch wirken könnte.
Keine wirkliche Reue gezeigt
Auch Staatsanwalt und Richter sahen das Jugendstrafrecht in diesem Fall als ausreichend an. 1200 Euro in 100-Euro-Raten muss der junge Mann nun an die Chamer Tafel zahlen. Und der Richter merkte noch an, dass sich der 20-Jährige einen Lebensstil leiste, den er sich eigentlich nicht stemmen könne.
Es bleibe die Frage, wie der erzieherische Gedanke, den das Jugendstrafrecht vorsieht, bei ihm durchzusetzen sei. Denn jetzt vor Gericht habe er nicht gerade dazu beigetragen, positive Eindrücke zu hinterlassen. Er habe keine wirkliche Reue gezeigt und sich nicht einmal bei dem unschuldigen Opfer entschuldigt, vielmehr habe er nur versucht, seine Tat zu rechtfertigen.
Deshalb habe er, der Richter, im Urteil doch eine deutliche Geldbuße ausgesprochen.