Wunsch nach schnellem Geld führte 19-jährigen „Autohändler“ auf Anklagebank in Cham

Von Mittelbayerische Zeitung · 2. November 2024 um 05:00

Gleich nach dem Abitur wollte sich ein heute 19-Jähriger Auszubildender ein finanzielles Polster zulegen – für Urlaub, Auto, eigenes Haus – und meldete nach seinem 18. Geburtstag einen Gebrauchtwagenhandel an.

Als Lieferanten der Kraftfahrzeuge hatte er im Internet eine polnische Firma gefunden, die Reimporte aus Frankreich zu relativ günstigen Preisen anbot. Diese Autos hat der 19-Jährige weiterverkauft. Pech für die Kunden und ihn: Einige Fahrzeuge waren nur äußerlich tadellos. Bei mindestens zwei Autos stimmte die Laufleistung des Motors nicht mit der Tacho-Kilometeranzeige überein und bald tauchten technische Mängel auf.

Deswegen saß der junge Autohändler, der im April dieses Jahres sein Gewerbe wieder abgemeldet hat, nun vor Richter Dr. Thomas Strauß wegen Betrugs.

Der junge Mann sah seine Blauäugigkeit und sein unzureichendes wirtschaftliches und rechtliches Wissen ein. Deswegen kam er aus der Geschichte noch mit einem blauen Auge davon, denn das Verfahren wurde mit Zustimmung aller Parteien mit der Auflage einer Geldbuße eingestellt. Zumal zivilrechtliche Folgen seitens der geprellten Kunden auch noch auf den jungen Mann, der sich nun zum Kfz-Mechatroniker ausbilden lässt, zukommen können.

Kfz-Handel mit 18 Jahren

Er hatte sich das alles so schön ausgedacht: Im April letzten Jahres meldete er seinen Kfz-Handel an, fuhr extra an die polnische Grenze, um sich bei dem anvisierten Lieferanten der Fahrzeuge persönlich umzusehen und zu schauen, wie so was abläuft, und bestellte einen Wagen. Der wurde auch prompt geliefert. Er verkaufte ihn weiter an einen Kunden. Dessen Sohn stellte schon bald fest, dass die Bremsen immer mehr nachlassen. In einer Fachwerkstatt wurde festgestellt, dass die auf dem Tacho angezeigte Kilometerzahl nicht mit dem Bremsenverschleiß übereinstimmen konnte. Es gab auch weitere Ungereimtheiten.

Ein Laie erkenne diese Veränderungen am Originalfahrzeug wahrscheinlich nicht, erklärte der Fachmann als Zeuge. Daher könne es schon sein, dass der Angeklagte die Manipulationen selber gar nicht entdeckt hat. Richter Dr. Strauß wunderte sich, warum der Neu-Autohändler keinen Kaufvertrag mit der Versicherung des korrekten Zustandes des Fahrzeugs vorweisen konnte, mit dem er den Lieferanten hätte regresspflichtig machen können. Er habe die Rechnung, die auf Polnisch ausgestellt war, und von der er außer dem Datum nur wenig entziffern konnte, als diesen Vertrag angesehen, sagte der Angeklagte. Die meiste Korrespondenz sei über WhatsApp oder E-Mails gelaufen. Darüber habe er aber keine Belege mehr.

Wenig Ahnung vom Geschäft

Eine derartige Geschäftsführung konnte der Richter nicht verstehen, sah sie aber als Zeichen dafür, dass der junge Mann wenig Ahnung von den Grundlagen geschäftlicher Beziehungen hatte. So regte Strauß die Einstellung des Verfahrens an. Der junge Autohändler sei offenbar selber hereingelegt worden war. Für einen Betrug sah Strauß keine Anhaltspunkte, auch wenn der junge Mann mindestens einem weiteren Kunden ein manipuliertes Fahrzeug verkauft hatte. Das war nach der Einschätzung des Kfz-Mechanikers „aus mehreren Unfallautos zusammengebaut“ und hatte mit dem Originalfahrzeug nur noch wenig gemein. Richter Dr. Strauß war überrascht, dass der Angeklagte es nicht seltsam fand, dass die polnische Firma ihre Fahrzeuge nicht direkt verkauft, sondern sie über kleine Händler an den Mann bringt.

Nachdem die Staatsanwältin sich rückversichert hatte, dass sie der Verfahrenseinstellung zustimmen kann, erging der Beschluss. Der Angeklagte müsse rund drei Monatsgehälter seines Azubi-Einkommens, also 3000 Euro, an die Staatskasse zahlen.