Bergs Bürgermeister macht mit Antrag auf Tempo 30 Druck beim Neumarkter Landrat

Von Wolfgang Endlein · 22. November 2024 um 05:00

Eine Mehrheit der Berger (Landkreis Neumarkt) hat in einem Bürgerentscheid die Ortsumgehung abgelehnt. Der Verkehr belastet die Anwohner der Ortsdurchfahrt aber nach wie vor stark. Eine Lösung muss her, fordert Bürgermeister Peter Bergler, der mit harschen Worten und einem Plan in die Offensive geht. Letzterer hat aber einige Haken.

„Es ist unverständlich, dass der Freistaat uns mit diesem Verkehrschaos allein lässt“, sagt Bergler, auf dem mehr denn denn je ein hoher Erwartungsdruck lastet. Nach dem Bürgerentscheid hat das Staatliche Bauamt die Planungen für die Umgehung eingestellt.

Andere Maßnahmen, die den Verkehrsdruck in Berg reduzieren, sind laut Bergler aktuell nicht vom Freistaat zu erwarten. Das Verkehrsministerium hat den Ball zurück an die Gemeinde gespielt. Bergler wiederum passt ihn hart in Richtung Landratsamt.

Der Bürgermeister will das Ttempo in den Ortsdurchfahrten von Berg und Oberölsbach auf 30 km/h drosseln. Bislang gibt es nur einen Abschnitt in der Nähe der Berger Schule, auf dem zu bestimmten Zeiten Tempo 30 gilt. Mit dem Antrag, dies auf einen weiteren Bereich nahe eines Kindergartens auszuweiten, war Berg in der Vergangenheit bei der zuständigen Verkehrsbehörde am Landratsamt gescheitert.

Neue StVO gilt seit 11. Oktober

Die Voraussetzungen haben sich seither geändert. Darauf setzt Bergler seine Hoffnung. Seit 11. Oktober ist die novellierte Straßen-Verkehrsordnung (StVO) in Kraft. Die Maxime, dass der Verkehr fließen muss, war bislang dominant. Mit der Novelle wird dies etwas aufgeweicht und Punkten wie Umwelt, Klima und Gesundheit mehr Gewicht gegeben.

Kommunen erhalten mehr Freiheiten, Tempo 30 anzuordnen. Auch an überörtlich bedeutsamen Staatsstraßen, wie es die Ortsdurchfahrt von Berg ist, kann die Geschwindigkeit auf 30 Kilometer die Stunde beschränkt werden.

Dafür müssen Voraussetzungen gegeben sein, die zum Beispiel mit dem Schutz von besonders gefährdeten Menschengruppen wie Kindern, Alten und Kranken zu tun haben. So steht nun in der StVO der Punkt der „hochfrequentierten Schulwege“.

Wird Tempo 30 in Berg die zahl der Fahrzeuge reduzieren?

Doch das weist auch auf ein Problem hin. Wann ist beispielsweise ein Schulweg hochfrequentiert? Zu Gesetzen und Verordnungen gibt es Richtlinien. Sie sind eine Richtschnur für Verwaltungen, wie sie die Gesetze auszuführen haben. Eine solche Richtlinie fehlt aber noch. Sie sei vom Bundesverkehrsministerium für das Frühjahr versprochen worden, heißt es aus dem Landratsamt.

Den Antrag auf Tempo 30, den Bergler inzwischen an Landrat Willibald Gailler übergeben hat, wird man dennoch bearbeiten müssen. Und Bergs Rathauschef macht Druck: „Wir erwarten, dass der Landrat die Interessen unserer Bürger vertritt und die notwendigen Maßnahmen unverzüglich in die Wege leitet“.

Mit 30 statt 50 Stundenkilometern fahrende Autos bedeuten für Bergler mehr Sicherheit und weniger Lärm. Eine Umgehung hätte allerdings die Zahl der Fahrzeuge in Berg reduzieren sollen. Ob das mit einem schärferen Tempolimit auch gelingt? „Ich glaube nicht, dass sich dadurch viele Fahrer abhalten lassen, durch Berg zu fahren“, sagt Bergler.

Was kann dann des Bürgermeisters Meinung nach eine Lösung mit Wirkung sein? Es ist eine Idee, die es schon länger gibt: Eine Straße, die die B299 nördlich von Neumarkt direkt mit der Autobahnanschlussstelle verbindet. In Plänen des Staatlichen Bauamts verläuft diese gedachte Straße von der B299 westlich des Blomenhofer Kreisverkehrs im Norden vorbei am Gewerbegebiet am Blomenhof in Richtung Autobahn. Damit soll der Umweg über den Berliner Ring weggenommen werden.

Chancen auf eine Spange nördlich von Neumarkt zur Autobahn sind gering

Allerdings sprach sich der Berger Gemeinderat schon in den 1990er Jahren gegen eine solche Lösung aus. 2021 stellten die Planer des Straßenbauamts zudem fest, dass eine Spange die Ortsdurchfahrt von Berg weniger effektiv entlaste als eine Umgehung. Letztere gibt es nun aber nicht mehr. Die Chancen einer Spange sind dennoch sehr gering.

Zum einen hat nämlich das Staatliche Bauamt weitere Nachteile einer solchen Lösung festgestellt. Der Aufwand wäre enorm hoch, erklärten die Fachleute. Vor allem aber erwarteten sie erhebliche Probleme beim Naturschutz, weswegen sie die Planung nicht weiterverfolgten.

Die Chancen einer Spange reduziert zum anderen, dass auch die Stadt Neumarkt mitspielen müsste. Deren Gebiet wäre betroffen. In Neumarkt dürfte man davon nicht groß begeistert sein. Das deutet schon die zurückhaltende Reaktion von Oberbürgermeister Markus Ochsenkühn (CSU) an: Es gebe andere, wichtigere Themen für Neumarkt.

Herausforderung: Den Verkehr reduzieren, ohne neue Straßen zu bauen

Eines dieser wichtigen Themen wird der Stadtrat demnächst stoppen: der Ausbau der B299. Denkt man sich die abgelehnte Umgehung von Berg hinzu, ist die politische Zurückhaltung nicht verwunderlich. Neue Straßen zu bauen, ist vielen Menschen nur noch schwer vermittelbar.

Die Herausforderung für Bergler und Berg dürfte daher lauten: Den Verkehr reduzieren, ohne neue Straßen zu bauen. Der Rathauschef wird sich wohl doch darauf beschränken müssen, die neuen Möglichkeiten der StVO auszuloten. Neben Tempo 30 auf der gesamten Ortsdurchfahrt von Berg will er dort auch eine Sonderfahrspur für Radfahrer.

Bergler weiß selbst, dass die Ortsdurchfahrt mit ihren zwei Fahrspuren und den Gehsteigen keinen zusätzlichen Raum für einen solchen Radfahrstreifen hergibt. Der Autoverkehr müsste Platz abgeben. Für manchen Autofahrer hätte es sicherlich abschreckende Wirkung, auf der ganzen Durchfahrt von Berg hinter Radfahrern herfahren zu müssen.

Lärm liegt in Berg teils über Grenzwerten

Neben dem StVO-Ansatz hat Bergler noch einen weiteren Hebel für Tempo 30. „Die aktuellen Lärmemissionen überschreiten bereits in mehreren Bereichen die zulässigen Grenzwerte“, sagt er. Lärmkarten des Landesamts für Umwelt aus dem Jahr 2022 und frühere Berechnungen des Staatlichen Bauamts bestätigen das.

Aber: An bestehenden Straßen leitet sich daraus kein Anrecht darauf ab, dass die Behörden die erlaubte Geschwindigkeit reduzieren. Sie können stattdessen auch andere Maßnahmen ergreifen. Bergler hat den Punkt Lärmbelastung dennoch in seinen Antrag an das Landratsamt aufgenommen.

Inwieweit sich dabei der Lärmaktionsplan auswirkt, den der Freistaat im Juli 2024 für ganz Bayern veröffentlichte, muss sich noch zeigen. Für das Landratsamt ist das Werk noch Neuland. Der Lärmaktionsplan hält interessante Daten parat. Er schätzt unter anderem in Gemeinden die Zahl der Menschen, die durch Lärm stark belästigt werden oder unter starker Schlafstörung leiden. Berg hat hier deutlich höhere Werte (581 bzw. 161) als alle anderen Gemeinden im Landkreis.