Neustädter Räte wollen mehr Geld aus der Grundsteuer

Der Neustädter Stadtrat hat jetzt neue Eckpunkte für die Grundsteuer beschlossen, damit ab 2025 mehr Geld in den Stadtsäckel fließt Dazu kommen neue Gesetzte – all das wirkt sich für die einzelnen Immobilieneigentümer höchst unterschiedlich aus.
Mit 14:8 Stimmen hat das Gremium in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer auf 260 Punkte festzulegen, der bisher bei 350 stand. Was auf den ersten Blick wie eine deutliche Entlastung daherkommt, bedeutet laut Stadtkämmerer Markus Englert unter dem Strich aber, dass die Kommune kommendes Jahr mit rund 300 000 Euro mehr an Grundsteuern rechnet als noch 2024. Er geht konkret von 2,3 Millionen statt zwei Millionen Euro aus.
Hintergrund ist, dass nach einer Grundgesetzänderung die Berechnungsgrundlagen, nach denen Grundstücke für die Besteuerung bewertet werden, ganz andere sind als zuvor. Bürgermeister Thomas Memmel (CSU) berichtete in der Sitzung, dass sich die neuen gesetzlichen Regelungen höchst unterschiedlich auf einzelne Bürgerinnen und Bürger auswirken.
Es gebe Fälle, bei denen sich die Steuerlast um 80 Prozent vermindere, in anderen würde sie sich mehr als verdoppeln. Letzteres betreffe in erster Linie bebaute landwirtschaftliche Grundstücke.
Inflation und höhere Tarife
Englert warb vor dem Gremium für die Entscheidung, die Einnahmen steigen zu lassen. Immerhin habe es zuletzt 2006 eine Anhebung der Summen gegeben. Allein schon die seither ins Land gezogene Inflationsrate von 24 Prozent und massive Tariferhöhungen würden den Schritt notwendig machen. Memmel betonte: „Es ist ein Vorschlag der Vernunft, der Rücksicht nimmt auf die Preisentwicklung und die Belange der Bürger.“
Mit dieser Meinung fanden sie im Gremium aber nicht nur Mitstreiter. „Wollen wir das dem Bürger zumuten?“, fragte etwa Bernhard Rieger (SPD). Er zweifelte an, dass die Kommune auf diese Mehreinnahmen angewiesen ist. „Wir haben gegenüber den Haushaltsansätzen regelmäßig ein Rechnungsergebnis erwirtschaftet, dass um Millionen hinter den Planungen zurückgeblieben ist.“ So seien etwa 2023 rund zehn Millionen aus dem Vermögenshaushalt nicht umgesetzt worden.
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Auch dieses Jahr werde das so aussehen – Rieger zählte auf: „Es gibt keinen Kindergarten in Irnsing, in Schwaig kein Feuerwehrgebäude und in Hienheim kein Rückhaltebecken für Starkregen.“ Das bedeute, die Erhöhung der Grundsteuern werde der Rücklage zugeführt. „Das muss nicht sein“, bilanzierte er. Ähnlich meldete sich Eduard Albrecht (SPD) zu Wort.
Neue Aufgaben kommen
Memmel antwortete, dass die Aufgaben in den kommenden Jahren sicherlich nicht weniger würden. Und der Vorschlag bleibe allein schon hinter der Preiserhöhung zurück. Auch in den Augen von Anton Stadler (CSU) ist die Steigerung darstellbar. In Riegers Augen sind jedoch auch die Tariferhöhungen der jüngeren Vergangenheit kein Rechtfertigungsgrund. Sie würden allein schon durch den gestiegenen Anteil Neustadts an der Einkommenssteuer gedeckt.
Memmel wie Rieger wiesen darauf hin, dass es eine Vorgabe des Gesetzgebers gewesen sei, die reformierte Grundsteuer müsse aufkommensneutral zu sein. Das bedeute laut Rieger, die Einnahmen dürften nicht höher sein als sie es zuvor waren. Memmel betonte aber, dass es immer noch Sache der Kommunen sei, über die Höhe dieser Steuern zu entscheiden. Wie viel Geld 2025 über die Grundsteuer aber tatsächlich die städtischen Konten erreicht, steht laut Englert noch nicht bis zum letzten Cent fest. Noch bestehe ein hoher Unsicherheitsfaktor. Er sprach von noch ausstehenden und fehlerhaften Daten sowie von beim Finanzamt vorliegenden Einsprüchen.
Er schlug vor, im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2027 die Hebesätze erneut zu überprüfen und dann eventuell nachzujustieren. Alois Schweiger (Landliste) will dagegen nicht so lange warten und forderte das Gremium auf, dies bereits im kommenden Jahr zu tun.
Das Bundesverfassungsgericht hat nach den Worten des Neustädter Stadtkämmerers Markus Englert im April 2018 entschieden, dass die Grundsteuer wegen veralteter Einheitswerte nicht mehr verfassungsgemäß ist.
Die gesetzliche Grundlage
Bundesrat und Bundestag haben daher im November 2019 ein Gesetz zur Grundsteuerreform beschlossen. Möglich ist seither auch, dass einzelne Bundesländer eigene Regelungen erlassen. Der Freistaat hat davon Gebrauch gemacht und einen rein flächenmäßigen Ansatz für die Bemessung der Grundsteuer gewählt. Aus den Reihen der Neustädter Stadträte gab es dazu während ihrer Sitzung durchaus Kritik. Denn so sei ein Grundstück etwa in einer hochpreisigen Gegend in München genau so bewertet worden wie eines in Neustadt a. d. Donau.
Vor der Gesetzesänderung wurden Bemessungsgrundlagen verwendet, die teilweise in den 30er-Jahren des vorigen Jahrhunderts festgelegt wurden. Bürgermeister Thomas Memmel berichtete in der Sitzung, dass die Grundgesetzväter eigentlich angeregt hatten, dass die Grundlagen regelmäßig geprüft werden sollten. Einige Räte kritisierten, dass dies nie geschah.