Städtebauförderung der Regierung der Oberpfalz macht Furth im Wald noch lebenswerter

Von Alexander Frimberger · 1. Februar 2025 um 05:00

Die Städtebauförderung durch die Regierung der Oberpfalz ist eine überlebenswichtige Finanzquelle für Furth im Wald. Der Stadtrat wurde in seiner letzten Sitzung über die Bedarfsanmeldung informiert und musste dieser zustimmen.Hauptamtsleiter Stefan Schmidberger führte in diesem Zusammenhang aus, dass beim zuständigen Sachgebiet bei der Regierung der Oberpfalz der Förderbedarf für das Jahr 2025 anzumelden sei.

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Mit den beantragten Fördermitteln ist die Umsetzung anstehenden Projekte beziehungsweise Einzelmaßnahmen für das Jahr 2025 und die Folgejahre geplant.

Angenehmer Termin

„Bei einem persönlichen Gespräch am 8. Januar in Regensburg wurden die einzelnen Maßnahmen und Projekte bereits vorbesprochen“, sagt Schmidberger und ergänzt auf Nachfrage: „Es war ein sehr angenehmer Termin.“ Was wohl so viel heißt, wie: Die Regierung der Oberpfalz ist der Stadt Furth im Wald und ihren Projekten gewogen.

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Geprägt sei die aktuelle Bedarfsmeldung von den großen

Städtebauförderungsmaßnahmen im Zuge der Landesgartenschau. Insgesamt hat die Stadt Furth im Wald Fördermittel in Höhe von 6 085 000 Euro angemeldet. Bei einem Regelfördersatz von 60 Prozent verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von 2 434 000 Euro.

Außerdem teilte der Hauptamtsleiter mit, dass die Regierung die Finanzspritze der förderfähigen Kosten für die Parkarena von 60 auf 80 Prozent erhöht hat. Stadtrat Oskar Mühlbauer regte eine Aufstellung der Kosten an, die tatsächlich förderfähig sind.

Das Stadtratsgremium stimmte der vorliegenden Bedarfsmeldung zu. Schmidberger abschließend: „Für die Gewährung von Städtebauförderungsmitteln ist jeweils ein eigenständiger Zuwendungsantrag bei der Regierung der Oberpfalz einzureichen.“

Blickt man auf die einzelnen Posten, fällt auf, dass die Stadt Furth im Wald bis auf eine Ausnahme noch kein Geld seitens der Städtebauförderung erhalten hat. In der Spalte bereits bewilligter Fördermittel steht überall eine Null. Nur für das Fassadenprogramm hat man 150 000 Euro erhalten. Das ist ein ganz normaler Vorgang, wie Josef Beer sagt, der beim städtischen Bauamt zuständig für baurechtliche Angelegenheiten und Förderungen. Demnach geht die Kommune immer in Vorleistung. „Die Zuteilung erfolgt erst nach Abschluss der Maßnahme“, so Beer. Dazu muss der Regierung eine Schlussrechnung ein Verwendungsnachweis des Geldes mit allen Unterlagen also Rechnungen, Ausgaben und Ausschreibungen vorgelegt werden. Das soll bis Ende des Jahres geschehen. Erst dann kann die Stadt mit den Fördergeldern rechnen.

Insgesamt für 16 Einzelprojekte hat die Stadt Fördergelder beantragt. Voraussichtliche förderfähige Kosten für die Sanierung Lorenz-Zierl-Straße und Himmelreich: 4 336 000 Euro. 3201000 Euro vorgesehen für 2024 (900 000 Euro für 2025 und 235 000 Euro für 2026). Sanierung Postgartenweg: Insgesamt 1 897 000 Euro, 1 600 000 Euro (2024), 297 000 im Jahr 2025.

16 Projekte angemeldet

Für die Sanierung Amtsgericht förderfähige Kosten: 3 000 000 Euro. 2024 sind zwei Millionen vorgesehen, für 2025 noch einmal eine Million. Die Parkarena ist in der Liste mit 2 596 000 Euro eingetragen.

Zwei Millionen Euro sind für 2024 vorgesehen, 200 000 im darauffolgenden Jahr. Weiterhin förderfähig: Verkehrsanlagen Festwiese (940 000 Euro), Erneuerung Rosenstraße/Grabenstraße (500 000 Euro), städtebauliche Beratung (115 000 Euro), Stützmauer Rosenstraße/Grabenstraße (875 000 Euro), Abbruch der Sigikidhalle und Errichtung eines Parkplatzes auf dem Gelände (600 000 Euro), Neugestaltung Alfred-Peter-Platz (122 000 Euro), Sanierung Kirchplatz (500 000 Euro), Sanierung Kramerstraße (550 000 Euro) Sanierung Kellnergasse (630 000 Euro), Abbruch Festhalle, Fassadensanierung Schützenhalle (225 000 Euro) sowie öffentliche Toilettenanlage in der Drachenhöhle (250 000 Euro).

Die Zuwendungen sind je nach Projekt in den Jahren 2024 bis 2027 geplant.

Die Sanierung der Lorenz-Zierl-Straße wird gefördert.