Fünf Unfälle in zwei Jahren: Neumarkter rammte mehrfach absichtlich andere Autos

Für die meisten Menschen dürfte ein Verkehrsunfall eine Erfahrung sein, die sie kein zweites Mal machen möchten. Nicht so für einen Mann aus Neumarkt: Innerhalb von zwei Jahren war er in fünf Unfälle verwickelt – und das mit Absicht.
Seine Kollisions-Fahrten in den Jahren 2016 bis 2018 endeten vor dem Neumarkter Amtsgericht, wo sein Anwalt Dzevdet Fetahi die Hintergründe der Aktion schilderte. Der heute 43-Jährige habe sich damals in finanziellen Nöten befunden und nach einem Ausweg gesucht. Seine Lösung war schließlich ebenso ungewöhnlich wie gefährlich: Er provozierte Autounfälle, um dann von der Versicherung Schadensgeld zu kassieren.
Dabei ging er stets nach dem gleichen Schema vor: Er suchte sich besonders unübersichtliche Kreuzungen aus, gab Gas und rammte andere Autos, wobei er darauf setzte, dass die Versicherung beiden Fahrern eine Teilschuld geben würde. Seine Opfer waren dabei völlig willkürlich gewählt: Einmal handelte es sich um eine Mutter mit Kind. „Sie können von Glück sagen, dass niemand verletzt wurde – und das haben sie nur dem Zufall zu verdanken“, sagte Richter Rainer Würth.
Unfall oder Absicht?
Ganze fünf Mal zog der Mann diese Aktion durch. Dreimal zahlten die Versicherungen, wodurch er insgesamt eine Summe von über 20.000 Euro einnahm. Schließlich fiel die ungewöhnliche Häufung der immer gleichen Unfälle den Mitarbeitern der Versicherungen auf und Ermittlungen begannen. Zuerst leugnete der Mann noch, dass es sich bei den Karambolagen um geplante Zusammenstöße gehandelt hatte, doch der wachsende Berg an Beweisen sprach gegen ihn. Diese Woche in Neumarkt klang der Angeklagte dann ganz anders: Auf Anraten seines Anwalts gab er die Taten zu und versicherte, dass er etwas Falsches getan habe, was in Zukunft nie wieder vorkommen würde.
Kriminelle Energie am Werk
Für die Staatsanwaltschaft war klar, dass er dennoch nicht mit einer Geldstrafe davonkommen würde: Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Die Taten seien nicht spontan gewesen, sondern gründlich überlegt und über einen Zeitraum von zwei Jahren wiederholt ausgeführt worden. Auch Richter Würth sah hier eine „enorme Rücksichtslosigkeit und kriminelle Energie“ am Werk, da der Angeklagte in Kauf genommen habe, dass Menschen bei seinen Fahrten verletzt werden.
Knast oder Geldstrafe?
Schließlich lautete das Urteil auf zwei Jahre Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Zudem muss der Täter das erbeutete Geld zurückzahlen und außerdem 3.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation überweisen. Seinen Führerschein durfte er behalten, da der Richter seine Reue als glaubwürdig empfand und seit 2018 keine Unfälle mehr vorgekommen waren. Der Angeklagte und sein Verteidiger akzeptierten dieses Urteil.