Mammut-Prozesse und harte Strafen: Diese Fälle sorgten in Regensburg vor Gericht für Aufsehen

Das Jahr 2024 begann mit Randalen und Flaschenwürfen in der Altstadt, die danach mehr als einmal Gerichte beschäftigten. Doch das waren bei Weitem nicht die einzigen Prozesse, die in Regensburg Schlagzeilen machten.
Das Jahr 2024 begann mit Randalen und Flaschenwürfen in der Altstadt, die danach mehr als einmal Gerichte beschäftigten. Doch das waren bei Weitem nicht die einzigen Prozesse, die Schlagzeilen machten – Mammutverfahren wie das gegen die sogenannte Heroin-Bande, die Freisprüche nach der Messerstecherei in der Hornstraße oder zwei Mordversuche in und nahe einer Tankstelle in Burgweinting forderten die Richter im abgelaufenen Jahr immens. Genauso wie schier unfassbare Taten, bei denen Kinder zu Opfern wurden: In einem Fall wurde sogar nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet.
Weil er sich in Regensburg an zwei Nachbarskindern verging, hatte das Landgericht einen 58-Jährigen 2021 zu vier Jahren Gefängnis verurteilt – weil er aber Wiederholungstäter war, kam er 2024 wieder vor Gericht. Diesmal, um zu prüfen, ob er auf Dauer weggesperrt werden muss. Der Täter, der bereits in den 90er-Jahren die eigenen Kinder schwer missbraucht hatte, zeigte vor allem für sich selbst Mitleid. Angebote für Therapien hatte er abgelehnt, weshalb die Richter das härteste aller Instrumente der Gerichtsbarkeit zückten: Er muss in die Sicherungsverwahrung – und wird wohl nie wieder freikommen.
Viel Wirbel um Heroin-Bande
Gelaufen war dieser Prozess ohne viel Aufsehen. Völlig anders als die aufwendige juristische Aufarbeitung dessen, was fünf Männer und deren Handel mit fast 50 Kilo Crystal Meth und Heroin betraf. Fast ein Jahr lang hatte der Fall der Heroin-Bande das Landgericht gebunden – von Anträgen zur Durchsuchung einer JVA, Streit um die Chats auf Kryptohandys bis zu einem geplatzten Deal und der Maximalforderung nach insgesamt 55 Jahren Gefängnis bot die Verhandlung Lehrreiches wie Verwunderliches, den Lesern viele Schlagzeilen. Am Ende gab es für die Drahtzieher nur wenige Monate unter der Höchststrafe von 15 Jahren.
Das glatte Gegenteil davon markierte den überraschenden Schlusspunkt im Prozess gegen vier Syrer, die wegen versuchten Mordes vor Gericht landeten. Der wohl schiefgelaufene Deal in der Hornstraße, der in einer blutigen Auseinandersetzung mit Messern gipfelte, war ein trauriges Beispiel für das, womit Ermittler immer wieder zu kämpfen haben: Zeugen, die sich nicht erinnern wollen, und verschlossene Kulturkreise, die Dinge viel lieber unter sich regeln, statt den Behörden zu vertrauen. Alle Beteiligten, die jungen Syrer und ihre Kontrahenten aus dem Irak, wurden freigesprochen – „im Ergebnis frustrierend“, wie es der Richter im Urteil zusammenfasste, zumal man „immer wieder die gleichen Namen“ in Akten lesen müsse. Am Ende blieb festzustellen, dass man der Wahrheit, was im Juni 2023 auf dem Parkplatz in der Hornstraße geschah, trotz eines aufwendigen Prozesses letztlich „kein Stückchen nähergekommen“ war.
Bereits im März fällte die Jugendkammer das Urteil gegen einen 19-Jährigen, der eine junge Frau in ein Waldstück in Burgweinting gelockt, sie dort brutalst vergewaltigt und dann versucht hatte, sie mit Messerstichen zu töten. Für die „überlegt und kaltblütig“ geplante Tat ging das Gericht im Urteil über die höchste Strafe im Jugendstrafrecht hinaus: elf Jahre Haft gab es, dazu die besondere Schwere der Schuld sowie der Vorbehalt von Sicherungsverwahrung.
Nur wenige Meter daneben hatte einen Monat zuvor, im Februar, ein 29-Jähriger auf seine Ex eingestochen. Die Attacke mit einer Fleischergabel wertete das Schwurgericht ebenfalls als Mordversuch. Zehn Jahre Gefängnis lautete das Strafmaß. Lebenslänglich gab es dagegen für eine Ex-Krankenschwester, die Patienten im Josefskrankenhaus in Regensburg betäubt und beraubt hatte. Eine 65-Jährige starb.
Raubüberfall beinahe verjährt
Das wohl späteste Urteil wegen Raubes bekamen die zwei Angeklagten im Oktober für einen Fall, der beinahe verjährt wäre. 7505 Tage nach der Tat gab es für den einen Freispruch, für den anderen eineinhalb Jahre auf Bewährung. Ihn hatte eine 20 Jahre alte DNA-Spur auf einer Colaflasche überführt. Nicht minder belastend sind vor Gericht aber auch digitale Spuren – die hatten einen Regensburger wegen Kinderpornografie überführt. Ihn mussten die Ermittler aus Indien holen, wohin der Diplom-Psychologe sich wohl abgesetzt hatte. Der Mann, der an der Uni tätig war, bekam dafür fünfeinhalb Jahre Gefängnis.
Fast Unterhaltungswert hatten dagegen Fälle wie der aufgeflogene Kokain-Deal vor den Augen der Justiz – auf den Fluren des Amtsgerichts sollten acht Gramm den Besitzer wechseln. Doch das ging gehörig in die Hose. Beide wurden für die Tat, die auf Video aufgezeichnet wurde, letzten Endes auch verurteilt. Genauso wie drei Tunesier, die einigen Regensburgern einen holprigen Start ins neue Jahr beschert hatten. Die Hemingway’s-Schläger schickte das Amtsgericht wegen des Gewaltexzesses bis zu vier Jahre in Haft.
Weitere Fälle
Vollgas-Flucht: Eine Verfolgungsjagd quer durch die Stadt endete mit zig Schüssen in der Tiefgarage des Finanzamts – vor Gericht bekam der Fahrer fast fünf Jahre Haft, auch weil Drogen und einige größere Deals mit im Spiel waren.
Brücken-Stoß: Weil er einen Syrer von der Steinernen gestoßen hatte, kam ein 29-Jähriger in die Psychiatrie. Die Richter befanden den Mann, der nach der Tat den Hitlergruß zeigte und sich rechtsradikal äußerte, für schuldunfähig.
Schockschlag: Kein Urteil gab es für einen Kripobeamten, der im Verhör zugeschlagen hatte, um die Zerstörung eines Handys zu verhindern. Das Ganze kam im Prozess um den Fall Hornstraße ans Licht. Hier dürfte 2025 ein Urteil fallen.
Todesfahrer: Haft ohne Bewährung ordnete das Amtsgericht für einen Mann an, der bei einem Unfall eine Frau in der Adolf-Schmetzer-Straße tötete. In der Berufung hob das Landgericht den Haftbefehl auf, ein Urteil gibt es noch nicht.


