Erst wenige Wochen in Regensburg: Tunesier sticht auf Mann ein – Vor Gericht gab es die Quittung

Er war erst wenige Tage in Deutschland – und schon wurde er straffällig. Am Mittwoch wurde ein 22-jähriger Tunesier vom Amtsgericht Regensburg verurteilt. Um ein Haar wäre er sogar vor dem Schwurgericht gelandet.
Der Mann kam nach eigenen Angaben im Januar nach Deutschland. Er habe sich hier ein neues Leben aufbauen wollen, sagte er. Schon im Februar beging er allerdings seinen ersten Diebstahl. Im März ging er mit einem Messer auf einen Mitbewohner des Flüchtlingsheims los. Er schnitt ihn in Hände, Arme und Nacken. Sein Opfer wurde dadurch schwer verletzt. Auch am Mittwoch waren die Narben bei dem Mann noch sehr gut zu erkennen. Rund einen Monat nach dem Messer-Vorfall schlug der Tunesier einem anderen Mitbewohner in das Gesicht.
Tunesier verletzte Mann in Regensburg schwer
Staatsanwalt Voges betonte in seinem Plädoyer, dass das Opfer beim Messer-Angriff großes Glück gehabt habe, mit dem Leben davon gekommen zu sein. Er forderte eine Haftdauer von vier Jahren und damit die Höchststrafe am Amtsgericht. Bei der Tat habe es sich gerade noch um eine gefährliche Körperverletzung und nicht um ein versuchtes Tötungsdelikt gehandelt.
Verteidiger Mathias Klose forderte eine Bewährungsstrafe für seinen Mandanten. Dieser äußerte sich in seinem letzten Wort erstmals zu den Vorwürfen – und stritt sie allesamt ab. Vielmehr sei er das Opfer gewesen, beteuerte der Tunesier.
Tunesier bleibt vorerst hier – aber im Knast
Schlussendlich verurteilte ihn Richterin Costa zu drei Jahren und zehn Monaten Haft. Damit blieb die Kammer knapp unter der Höchststrafe. Das Gericht habe durchaus darüber nachgedacht, ob es sich bei der Messer-Attacke um ein versuchtes Tötungsdelikt handele. Schlussendlich sei der Tötungsvorsatz nicht eindeutig genug nachzuweisen gewesen. Daher habe man sich dagegen entschieden, das Verfahren dem dann zuständigen Schwurgericht vorzulegen.
Der Tunesier wird nun also vorerst in der Bundesrepublik bleiben – allerdings im Gefängnis.