Per Verwaltungsakt ein neues Geschlecht: Wie hoch ist die Nachfrage bei den Chamer Standesämtern?

Geschlecht und Name den eigenen Lebensumständen anpassen – das wird mit dem 1. November durch das Selbstbestimmungsgesetz mit wenigen bürokratischen Hürden möglich. Doch wie viele Anträge sind im Landkreis Cham bereits vorgemerkt?
Ein Blick in die überregionalen Medien erweckt zumindest den Eindruck, als sei der Andrang an Vormerkungen bundesweit durchaus hoch. Seit August besteht für Menschen, die ihren Vornamen oder Geschlechtseintrag im Melderegister ändern möchten, zunächst die Möglichkeit zur Anmeldung beim Standesamt – der erste Schritt hin zum neuen Selbstbestimmungsgesetz, das der Bundestag im April verabschiedet hat.
Transgeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sind Zielgruppe
Betroffen sind davon in erster Linie sogenannte trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Menschen, die so ihren Personenstand künftig ohne größere Hürden offiziell anpassen können. Das neue Gesetz löst damit das Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980 ab, das vom Bundesverfassungsgericht in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt worden ist.
Ein Rundruf in den Standesämtern der Städte im Landkreis Cham zeichnet im deutschlandweiten Vergleich ein bislang zurückhaltendes Interesse ab. „Bisher haben uns fünf Anmeldungen erreicht“, wird etwa aus dem Standesamt der Stadt Cham mitgeteilt. Nach der Anmeldung zur Änderung des Geschlechtseintrages bei den Standesämtern beginnt zunächst eine mindestens dreimonatige und längstens sechsmonatige Bedenkzeit, erklärt Chams Standesbeamtin Anna-Maria Feldbauer. Nach Ablauf dieses Zeitraums müsse der Antragsteller dann eine endgültige Erklärung abgeben, damit die Änderung rechtskräftig wird.
Geringe Verwaltungsgebühr
Noch weniger Menschen haben einen derartigen Antrag bislang in Furth im Wald gestellt. „Uns liegt bisher ein Antrag vor“, gibt Toni Lauerer, Leiter des Further Standesamtes Auskunft. In Bad Kötzting wollen bislang immerhin drei Bürger ihr Geschlecht im Ausweis ändern lassen. Die Anmeldungen liegen Linda Pregler vom Standesamt in der Pfingstrittstadt derzeit vor. Laut Pregler trete bei der Änderung des Geschlechtseintrages anschließend eine einjährige Sperrfrist ein, bevor eine Rückänderung möglich ist. Eine zusätzliche Änderung des Namens ist laut Pregler zwar durchaus möglich, aber keinesfalls zwingend erforderlich. Ähnlich problemlos gestaltet sich der Verwaltungsakt für die Antragsteller: Eine Unterschrift sowie die Bezahlung einer einmaligen Gebühr in Höhe von 30 Euro für die Änderung des Geschlechtseintrages genügen, um aus einem Mann offiziell eine Frau oder umgekehrt zu machen. Wahlweise können für eine zusätzlich gewünschte Namensänderung nochmals 30 Euro entfallen, erklärt die Rathausmitarbeiterin.
Im Standesamt der zweitgrößten Kommune des Landkreises ist die Nachfrage nach einer Umwandlung des offiziellen Geschlechts ebenfalls (noch) verhalten. Eine Person hat seit 1. August beim Standesamt Roding bislang die Initiative ergriffen und eine Änderung vorangemeldet, teilt Standesbeamter Josef Köppl auf Nachfrage mit.
„Ein sensibles Thema“
Dasselbe Bild zeichnet sich in den Standesämtern in Waldmünchen und Rötz ab. „Bei uns ist die Nachfrage bislang gering“, gibt Michael Graßl vom Standesamt in der Trenckstadt Auskunft. Eine genaue Zahl der Vormerkungen kann er aufgrund des Datenschutzes nicht nennen. „Das ist ja doch ein sensibles Thema, das gerade in einer kleineren Stadt mit Fingerspitzengefühl behandelt werden sollte“, so der Standesbeamte. Ebenfalls nur eine Person hat beim Standesamt der Stadt Rötz bislang eine Änderung des Geschlechtseintrages vormerken lassen, so die Auskunft aus dem dortigen Rathaus.
Alte Gesetzgebung
Grundlage: Das Grundgesetz schützt das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt dies.
Änderung: Die bisher geltenden mehr als 40 Jahre alten Regeln sahen oft kostspielige Gutachten von zwei verschiedenen Sachverständigen vor. Entschieden hat am Ende ein Gericht. Vor allem die psychologischen Gutachten wurden von Betroffenen und Experten kritisiert, so wurde dafür unter anderem gefragt, wie oft man masturbiere, ob man Damenunterwäsche trage, welche sexuellen Fantasien man habe. Jahre später sollen mit dem Selbstbestimmungsgesetz diese Hürden der Vergangenheit angehören. Das Gesetz trifft jedoch keine Regelungen zu geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen.
