Schmiergelder fließen in Industriebetrieb im Kreis Kelheim: Schöffengericht spricht Urteil

Schmiergeld als lukrativen Zweitverdienst soll sich der Mitarbeiter eines Industriebetriebs im Landkreis Kelheim erschlossen haben. Das hat ihn allerdings vors Amtsgericht Regensburg geführt. In dem Prozess ist jetzt das Urteil gefallen.
Wegen „Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr“ hat das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Peter Tschech den Firmenmitarbeiter A. (Name geändert) verurteilt. A. hat nach Überzeugung des Gerichts einen Subunternehmer abkassiert und ihm im Gegenzug Aufträge zugeschanzt.
Subunternehmer Pavel K. (Name geändert) war, wie berichtet, vor allem in dem Werksteil tätig, in dem A. als Gruppenleiter arbeitete. Dort geht es um Planung, Fertigung, Wartung und Logistik von Transportbehältern, in denen der Industriebetrieb seine Produkte an die Kunden ausliefert. Der Schlosser Pavel K. hatte sich dort, zusammen mit zwei Angestellten, im Lauf der Jahre quasi unersetzlich gemacht, schilderten mehrere Zeugen zu Prozessbeginn im November 2024. Als externer Zuarbeiter fast immer verfügbar, kümmerte sich K. mit seinen Mitarbeitern schnell und nahezu „spottbillig“ um Bau, Umbauten und Reparaturen, die angesichts von Tausenden ständig im Umlauf befindlichen Behältern fast täglich nötig sind.
Zu schön freilich, um wahr zu sein, fanden Zollfahnder heraus, als sie Pavel K.‘s Geschäftsgebaren durchleuchteten: Der Unternehmer hatte demnach an seinem tschechischen Firmensitz erst zu wenig, dann gar keine Umsatzsteuer mehr abgeführt; seine Mitarbeiter waren nicht gemeldet, nicht sozialversichert.
Provisionen pro Auftrag
Die Ermittlungen gegen Pavel K. führten 2019 auch zu einer Razzia in dem Werk im Kreis Kelheim, und dabei geriet der nun angeklagte A. unter Verdacht. Die Ermittler und in der Folge die Staatsanwaltschaft gelangten zur Überzeugung, dass A. „Provisionen“ dafür kassierte, dass er Pavel K. mehr und mehr Aufträge in der Firma zuschanzte. Erst 10, dann 20 Prozent von jeder Rechnung über einen Behälterumbau habe A. verlangt, außerdem einen bzw. später zwei Euro pro Mitarbeiter-Stunde, die K. für Reparaturarbeiten abrechnete, lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Sie kam in ihrer Anklage auf „mindestens elf Zahlungen“ in den Jahren 2016 bis 2019, die sich auf insgesamt rund 105.000 Euro summierten; in einem Fall übergab K. statt Bargeld einen Audi im Wert von 21.000 Euro.
Der Angeklagte A. bestritt diesen Vorwurf von Prozessbeginn an vehement: Er habe stets korrekt gearbeitet, sich um den Geschäftserfolg des Werks bemüht. Dort sei er außerdem in der Hierarchie gar nicht so weit oben gewesen, als dass er die ihm vorgeworfene Begünstigung von Pavel K. eigenverantwortlich und unbemerkt hätte erreichen können, argumentierte A. bei seiner umfangreichen Aussage am ersten Prozesstag. Er verwies außerdem darauf, dass auch die Finanzbehörden gegen ihn ermittelt – und nichts gefunden hätten. Sein Anwalt Christian Pollin forderte daher schon während des Verfahrens und dann auch zuletzt in seinem Plädoyer einen Freispruch für A.
Doch das dreiköpfige Schöffengericht zog andere Schlüsse aus der umfangreichen Beweisaufnahme. Für diese wurde unter anderem Pavel K. vernommen – per Video zugeschaltet aus dem Ausland. Denn gegen K. liegt laut einem Zollermittler ein Haftbefehl vor, weil er gegen Bewährungsauflagen verstoßen hat. Im Gegensatz zu dem abgetauchten Schlosser sagte dessen Ex-Frau an einem weiteren Prozesstag direkt in Regensburg aus. Auch mehrere ehemalige und aktuelle Kollegen des Angeklagten sowie Angehörige von ihm wurden als Zeugen vernommen.
In Anbetracht dieser Aussagen und der Ermittlungsergebnisse war das Gericht laut Richter Peter Tschech schließlich überzeugt, dass sich der in der Anklage erhobenen Vorwurf als richtig erwiesen habe: Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr in elf Fällen.
Noch nicht rechtskräftig
Das Schöffengericht verurteilte A. daher zu einer Gesamt-Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, und zwar ohne Bewährung. Es blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf zwei Jahre und drei Monate ohne Bewährung plädiert hatte. Ob der Fall in einer nächsten Instanz geprüft wird, ist noch offen – zumindest im Gerichtssaal wurde das Urteil noch nicht rechtskräftig, teilte Richter Tschech ergänzend mit.