Baurecht für die Sallerner Regenbrücke: Hängepartie in letzter Instanz beendet

Von Jonas Raab · 25. Oktober 2024 um 12:45

„Gegen den Bau der Sallerner Regenbrücke bestehen keine rechtlichen Hindernisse mehr“ – das teilt die Regierung der Oberpfalz zum umstrittenen Großprojekt im Regensburger Stadtnorden mit.

Ende Oktober habe das Bundesverwaltungsgericht (BVG) die Beschwerden von zwei Klägern gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zurückgewiesen, heißt es in der Mittelung. „Mit der Entscheidung der letzten Instanz herrscht ab sofort Baurecht für das Bauvorhaben Bundesstraße 15/16, Ausbau der Nordgaustraße mit Neubau der Sallerner Regenbrücke und Umbau des Lappersdorfer Kreisels.“

Anfang des Jahres hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung der Oberpfalz aus dem Jahr 2014 sowie dessen Ergänzungsbeschluss vom April 2022 abgewiesen und Revision nicht zugelassen. Die Klägeranwälte legten daraufhin Beschwerde beim BVG in Leipzig ein.