Verwalterin in Insolvenz: Regensburger Immobilien-Besitzer müssen um Rücklagen fürchten

Von Christian Eckl · 29. November 2024 um 17:12

Bis zu 10.000 Euro Schaden pro Wohneinheit könnten auf Regensburger Immobilienbesitzer zukommen, nachdem eine Hausverwalterin Rücklagen in Höhe von 1,3 Millionen Euro veruntreut haben soll. Der Betrug fiel nur durch Zufall auf.

Eine 48-jährige Hausverwalterin aus Regensburg soll Rücklagen in Höhe von 1,3 Millionen Euro veruntreut haben. Die Frau, die kurzzeitig auch in Untersuchungshaft saß, hat ein Geständnis abgelegt. Jetzt hat die zugehörige GmbH einen Insolvenzantrag gestellt. Die geprellten Immobilienbesitzer gehen davon aus, dass sich der Schaden pro Wohneinheit zwischen 5000 und 10 000 Euro bewegt. Die Gelder sind wohl ins Ausland geflossen. Jetzt hat ein Insolvenzverwalter übernommen.

Das Amtsgericht Regensburg führt das Verfahren unter dem Aktenzeichen 2 IN 474/24. Als Insolvenzverwalter wurde der Regensburger Rechtsanwalt Markus Scheffler bestellt. Dieser verweist im Gespräch mit der Mediengruppe Bayern darauf, dass das Verfahren nichtöffentlich ist. Nur die in der Insolvenzordnung aufgeführten Parteien hätten Informationsrechte, die sie gegenüber dem Insolvenzgericht, insbesondere aber gegenüber dem Insolvenzverwalter einfordern könnten.

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Die Beschuldigte, die den Insolvenzantrag für die von ihr geführte GmbH gestellt hat, war in mindestens zehn großen Wohnanlagen im wohlhabenden Regensburger Stadtwesten sowie im Landkreis Regensburg als Verwalterin tätig. Eigentümergemeinschaften bilden Rücklagen, damit im Falle von großen Instandhaltungsmaßnahmen Mittel zur Verfügung stehen. Dass insgesamt eine Summe von 1,3 Millionen Euro verschwunden sein soll, fiel durch Zufall auf. Einer der Eigentümer, der selbst bei einem Kreditinstitut arbeitet, schlug vor, die Rücklagen seiner Wohnanlage auf ein Tagesgeldkonto zur besseren Verzinsung zu transferieren. Dabei tauchten offenbar gefälschte Kontoauszüge auf.

Eigentümer der Wohnungen, die nun Geschädigte sind, hatten in der Vergangenheit geklagt, dass sie von den Ermittlungsbehörden keine Informationen erhalten.

Insolvenzverwalter Scheffler sagte, dass jedes Insolvenzverfahren mit der Gefahr einhergeht, dass Verbindlichkeiten nicht „vollständig zurückgeführt werden können“. Die Wohnungseigentümer sind nun Gläubiger der GmbH. „Es ist gesetzlich geregelte Aufgabe des Insolvenzverwalters, die bestmögliche Gläubigerbefriedigung herzustellen“, teilte Scheffler mit.

Gläubiger können Forderungen geltend machen

Er wies auch darauf hin, dass vom Amtsgericht eine Frist bis 15. Januar angesetzt wurde. In dieser können Gläubiger ihre Forderungen geltend machen. Bekannte Gläubiger würden in den kommenden Tagen ohnehin ein Schreiben erhalten. Der Anwalt wies aber auch darauf hin, dass es in solchen Fällen weder eine Art von Schutzschirm für veruntreute Rücklagen gibt und strafrechtliche Ermittlungen unabhängig vom Insolvenzverfahren ablaufen.

Der Strafverteidiger der Hausverwalterin, Rechtsanwalt Michael Haizmann, sagte zur Mediengruppe Bayern, seine Mandantin würde alles ihr mögliche unternehmen, um die Gelder aus dem Ausland zurückzubekommen. Sie setze dabei aber auch auf die Ermittlungsbehörden, „die andere Möglichkeiten im Hinblick auf einen Zugriff auf Konten im Ausland haben“, so Haizmann.