AfD-Kandidat Mixl gibt Überplakatieren zu und droht der CSU mit Gegenklage

Von Johannes Schiedermeier · 30. Januar 2025 um 19:00

Der AfD-Kandidat Reinhard Mixl hat in Pösing das Konterfei seiner CSU-Konkurrentin Martina-Englhardt-Kopf auf deren Plakatständer mit dem eigenen Konterfei übertackert. Zunächst hatte er den gleichlautenden Vorwurf des CSU-Ortsvorsitzenden Edmund Roider weder zugegeben, noch dementiert. Nun droht er ihm mit einer Gegenklage. Die Staatsanwaltschaft Regensburg bejaht den Anfangsverdacht einer Sachbeschädigung durch „nicht unerhebliches Verändern des Erscheinungsbildes“.

Der AfD-Kandidat hatte auf eine erste Anfrage geantwortet, dass es sich dabei um eine „kleinste taktische Maßnahme“gehandelt habe. Konfrontiert mit Zeugenaussagen und einer eidesstattlichen Erklärung, die ihn als Verursacher der Plakataktion ausmachen, hat er nun tags darauf erneut Stellung genommen. Der CSU-Ortsvorsitzende Edmund Roider hatte ihn aufgefordert, innerhalb von einer Woche seine Plakate bei ihm abzuholen, weil er ihn sonst anzeigen werde. Jetzt schreibt Mixl: „Meine Plakataktion stellt keine Straftat dar!“

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Damit räumt er sie letztlich ein, geht aber gleichzeitig zum Gegenangriff über: Er fühlt sich vom CSU-Ortsvorsitzenden und dessen Ultimatum genötigt: „Ich sehe darin eine massive Nötigung. Ich erwäge daher, eine Gegenanzeige zu stellen. Meine Plakataktion stellt keine Straftat dar. Jemandem öffentlich über die Medien mit einem Ultimatum seinen Willen aufzwingen zu wollen, aber schon.“ Die CSU wolle ihn nur öffentlich vorführen, sagt Mixl und droht: „Man hätte das auch anders regeln können. Jetzt geht der Schuss für die CSU wohl nach hinten los.“

Der CSU-Ortsvorsitzende Edmund Roider ignoriert die Attacke weitgehend und lässt seine eigenen Aussagen so stehen. Auf Anfrage unserer Redaktion zum neuen Sachverhalt sagt er lediglich: „Das Verhalten und die Stellungnahme von Herrn Mixl in dieser Angelegenheit sprechen für sich und zeigen sein Demokratieverständnis.“

Der stellvertretende Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg, Dr. Moritz Büchele kennt den Fall bereits. Er teilt mit, dass seine Behörde darin den Anfangsverdacht einer Sachbeschädigung sieht. Er zitiert dazu den Paragrafen 303, Absatz 2 des Strafgesetzbuches. Demnachbesteht auch der Verdacht einer Sachbeschädigung, wenn ein Erscheinungsbild erheblich und dauerhaft verändert wird. Es gilt auch der Versuch, das zu tun. „Es gibt aber diesbezüglich keinen Präzedenzfall, der uns bekannt wäre“, so Dr. Büchele.

Der Pösinger CSU-Ortsvorsitzende Edmund Roider hat Mixls Plakate in Verwahrung genommen und droht ultimativ mit Anzeige.