Chamer Richter im Dickicht der Porno-Chats: Mann gibt sich im Netz als Minderjährige aus

Von Johannes Schiedermeier · 18. Dezember 2024 um 19:00

Fast die Hälfte des gut einstündigen Prozesses verbrachte der Chamer Amtsrichter Wolfgang Voit gemeinsam mit Anwalt und Staatsanwältin über Bildern und Chat-Abläufen.

Der 29-jährige Angeklagte aus dem Landkreis Cham hatte Kinderpornografie in seinen Dateien, und war neben seinem normalen Account auf Facebook auch als 15-jährige „Dani“ unterwegs. Er verzichtete auf die Ansicht des Materials, indem er regungslos mit gefalteten Händen sitzenblieb.

Knackpunkt der Verhandlung waren zwei Kurzvideos und ein Foto. Die Staatsanwältin beschrieb vaginalen Geschlechtsverkehr und Ejakulation auf den nackten Oberkörper Minderjähriger. Zunächst stand nicht nur der Besitz im Raum, sondern auch die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte.

In der Flut untergegangen

Der Anwalt des Angeklagten hatte Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und erklärte, dass sein Mandant die fraglichen Bilder nur an eigene Accounts weitergeleitet habe, möglicherweise ohne sie anzusehen. Sie seien wohl in der Masse der sonstigen Erwachsenenpornografie untergegangen. Er habe sich die Bilder – um sie zu sichern und von seinem Rechner runterzubringen – an seine Fake-Accounts geschickt.

Es sei richtig, dass er neben einem anderen Fake-Account auch als fesches Blondchen „Dani“ unterwegs gewesen sei. Er habe behauptet, er sei eine 15-Jährige und habe eine 17-jährige Schwester. „Er hat gesagt, dass er einfach neugierig war und die Reaktionen anderer Männer im Netz sehen wollte.“ Die meisten hätten sofort abgelehnt und die Mädchen als zu jungbezeichnet. Andere hätten angebissen und auch entsprechende Kommentare abgegeben. Allerdings habe sein Mandant als Antwort nie Kinderpornografie verschickt. Die fraglichen Bilder seien nur zwischen seinen Fake-Accounts versendet worden.

„Dani“ chattete auch mit sich selbst

Bei der Durchsicht der Männer-Reaktionen auf die „Dani-Chats“ schüttelte Richter Voit mehrfach mit dem Kopf. Er äußerte Bedenken zur Behauptung des Angeklagten, dieser habe sich für Kinderpornografie nie interessiert. Es sei für ihn keine schlüssige Erklärung dafür vorhanden, warum man dann als 15-Jährige auftreten müsse.

Der Anwalt führte dagegen ins Feld, dass die Ehrfrau des Angeklagten in dessen Alter sei und auch die von ihm kontaktierten Prostituierten. Hier stellte sich dann heraus, dass es wohl in der Ehe im Laufe der Ermittlungen einige harte Erkenntnisse für die Ehefrau gegeben hat. Sie habe von den Prostiuierten und dem Umfang des Pornografie-Konsums nichts gewusst. „Das war nicht einfach“, so der Angeklagte auf Befragen des Richters.

„Das ist nicht legitim“

Der Anwalt wollte Richter Voit mit einem Versuch überzeugen und überreichte am Richtertisch das Bild vom Torso einer nackten Frau: „Wie alt würden Sie die schätzen?“ Mit diesem Versuch biss er aber bei Voit auf Granit: „Das ist nicht legitim und ich werde diese Frage nicht beantworten!“

Als Erklärung für diese Aktion sagte der Anwalt, er habe mit dem Bild einer 25-jährigen Porno-Darstellerin nur belegen wollen, dass man auch volljährig noch wie 14 aussehen könne. „Mein Mandant hat die Minderjährigkeit der Abgebildeten – falls sie überhaupt minderjährig sind – nicht erkannt, wenn er sie vor dem Versenden an seinen Fake-Account überhaupt gesehen hat.“

Ratlosigkeit am Richtertisch

Ein Beamter und eine Beamtin der Kripo Regensburg schilderten anschließend, dass sie über Hinweise und Zusammenarbeit BKA und LKA auf die IP-Adresse des Angeklagten gekommen seien. Dessen Wohnung im Landkreis Cham sei daraufhin durchsucht worden. Man habe zwei Datenträger und zwei Handys beschlagnahmt, auf denen zahlreiche pornografische Bilder gespeichert waren und entsprechende Chats. Dabei habe man auch die Kinderpornografie gefunden.

In diesem Zusammenhang kam auch zur Sprache, dass der 29-Jährige mit sich selbst als „Dani“ gechattet hatte, was etwas Ratlosigkeit hinterließ. Die Ermittlerin schilderte, dass der Angeklagte sich erst habe äußern wollen, dann nicht, und dann doch eine Klarstellung abgeben habe wollen. Darin habe er aber nur behauptet, dass es auf den Bildern keine Personen unter 18 zu sehen gebe. „Zu den Bildern, die ich ihm vorgehalten habe, hat er sich explizit nicht eingelassen“, so die Kripobeamtin.

„Ich würde sowas nie machen“

Der Anwalt regte die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage ein, was aber die Staatsanwältin vehement ablehnte. Dem schloss sich auch Richter Voit an.

Im Plädoyers räumte die Staatsanwältin ein, dass es nicht nachweisbar sei, dass der Angeklagte die Bilder neben seinen Fake-Accounts auch andere weitergegeben habe. Deswegen sei letztlich nur der Besitz zu bestrafen. Die Darstellung des Angeklagten, er habe die Bilder wohl nie gesehen oder nicht als kinderpornografisch erkannt, wies sie als „Schutzbehauptung“ zurück. Letztlich forderte sie, eine Gesamtstrafe von 160 Tagessätzen zu 50 Euro zu bilden.

Der Anwalt blieb bei der Darstellung, dass Minderjährigkeit durch die dargestellten Szenen nicht nachweisbar sei und sein Mandant keinerlei pädophile Interessen und keine Vorstrafen habe. Mit der Einziehung des I-Phones 12 auf dem sich die Bilder befinden, sei man einverstanden. „Mein Mandant steht auf Pornografie. Das ist nicht strafbar“, so der Anwalt.

Den Fake-Account der 15-Jährigen habe dieser sich aus reiner Neugier zugelegt. 60 Tagessätze seien angemessen. In seinem letzten Wort beteuerte der Angeklagte: „Ich habe keinerlei Interesse an Kinderpornografie. Ich würde sowas nie machen. Ich will selber Kinder. Ich täte sowas nie.“

Bilder schweren Missbrauchs

Amtsrichter Voit verurteilte den 29-Jährigen zu 90 Tagessätzen zu 50 Euro und den Kosten des Verfahrens. Die Version des Angeklagten, was den Umgang mit den Bildern betreffe, bezeichnete er als nicht naheliegend, aber auch nicht widerlegbar. Die Weiterverbreitung sei nicht nachweisbar, der Besitz schon. „Wenn ein Mann als 15-Jährige im Internet auftritt, dann nimmt er zumindest billigend inkauf, dass er mit Kinderpornografie konfrontiert wird.“

Bei zwei der drei Bilder sei deutlich sichtbar, dass es um Minderjährige gehe, so der Richter. Was er erschwerend gewertet habe: „Das sind Bilder von schwerem sexuellem Missbrauch. Sowas ist massiv. Da haben die Opfer ein Leben lang was davon!“ Gegen das Urteil sei innerhalb einer Woche Revision oder Berufung möglich.