Revolution kommt im Mai: Freie Wahl rund um den eigenen Namen beschäftigt Roding

Von Christoph Klöckner · 12. Februar 2025 um 05:00

Wer nach dem 1. Mai heiratet, hat die große Wahl. Unter der Überschrift einer Modernisierung des Namensrechts kommen Änderungen auf die Standesämter zu, die Rodings (Landkreis Cham) Ordnungsamtschef und Standesbeamten Josef Köppl Sorgenfalten auf die Stirn treibt. „Das ist eine Revolution des Namensrechts, was da auf uns zu kommt“, sagt er.

Es ist sozusagen eine Altlast der Ampelregierung, die da viel Furore in die Standesämter bringt. Jeder, egal wann er geheiratet habe, könne dann seinen Nachnamen ändern, sagt Köppl. Und das gleich mehrfach, wenn man will. Wer sich die eine Woche das Ja-Wort gegeben und sich einen Nachnamen ausgesucht habe, könne den eine Woche später wieder ändern.

Unzählige Möglichkeiten

Auch Doppelnamen seien dann wählbar – mit und ohne Bindestrich. Bislang war es nur einem Ehepartner erlaubt, den eigenen Nachnamen in einem Doppelnamen zu behalten. Jetzt können beide Ehepartner ihre Namen in einem Doppelnamen behalten, wenn sie wollen – und das ist jetzt auch ohne Bindestrich flexibel möglich. Da werde eine „heilige Kuh“ der Gesellschaft geschlachtet – bislang sei immer der einmal ausgewählte Ehename bindend gewesen.

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Und nicht nur die Ehenamen sind beliebig kombinierbar, auch die Kinder können künftig einen frei kombinierbaren Doppelnamen aus den Nachnamen der Eltern führen – auch dann, wenn die Eltern gar keinen gemeinsamen Ehenamen haben. Und das gilt auch – um die Verwirrung perfekt zu machen – wenn die Eltern gar nicht verheiratet sind oder unterschiedliche Familiennamen führen. Kinder, deren Eltern sich nicht auf einen Familiennamen einigen können, erhalten automatisch einen Doppelnamen.

Damit nicht genug, beschreibt Köppl: Scheidungskinder können künftig den Nachnamen annehmen, wo sie zumeist leben. Und Stiefkinder können ohne großen Verwaltungsakt den Nachnamen des Stiefelternteils übernehmen, um das Namenspuzzle perfekt zu machen.

In ein paar Jahren werde dadurch die Namensauswahl unendlich ausufern, befürchtet Köppl. Wenn etwa zwei Partner mit jeweiligen Doppelnamen heiraten würden. „Irgendwann können aus den Namen der Ehepartner über 400 verschiedene Möglichkeiten zusammengesetzt werden“, sieht Köppl die Neuregelung kritisch. Denn eigentlich müssten er und seine Kolleginnen und Kollegen am Standesamt über alle Möglichkeiten des künftigen Ehenamens die Paare informieren. „Da dauert das Gespräch dann zwei Stunden oder länger“, sagt er. Es gebe da „brutale Fallkonstellationen“, die das Ministerium nicht bedacht habe. Das Bürgerliche Gesetzbuch, das sich immerhin seit 1900 bewährt habe, werde durch die Änderung auf den Kopf gestellt.

Ausländische Mitbürger dürften ab 1. Mai ihren Namen auch ohne Einbürgerung verändern. Künftig richte sich der Name nicht mehr nach der Herkunft, sondern nach dem gewöhnlichen Aufenthalts- und Wohnort. Wer also die meiste Zeit des Jahres als ausländischer Mitbürger hier lebe, könne seinen Namen kurzerhand anpassen und ändern. Bislang hatte er nur eine Wahl, wenn er sich einbürgern ließ. Demnach mussten Ausländer beim Standesamt angeben, was Vor- und was Nachname ist. Nun müsse eigentlich das Standesamt tätig werden, um etwa Schreibweise oder Namensfolge zu ermitteln, doch könne man nicht alle anschreiben.

Flexibel nicht nur der Name

Es ergäben sich aus dem Gesetz heraus „brutale Fallkonstellationen“, die das Ministerium nicht bedacht habe. Was sei etwa mit den Deutschen, die im Auslandleben würden – müssten die den Namen dann auch ändern, weil dort dann das philippinische Namensrecht gelte?

Flexibel wie der Name sei nun auch das Geschlecht, das man wählen könne. Neben weiblich und männlich gebe es das mittlerweile bekannte divers. Dazu sei als vierte Option ein „nichts“ zu wählen. Auswählen könne man, was man wolle. Und mit dem möglichen Geschlechterwechsel sei auch ein Namenswechsel verbunden.

Einzufangen sei die Änderung nicht mehr – etwa durch die nahende Wahl. „Das ist schon durch. Das ist Gesetz“, so Josef Köppl. Er wie auch seine Frau wollen ihren Familiennamen trotz baldiger Flexibilität aber auch künftig behalten, sagt er auf Nachfrage.

Ordnungsamtschef und Standesbeamter Josef Köppl schaut skeptisch auf das, was da kommt. Foto: ck