Dächer in der Neustädter Altstadt füllen sich langsam

Unlängst wurden in der Nachbarstadt Abensberg erstmals rote Photovoltaikmodule auf einem Gebäude in der historischen Altstadt montiert, die nicht so auffällig sind als herkömmliche. Um die Energiewende zu schaffen, ist es auch in Neustadt a. d. Donau notwendig, so viele Dächer wie möglich auszustatten.
In Altstädten wie der in Neustadt a. d. Donau geht das aber nicht so ohne Weiteres. „Die Innenstadt von Neustadt an der Donau ist ein Ensemblebereich, weswegen für die Anbringung von Photovoltaikanlagen auf Dächern ein Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis zu stellen ist“, heißt es in einer schriftlichen Antwort aus dem Rathaus auf eine entsprechende Anfrage. Oftmals gibt es für herkömmliche Module eher eine Absage. Kommune gehen zudem von sich aus eher vorsichtig mit dem Thema um.
In Neustadt an der Donau sind laut Mitteilung der Stadt mittlerweile sechs Anträge für Gebäude in der Altstadt eingegangen. Seitens der Kommune unterstütze man das auch. Allerdings handle es sich jeweils um Einzelfälle, so dass eine pauschale Einschätzung schwierig sei. Es gebe auch bereits Bescheide der Unteren Denkmalschutzbehörde, in denen die denkmalrechtliche Erlaubnis mit gewissen Auflagen erteilt wurde. Diese würden sich aber eben von Fall zu Fall unterscheiden, so dass man dazu keine Auskunft gibt.
Noch keine eigenen Regeln
Kommunale Regeln zu diesem Thema gebe es bisher noch keine. Zu rechnen sei, dass laut Denkmalschutz bei einsehbaren Bereichen Module wie im Abensberger Fall verwendet werden müssen, die wie berichtet mehr Geld kosten als herkömmliche. Eine finanzielle Förderung der Kommune gebe es momentan noch keine.
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Bei den Nachbarn in Abensberg ist man da schon einen Schritt weiter. So wurde dort im vergangenem Herbst in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege ein Pilotprojekt aufgelegt. Der „Denkmal-Solar-Fonds“ will denkmalverträgliche PV-Anlagen fördern. Im Fonds sind 100.000 Euro, davon kommen 80 Prozent aus Mitteln des Bayerischen Landesamtes, 20 Prozent steuert die Stadt Abensberg bei. Gefördert wird der Mehraufwand, den Immobilieneigentümer haben, weil sie denkmalverträgliche PV-Anlagen installieren wollen.
Farbe und Geometrie
Ausschlaggebend für die Förderfähigkeit sind wie berichtet die Farbe und Geometrie der Dachinstallation. Die Anordnung der Module muss vorab projektiert und entsprechend genehmigt werden. Die Anlage muss zudem die baurechtlichen und denkmalschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen und insoweit mit den Fachstellen abgestimmt sein. Das Ganze soll bis Ende 2025 so laufen, dann will sich der Stadtrat wieder mit dem Thema befassen. Mittlerweile sind auf Objekten in der Osterriedergasse und am Regensburger Tor erste rote Module installiert worden. Davor hatte es in der Nachbarstadt immer wieder politische Debatten zu diesem Thema gegeben. Von politischen Anträgen in Neustadt a. d. Donau zu diesem Thema ist bis dato nichts bekannt.
Vorgaben vom Denkmalschutz
Solaranlagen sind an Dach- oder Wandflächen anzubringen, die vom öffentlichen Raum aus nicht einsehbar sind und das Baudenkmal nicht beeinträchtigen. Bei nur teilweise vom öffentlichen Raum aus einsehbaren, untergeordneten Dachflächen oder Nebengebäuden kann eine ruhig gestaltete, einheitlich dunkle (schwarz bzw. anthrazitfarben ohne sichtbare Binnenstruktur) oder gegebenenfalls farblich der Umgebung angepasste Anlage flächig aufgesetzt, der Dachneigung folgend, ein Kompromiss sein.
Die Solaranlage wird in einer Weise gestaltet, dass sie sich harmonisch in das Gesamterscheinungsbild des Baudenkmals oder Ensemblebaus integriert und sich bestmöglich in Farbigkeit, Oberflächencharakteristik, flächiger Aufsetzung, der Dachneigung folgend, bzw. bei Neueindeckungen Flächenbündigkeit und/oder Deckungsweise anpasst. Diese Zusammenstellung stammt aus dem Landesamt für Denkmalpflege