Werftstraße in Regensburg: Anwohner ist wegen neuer Parkregelung sauer

Von Jürgen Scharf · 14. November 2024 um 05:00

Vor einem Monat hatte die Stadt für die frei benutzbaren Flächen in der Werftstraße eine Parkscheinpflicht eingeführt. Damit soll nach Angaben der Kommune insbesondere dem zuletzt grassierenden Dauerparken ein Riegel vorgeschoben werden. Die Reaktionen dazu sind unterschiedlich.

Ferdinand Fuchs besucht regelmäßig die Regensburger Innenstadt. Geparkt hat er dabei „eigentlich immer“, wie er erzählt, in der Werftstraße. Das sei kostenlos gewesen und er habe auch immer einen freien Platz gefunden. Dass nun Gebühren verlangt werden, stört ihn. Und auch Anwohner kritisieren das neue System. Die Stadt wird an diesem aber festhalten, wie sie mitteilt.

Vor einem Monat hatte die Stadt für die frei benutzbaren Flächen in der Werftstraße eine Parkscheinpflicht eingeführt. Damit soll nach Angaben der Kommune insbesondere dem zuletzt grassierenden Dauerparken ein Riegel vorgeschoben werden. Für die Anwohner gibt es weiter eigene Parkplätze.

Zu Stoßzeiten ausgelastet

Einige Autofahrer sagten der Mittelbayerischen, dass sie die neue Regelung gut finden. Sylvia Tuerk war nach eigener Aussage positiv überrascht, welche starken Auswirkungen die Änderung hatte. Nun habe sie sofort einen Parkplatz gefunden. Und die zwei Euro, die das Ticket kostet, seien in Ordnung, findet sie: Mit dem Bus zu fahren hätte sogar noch etwas mehr gekostet, rechnet sie vor. Doch längst nicht alle denken so. Dominik Maier etwa ist wegen der neuen Regelung sehr verärgert, wie er sagt. Dass der Großteil der Parkplätze in der Werftstraße nun gebührenpflichtig sei, habe die Folge, dass die Bewohnerparkplätze überlastet seien. Er wohne seit April vergangenen Jahres in dem Viertel und habe in dieser Zeit nie ein Problem gehabt, einen Parkplatz zu finden. Nun seien die Bewohnerstellplätze zu den Stoßzeiten aber voll ausgelastet. Er vermutet zudem, dass es nach wie vor Dauerparker gibt – und zwar welche mit Anwohnerausweis. Dagegen werde aber offenbar nicht vorgegangen, glaubt Maier.

Er hat sich nach eigener Aussage bereits an die Stadt gewandt und dort etliche Vorschläge, wie die Situation aus seiner Sicht verbessert werden könnte, gemacht. So sollten Bewohner seiner Meinung nach am Besten auch die anderen Parkplätze kostenlos benutzen können: „Das wäre die einfachste und effizienteste Lösung.“ Andernfalls könnte zumindest das Zeitfenster der Gebührenpflicht verkleinert werden und etwa bereits um 16 Uhr enden, schlägt Maier vor. Es sollte alternativ aber auch darüber nachgedacht werden, einfach wieder die alte Regelung zu aktivieren, „welche aus meiner Sicht zu keinerlei Problemen geführt hat“.

Ferdinand Fuchs, der in die Innenstadt einpendelt, erzählt, dass er die alte Regelung „sehr schön“ fand: „Jetzt sind es schnell zwei, drei Euro, die an Parkgebühr zusammen kommen.“ Unter dem neuen System werden seiner Meinung nach beispielsweise auch die Beschicker des Wochenmarkts beim Museum leiden, „weil die Kundschaft wohl geringer wird, wenn Parkplätze etwas kosten“. Fuchs findet, dass es „doch auch eine Regelung mit Parkscheibe getan hätte“.

Mehr Anwohnerparkplätze

Die Stadt teilt auf Anfrage mit, dass es früher 115 Bewohnerparkplätze gab, für die von 170 Personen Ausweise beantragt worden waren. Nun seien es 190 Bewohnerparkplätze, für die an 290 Personen Ausweise ausgegeben wurden. In der Werftstraße gibt es nun zudem 80 gebührenpflichtige Kurzzeitparkplätze. An den Uhrzeiten – frei geparkt werden darf werktags von 19 Uhr abends bis 9 Uhr morgens – hält die Stadt fest, wie sie mitteilt: „Es wird erwartet, dass sich auch zu den Abendstunden ein Kurzzeitparkbedarf ergibt. Das bewährte Ende der Kurzzeitregelung für ein zentrumsnahes Parken bleibt deshalb unverändert bei 19 Uhr.“

Auch eine Ausweitung der Möglichkeiten für Besitzer von Anwohnerparkausweisen stehe nicht zur Debatte: „Bei den Bewohnern gibt es keine Nachfrage nach einem kostenfreien Kurzzeitparken von drei Stunden“, sagt die Stadt dazu.

Nur eine Parkscheibe reicht nicht – dann gibt es einen Strafzettel der Stadt.