Wird eine schlechte Fälschung milder bestraft? – Kurioser Fall vor dem Neumarkter Amtsgericht

Mit gefälschten Geldscheinen versuchte ein Mann in einem Neumarkter Geschäft einzukaufen – und landete schließlich vor dem Richter. Bei der Verhandlung ging es auch um die Frage, ob es bei schlechten Fälschungen eine mildere Strafe gibt.
Vor Gericht gab der inzwischen 29-jährige unumwunden zu, dass er im Sommer 2023 zwei gefälschte Geldscheine von Bekannten bekommen hatte: Einen 50 und einen 20 Euro-Schein. Mit diesen ging er einige Zeit später in ein Modegeschäft im Neuen Markt. Er suchte sich Herrenkleidung im Wert von 62 Euro aus und versuchte, diese an der Kasse mit den beiden Scheinen zu bezahlen.
Die Verkäuferin legte das Geld zur Überprüfung in eine spezielle Maschine: „Das machen wir immer bei allen größeren Scheinen“, sagte sie als Zeugin vor Gericht. Als die Maschine zwei mal rotes Licht zeigte – und damit eine Fälschung meldete – rief die Verkäuferin eine Kollegin zu Hilfe. Beide untersuchten den Schein und stellten fest, dass er sich im direkten Vergleich mit echten Fünfzigern anders anfühlte. Als sie den Mann darauf ansprachen verlies dieser den Laden. Die Polizei konnte ihn aber anhand von Aufnahmen der Überwachungskameras identifizieren.
Fälschung leicht zu erkennen
Vor Gericht gestand der Mann die Tat und gab auch an, dass er gewusst hatte, dass die Scheine gefälscht waren, was sein Verteidiger Thomas Lößel als besonders wichtig erachtete: „Er hätte ja auch so tun können, als hätte er von den Fälschungen nichts gewusst.“ Für Lößel handelte es sich bei der Tat um einen minderschweren Fall, da es nur um eine relative kleine Summe ging – und die Scheine zudem nicht gut gefälscht waren: „Nicht mal eine gerade Schrift haben die hinbekommen, das ist doch einfach dilettantisch“, so Lößel. Zudem sei am Ende niemand ein Schaden entstanden: Die Ware und das Falschgeld blieben bei der Flucht des Mannes im Laden liegen.
Geständnis rettet Angeklagten
Die Staatsanwaltschaft konnte dem Argument mit der schlechten Fälschung nicht folgen, schließlich sei der Unterschied den Verkäuferinnen erst bei genauer Untersuchung aufgefallen. Sie plädierte auf eine Strafe von 5400 Euro. Richter Rainer Würth verurteilte den Mann schließlich zu 4500 Euro Strafe, wobei er vor allem das Geständnis positiv bewertete. „Der Einkauf hat sich letztlich nicht rentiert“, sagte er.