Bau der neuen Stromleitung bei Neustadt a.d. Donau wird konkreter – Frist für Einwendungen endet

Von Jochen Dannenberg · 3. Januar 2025 um 11:00

Das Planfeststellungsverfahren für die neue Juraleitung ist noch nicht abgeschlossen, da geht der Neubau der 380-kV-Leitung in eine neue Phase: Ab Januar 2025 bis voraussichtlich Januar 2026 finden entlang der Bestandsleitung sowie im erweiterten Suchraum bei Neustadt a.d. Donau Kartierungsarbeiten statt.

Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber plant die TenneT TSO GmbH den Bau der neuen 380-Kilovolt (kV)-Leitung von Raitersaich über den Raum Ingolstadt nach Sittling als Ersatz- bzw. Parallelneubau. „Dafür sind Aktivitäten zur Beobachtung und Erfassung der raumordnerischen und umweltfachlichen Situation geplant“, teilt das Unternehmen mit. „Ab Januar 2025 bis voraussichtlich Januar 2026 finden entlang der Bestandsleitung sowie im erweiterten Suchraum nordöstlich von Ingolstadt Kartierungsarbeiten statt. Die dafür notwendigen Begehungen erfolgen je nach Vegetationszeit und Witterungsbedingungen.“ Ziel der Kartierungsarbeiten ist die Gewinnung von Erkenntnissen zum Umweltschutz, die anschließend zur möglichst umweltfreundlichen Planung des Projekts genutzt werden.

Ökologisches Gesamtbild

Durch die Kartierungen werden Landschafts- und Habitatstrukturen in einem definierten Gebiet auf sogenannten Datenkarten erfasst, erklärt TenneT, so dass die Lebensräume hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und Artenschutz bewertet werden können. Dies bedingt die konkrete Überprüfung von Grundstücken, die sich in einem Radius von mehreren hundert Metern beidseitig der bestehenden Trasse befinden. Diese Grundstücke seien folglich nicht unbedingt von möglichen Trassenkorridoren betroffen, sie würden lediglich den Einflussbereich der Vogelarten darstellen, die es durch die Kartierungen zu erfassen gilt.

Um ein landschaftsökologisches Gesamtbild zu bekommen, werden eine Reihe von Methoden eingesetzt, die der Darstellung, Sammlung und Auswertung von raumbezogenen Datendienen. Für die Kartierungen müssen unter Umständen nicht nur landwirtschaftliche, private und öffentliche Wege begangen, sondern in Einzelfällen auch private Grundstücke betreten werden. Der zeitliche Umfang der einzelnen Kartierungen ist artspezifisch und beträgt zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden. Teilweise müssen die Kartierungen wiederholt werden. Sollten für einzelne Maßnahmen Kartierhilfen nötig sein, so verbleiben diese gegebenenfalls über einen längeren Zeitraum auf den Flächen und werden regelmäßig kontrolliert.

Die Kartierungen können jeweils in zeitlichem Abstand zueinander stattfinden. Das heißt: Es ist möglich, dass auf einzelnen Flurstücken im Untersuchungsraum nur ein Teil dieser Kartierungen durchgeführt wird oder dass die Grundstücke mehrfach betreten werden müssen.

Gesetzliche Grundlage

Die Kartierungen erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die Büros Dr. Schober Gesellschaft für Landschaftsplanung GmbH und TNL Energie GmbH (bzw. beauftragten Drittunternehmen). Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz. Danach sind Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragten zu dulden. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme mitgeteilt. Flurschäden können bei den Begehungen nicht entstehen, betont TenneT in einer Mitteilung. „Es werden keine Maschinen eingesetzt; es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher Wege. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, bitten wir um Benachrichtigung.“

Zuletzt hatte die Regierung von Niederbayern das Anhörungsverfahren der Planfeststellung für den Neubau der 380-kV-Leitung „Sittling – Altheim“ („Juraleitung“) eingeleitet. Die Planunterlagen standen bis zum 2. Januar 2025 zur Einsicht bereit. Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist sind Stellungnahmen und Einwendungen möglich.

Detaillierte Angaben zur Art und Umfang der geplanten Kartierungsarbeiten sowie der Betroffenheit der einzelnen Grundstücke können in der Verwaltung der Stadt Neustadt a. d. Donau zu den regulären Öffnungszeiten eingesehen werden.