Opfer abgeschoben, Zeuge untergetaucht: Viele Fragezeichen bei Messer-Prozess gegen Tunesier (36)

Von Philip Hell · 10. Oktober 2024 um 10:00

Ging es ihm um ein Uralt-Handy mit gesprungenem Display? Seit Mittwoch sitzt ein Tunesier vor dem Landgericht, weil er einen Landsmann angegriffen und beraubt haben soll. Dabei drohte er ihn mit dem Tod. Das Problem: Das mutmaßliche Opfer ist vor wenigen Tagen abgeschoben worden – und ein Zeuge ist untergetaucht.

Im vergangenen Mai soll der 36-jährige Tunesier seinen Zimmernachbarn im Asylheim angegriffen haben. Zunächst habe er ihn geschlagen, später auf dem Brustkorb seines Opfers gekniet, so die Anklage. Zugleich habe er ihn gewürgt. Er wolle ihn umbringen, sagte der Tunesier seinem Landsmann. Dabei hielt er ihm ein Messer an den Hals und direkt vor das Auge. Der Angegriffene konnte sich nur noch durch einen Sprung aus dem Fenster retten. Zudem soll der 36-Jährige das Handy des Opfers im Wert von 20 Euro an sich genommen haben, so zumindest die Anklageschrift.

Widersprüche in Aussage?

Das Gericht hatte freilich auch das Opfer für den ersten Verhandlungstag geladen. Das Problem: Der Mann befindet sich nicht mehr im Land, wie der Vorsitzende Richter Dr. Guth zum Auftakt mitteilte. Der Mann sei am 2. Oktober abgeschoben worden. An diesem Tag hob ein Flieger mit 24 Tunesiern in Richtung Nordafrika ab. Darunter auch 18 abgelehnte Asylbewerber aus Regensburg. Das Opfer des laufenden Prozesses war allem Anschein nach darunter. Auch ein weiterer Zeuge, der am Mittwoch aussagen hätte sollen, kam nicht. Er ist seit Ende August untergetaucht.

Die Prozessbeteiligten einigten sich am ersten Tag des Verfahrens darauf, die Aussage der beiden Männer bei der Polizei im sogenannten Selbstleseverfahren einzuführen. Dem Vernehmen nach ergeben sich in diesen Aussagen gewisse Widersprüche.

Der Prozess wurde kurz nach Beginn bereits wieder unterbrochen. Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidiger Maximilian Keser zogen sich zu einem Rechtsgespräch zurück. Dabei wurde unter anderem die Frage diskutiert, ob es sich bei der Tat tatsächlich um einen schweren Raub handelt. So lautet nämlich die Anklage. Der Angeklagte bestreitet nämlich, das Handy gestohlen zu haben. Diese Frage kann durchaus entscheidend werden: Im schlimmsten Fall droht bei einem schweren Raub eine Haftstrafe über fünf Jahre. Der Angeklagte räumte über Verteidiger Keser die Vorwürfe der Anklage ein, nur den Handyraub stritt er ab.

Täter stand vor Ausweisung

Am Mittwoch wurden auch Bilder vom Telefon, das mutmaßlich geraubt wurde, gezeigt. Dabei wurde deutlich, dass dessen Wert 20 Euro beileibe nicht übersteigt: Es handelt sich um ein sehr altes Modell mit einem gesprungenen Display. Zudem wurden Fotos der Verletzungen des Opfers gezeigt. Die Würgemale am Hals waren dabei sehr gut zu sehen.

Eine Kriminalpolizistin berichtete davon, dass ein Zeuge der Tat ihr gegenüber davon sprach, dass sich der Angeklagte und das Opfer häufiger stritten. Dabei sei es unter anderem um ein Zwei-Euro-Stück gegangen. Näher habe er das nicht ausführen wollen.

Richter Dr. Guth verlas darüber hinaus einen Auszug aus dem Ausländerzentralregister des Tunesiers. Demnach ist der Mann im November 2022 nach Deutschland gekommen. Im März 2024 wurde sein Asylantrag schließlich abgelehnt. Ihm wurde die Abschiebung angedroht. Vollzogen wurde sie nicht.